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   OLG Frankfurt, 16.02.2001 - 24 U 128/99   

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https://dejure.org/2001,4974
OLG Frankfurt, 16.02.2001 - 24 U 128/99 (https://dejure.org/2001,4974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2001 - 24 U 128/99 (https://dejure.org/2001,4974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 24 U 128/99 (https://dejure.org/2001,4974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 157 BGB
    Hinnehmen eines Skontoabzugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahntechnikervergütung; Sittenverstoß ; Werkvertrag; Skontoabrede; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit einer Skontoabrede bei schlüssiger Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zahnersatz - Ist der Skontoabzug eines Zahnarztes und dessen Einbehalt rechtmäßig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1634
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2001 - 24 U 128/99
    Solches bestreitet der Kläger, und es hätte dem Beklagten oblegen, Beweis für eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung anzutreten, denn die Gewährung von Skonto ist rechtlich betrachtet Teilerlaß einer Forderung (BGH NJW 1998, 1302, Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 157 Rz. 16), und für die tatbestandlichen Voraussetzungen des (teilweisen) Erlasses einer Schuldverpflichtung trägt der Schuldner die Beweislast (Heinrichs a. a. O. § 397 Rz 3).
  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 48/80

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2001 - 24 U 128/99
    Mit dem Lauf der Zeit pflegt die Erinnerung an konkrete Vorgänge nicht besser zu werden, sie ist - im Gegenteil - Verfälschungen ausgesetzt Im Blick auf die gründliche Vernehmung der Zeugin exakt zu dem aus rechtlicher Sicht entscheidenden zeitlichen Aspekt übt das Berufungsgericht das im zur Frage einer etwaigen Wiederholung der Beweisaufnahme eingeräumte Ermessen (BGH NJW 1982, 108 BAG MDR 2000, 587, Alvers-Baumbach-Lauterbach-Alvers-Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 526 Rz 5) dahin aus, daß es von einer erneuten Zeugenvernehmung absieht.
  • OLG Köln, 14.08.2003 - 8 U 24/03

    Objektiv unrichtige oder mehrdeutige Parteibezeichnung

    (Datum) - 3 % Skonto" ein Angebot zum Abschluss eines aufschiebend bedingten Teilerlassvertrages im Sinne des § 397 BGB für den Fall fristgerechter Zahlung (vgl. BGH NJW 1998, 1302 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1634; Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., 2003, § 157 Rdnr. 16), dessen ausdrückliche Annahmeerklärung nach § 151 BGB entbehrlich gewesen wäre (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O.).
  • AG Brandenburg, 21.01.2011 - 31 C 11/10

    Beweislast für Skonto-Vereinbarung

    Es hätte hier aber dem Beklagten oblegen, Beweis für eine dahin gehende ausdrücklich Vereinbarung anzutreten; denn die Gewährung von Preisnachlässen ist rechtlich betrachtet ein Teil-Erlass einer Forderung ( BGH , NJW 1998, Seiten 1302 f.; BGH , NJW 1981, Seite 2403; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f.; OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f.; LG Stuttgart , NJW-RR 1999, Seite 1738 ), und für die tatbestandlichen Voraussetzungen des (teilweisen) Erlasses einer Schuldverpflichtung trägt stets der Schuldner - hier also der Beklagte - die Beweislast ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f. ).
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