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   OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99   

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https://dejure.org/1999,2782
OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99 (https://dejure.org/1999,2782)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1999 - 26 WF 135/99 (https://dejure.org/1999,2782)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 26 WF 135/99 (https://dejure.org/1999,2782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 6 UF 86/99
    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99
    Im gleichen Sinne wie der Senat beurteilen folgende Oberlandesgerichte die Rechtsmittelfrage in Einbenennungsfällen: OLG Celle, FamRZ 99, 1374 und 1377, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 und 1379 sowie OLG Dresden, FamRZ 99, 1378.

    Sie muss vielmehr für das Kindeswohl erforderlich sein, um das grundsätzlich gleichrangige Interesse des anderen Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zu verdrängen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 99, 1375, OLG Celle, FamRZ 99, 1374, OLG Nürnberg, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 f., OLG Stuttgart).

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99
    Im gleichen Sinne wie der Senat beurteilen folgende Oberlandesgerichte die Rechtsmittelfrage in Einbenennungsfällen: OLG Celle, FamRZ 99, 1374 und 1377, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 und 1379 sowie OLG Dresden, FamRZ 99, 1378.

    Sie muss vielmehr für das Kindeswohl erforderlich sein, um das grundsätzlich gleichrangige Interesse des anderen Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zu verdrängen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 99, 1375, OLG Celle, FamRZ 99, 1374, OLG Nürnberg, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 f., OLG Stuttgart).

  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99
    Im gleichen Sinne wie der Senat beurteilen folgende Oberlandesgerichte die Rechtsmittelfrage in Einbenennungsfällen: OLG Celle, FamRZ 99, 1374 und 1377, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 und 1379 sowie OLG Dresden, FamRZ 99, 1378.
  • OLG Nürnberg, 15.04.1999 - 11 WF 412/99

    Zustimmung zur Namensänderung durch nichtsorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99
    Sie muss vielmehr für das Kindeswohl erforderlich sein, um das grundsätzlich gleichrangige Interesse des anderen Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zu verdrängen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 99, 1375, OLG Celle, FamRZ 99, 1374, OLG Nürnberg, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1379, OLG Frankfurt, FamRZ 99, 1376 f., OLG Stuttgart).
  • OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05

    Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht der Antragsgegner die Verweigerung seiner Zustimmung rechtfertigen muss, sondern die Antragstellerin die Notwendigkeit der Namensänderung zu begründen hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

    Das gilt umso mehr - und dürfte deshalb umso einfacher zu vermitteln sein - als heute aufgrund des geltenden Namensrechts verschiedene Namen innerhalb einer Familie (auch zwischen verheirateten Ehegatten bzw. diesen und ihren Kindern) immer häufiger vorkommen und mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität gehören (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

    In diesem Zusammenhang gibt die Beschwerdebegründung, soweit sie auf einen angeblichen "Erklärungsbedarf" gegenüber dem Kind abstellt, Veranlassung zu dem Hinweis, daß nicht der Antragsgegner die Verweigerung seiner Zustimmung rechtfertigen muß, sondern die Antragstellerin ihren Antrag zu begründen hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

    Das gilt umso mehr - und dürfte deshalb umso einfacher zu vermitteln sein - als heute aufgrund des geltenden Namensrechts verschiedene Namen innerhalb einer Familie (auch zwischen verheirateten Ehegatten bzw. diesen und ihren Kindern) immer häufiger vorkommen und mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität gehören (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

  • OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
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