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   OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07   

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https://dejure.org/2008,4436
OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Deckungsausschluss für angestellte Scheinsozien bei Schadensersatzansprüchen von Mandanten wegen Veruntreuung durch echte Sozien

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in den AVB einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte enthaltende Regelung über einen Deckungsschutz gegen Schadensersatzansprüche von Mandanten; Deckungsschutz eines angestellten Scheinsozius für Schadensersatzansprüche von Mandanten wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufshaftpflichtversicherung - Scheinsozius

  • Judicialis

    AVB § 4; ; AVB § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; AVB § 4 Ziff. 4; ; AVB § 12; ; AVB § 12 Abs. 1; ; AVB § 12 Abs. 1 S. 1; ; AVB § 12 Abs. 3; ; VVG § ... 5 a Abs. 2; ; VVG § 150 Abs. 1 a.F.; ; VVG § 152 a. F.; ; VVG § 158 b Abs. 2 a. F.; ; BRAO § 51; ; BRAO § 51 Abs. 1; ; BRAO § 51 Abs. 2; ; BRAO § 51 Abs. 2 Nr. 5; ; BRAO § 51 Abs. 3; ; BRAO § 51 Abs. 3 Nr. 5; ; BRAO § 51 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; BORA § 8; ; ZPO § 256; ; HGB § 128

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307; BRAO § 51; BORA § 8
    Ein Ausschluss des Deckungsschutzes gegenüber angestellten Scheinsozien für durch echte Sozien begründete Schadensersatzansprüche wegen Veruntreuung ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit einer sog. "Scheinsozienklausel" in den AVB einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufshaftpflichtversicherung - AVB: Deckungsausschluss für angestellten Scheinsozius ist unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Deckungsausschluss für angestellten Scheinsozius ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung: Ausweitung der Haftung auf Scheinsozien ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1560
  • MDR 2008, 1337
  • VersR 2009, 59
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Der vorweggenommene Deckungsprozess ist zulässig (BGH VersR 2001, 90, 91).

    Im Rahmen der Begründetheitsprüfung ist im vorweggenommenen Deckungsprozess grundsätzlich auf die Behauptungen des Geschädigten abzustellen und nicht über den Haftpflichtanspruch zu entscheiden (BGH VersR 2001, 90, 91).

  • BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 230/07

    Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Nach dem unstreitigen Sachverhalt kommt eine Haftung der Klägerin als Scheinsozia nach Rechtsscheinsgrundsätzen, die insbesondere auf den Grundsätzen zur Anscheins- und Duldungsvollmacht beruhen, in Betracht, soweit - was hier der Fall ist - die anwaltstypische Tätigkeit betroffen ist (BGH WM 2008, 1136).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Da Gelder veruntreut und abweichend von der vertraglichen Verpflichtung verwendet sein sollten, besteht ein vertraglicher Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 280 I BGB, der neben einem möglichen Erfüllungsanspruch gegeben ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 121, 122).
  • LG München I, 20.04.2021 - 12 O 15984/20

    Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

    Dies ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (OLG München, Urteil vom 08.08.2008, Az 25 U 5188/07; Quelle: juris, Rn. 32).
  • LG München I, 30.03.2021 - 12 O 11163/20

    Intransparenz von Klauseln einer Betriebsschließungsversicherung trotz Aufzählung

    Auch dies ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (OLG München, Urteil vom 08.08.2008, Az 25 U 5188/07; Quelle: juris, Rn. 32).
  • OLG München, 23.02.2010 - 25 U 5119/09

    Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte: Versicherungsschutz

    Es könne sich der bisher in den Parallelverfahren ergangenen Rechtsprechung nicht anschließen, die von dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 08.08.2008 (Az.: 25 U 5188/07; veröffentlicht u.a. in VersR 2009, 59) geprägt sei.
  • OLG München, 23.02.2010 - 25 U 3563/09

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die

    Wie in dem im Parallelverfahren 25 U 5188/07 ergangenen Urteil des 25. Senats des Oberlandesgerichts München vom 08.08.2008 und im Hinweisbeschluss des Senats vom 13.07.2009 ausgeführt, stellt die Zurechnung eines durch einen Sozius begangenen Verstoßes auf freie Mitarbeiter oder Angestellte faktisch eine Ausweitung der Repräsentantenhaftung durch Allgemeine Versicherungsbedingungen dar und benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen (so auch v. Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 26, Rn. 296).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 3 U 115/08

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater: Anwendbarkeit der

    Bereits darin liegt ein Unterschied zu der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG München vom 08.08.2008 (25 U 5188/07, abgedruckt in VersR 2009, 59 f.), der überdies den Fall einer angestellten Rechtsanwältin betraf, die als "Scheinsozia" eingestuft wurde, während es sich beim Kläger um einen selbständigen Steuerberater handelt.
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 4 U 1782/17

    Prüfungsumfang im vorweggenommenen Deckungsprozess des Versicherungsnehmers gegen

    Eine Prüfung der Ansprüche des geschädigten Dritten erfolgt im Deckungsprozess nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - KG Berlin, Urteil vom 02.03.1999 - 6 U 9481/97 - OLG München, Urteil vom 08.08.20089 - 25 U 5188/07 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen).
  • OLG Dresden, 11.04.2018 - 4 U 1782/17

    Prüfung der Ansprüche des Geschädigten Dritten im vorweggenommenen

    Eine Prüfung der Ansprüche des geschädigten Dritten erfolgt im Deckungsprozess nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - KG Berlin, Urteil vom 02.03.1999 - 6 U 9481/97 - OLG München, Urteil vom 08.08.20089 - 25 U 5188/07 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen).
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