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   OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 125/98   

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https://dejure.org/2000,7787
OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 125/98 (https://dejure.org/2000,7787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2000 - 24 U 125/98 (https://dejure.org/2000,7787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 24 U 125/98 (https://dejure.org/2000,7787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 631 Abs 1 BGB, § 641 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 813 Abs 2 BGB
    Werkvertrag: Rückforderung und Verzinsung vorübergehender Überzahlung von Werklohn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zinsen; Überhöhte Abschlagszahlungen; Zinsvorteile; Ungerechtfertigte Bereicherung; Leistungskondiktion; Vorzeitige Erfüllung ; Betagte Verbindlichkeiten

  • Judicialis

    KO § 15; ; BGB § 814; ; BGB § 641; ; BGB § 419 a. F.; ; BGB § 813 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 15; BGB § 814 § 641 § 419 (a.F.) § 813 Abs. 2
    Zinsen auf Abschlagszahlung - vorzeitige Erfüllung betagter Verbindlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zinsen auf überhöhte Abschlagszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 15.09.1997 - 12 U 8810/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 125/98
    Im Sinne des § 813 Abs. 2 BGB "betagt" ist eine Verbindlichkeit dann, wenn sie bereits entstanden, allein noch nicht fällig ist (KG-MDR 1998, 459; Soergel-Wolf, 13. Aufl. 1 999, § 163 Rz 6; Staudinger-Lorenz, BGB, 12. Aufl. 1999, § 813 Rz 15; Palandt-Thomas, BGB, 59. Aufl. 2000 § 813 Rz 5).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10

    Wirkung der Abtretung von Werklohnforderungen durch den Bauunternehmer an seinen

    Bei dieser Verbindlichkeit der Kläger handelt es sich um eine betagte Verbindlichkeit i.S.d. § 813 Abs. 2 BGB (vgl. nur: BGH Urt. v. 19.03.2002 - X ZR 125/00 - Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2000 - 24 U 125/98 - Rn. 30).
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