Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69   

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https://dejure.org/1972,41
BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69 (https://dejure.org/1972,41)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1972 - 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69 (https://dejure.org/1972,41)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1972 - 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69 (https://dejure.org/1972,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Fahrbahndecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 3 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Erschließungskosten für Fahrbahnen von Ortsdurchfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 139
  • NJW 1973, 505
  • DÖV 1973, 204
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Darüber hinaus muß der Gesetzgeber den grundlegenden Gehalt der Eigentumsgarantie beachten und sich mit allen übrigen materiellen Verfassungsnormen in Einklang halten (BVerfGE 21, 73 (82); 150 (155); 25, 112 (117); 26, 215 (222)).

    Das bedeutet hier: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der in Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht des Einzelnen garantiert ist, muß als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip (BVerfGE 6, 84 (91); 23, 353 (373); 25, 198 (205); 26, 172 (185) u. 228 (244)) auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachtet werden (BVerfGE 21, 73 (84)).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Zur Materie "Bodenrecht" im Sinne dieser Kompetenzzuweisung gehören "nur solche Vorschriften, die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln" (BVerfGE 3, 407 (424)).

    Im Rahmen dieser Regelungsbefugnis kann der Gesetzgeber auch Vorschriften zum Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht erlassen (BVerfGE 3, 407 (427); 33, 265 (286 ff.)).

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Das bedeutet hier: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der in Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht des Einzelnen garantiert ist, muß als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip (BVerfGE 6, 84 (91); 23, 353 (373); 25, 198 (205); 26, 172 (185) u. 228 (244)) auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachtet werden (BVerfGE 21, 73 (84)).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat auf sein Urteil vom 22. November 1968 (BVerwGE 31, 90 ) verwiesen und die dort vertretene Auffassung in einer Mitteilung an das Bundesverfassungsgericht aufrechterhalten.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Im übrigen liegt die Gesetzgebungsbefugnis für die Materie "Straßenbau" bei den Ländern (Art. 30, 70 GG ; BVerfGE 26, 338 (370, 384)).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Das bedeutet hier: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der in Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht des Einzelnen garantiert ist, muß als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip (BVerfGE 6, 84 (91); 23, 353 (373); 25, 198 (205); 26, 172 (185) u. 228 (244)) auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachtet werden (BVerfGE 21, 73 (84)).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Die Pflicht des Eigentümers, Erschließungsmaßnahmen zu dulden, hält sich im Rahmen der verbindlichen Richtschnur des Art. 14 Abs. 2 GG , die der Gesetzgeber bei Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 beachten muß (BVerfGE 25, 112 (117)).
  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Das bedeutet hier: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der in Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht des Einzelnen garantiert ist, muß als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip (BVerfGE 6, 84 (91); 23, 353 (373); 25, 198 (205); 26, 172 (185) u. 228 (244)) auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachtet werden (BVerfGE 21, 73 (84)).
  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Im Rahmen dieser Regelungsbefugnis kann der Gesetzgeber auch Vorschriften zum Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht erlassen (BVerfGE 3, 407 (427); 33, 265 (286 ff.)).
  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
    Das bedeutet hier: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der in Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht des Einzelnen garantiert ist, muß als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip (BVerfGE 6, 84 (91); 23, 353 (373); 25, 198 (205); 26, 172 (185) u. 228 (244)) auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachtet werden (BVerfGE 21, 73 (84)).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).

    348 (α) Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    c) Über ihre Ordnungsfunktion hinaus entfaltet die Finanzverfassung eine Schutz- und Begrenzungsfunktion, die es dem einfachen Gesetzgeber untersagt, die ihm gesetzten Grenzen zu überschreiten (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 55, 274 ; 67, 256 ; 93, 319 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 124, 348 ; 132, 334 ; 137, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 62 f.).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Ob sich eine Regelung unter einen Kompetenztitel subsumieren lässt, hängt davon ab, ob der dort genannte Sachbereich unmittelbar oder lediglich mittelbar Gegenstand dieser Regelung ist (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 9, 185 ; 13, 181 ; 28, 119 ; 34, 139 ; 36, 193 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1970 - 26/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,553
EuGH, 09.07.1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,553)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,553)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169
    1 . KLAGE WEGEN PFLICHTVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATS - ZULÄSSIGKEIT - BEI KLAGEERHEBUNG BEENDETE PFLICHTVERLETZUNG - RECHTSSCHUTZINTERESSE

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette; Einfuhr von tunesischem Olivenöl; Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; VO Nr. 136/66/EWG Art. 40; ; VO Nr. 136/66/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de

    1. KLAGE WEGEN PFLICHTVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATS - ZULÄSSIGKEIT - BEI KLAGEERHEBUNG BEENDETE PFLICHTVERLETZUNG - RECHTSSCHUTZINTERESSE

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von

    Insoweit trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof, wie die Republik Polen geltend macht, in Bezug auf eine Situation, in der die Klage zu einem Zeitpunkt erhoben wurde, zu dem der Verstoß wegen der Ersetzung der angeblich verletzten Bestimmungen des Unionsrechts durch neue Vorschriften des Unionsrechts praktisch beendet war, darauf hingewiesen hat, dass er als Ausnahme von dem in der vorstehenden Randnummer angeführten Grundsatz, zu prüfen hat, ob eine sich auf ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten beziehende Klage eine Klage darstellt, für die noch ein "ausreichendes Rechtsschutzinteresse" besteht, wobei er die Zweckmäßigkeitserwägungen außer Betracht zu lassen hat, die der von der Kommission erhobenen Klage zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich, 26/69, EU:C:1970:67, Rn. 9 und 10).

    Zum anderen werfen diese drei Rechtssachen, wie auch die Generalanwältin in Nr. 105 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, wichtige Fragen zum Unionsrecht auf, darunter die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein Mitgliedstaat auf Art. 72 AEUV berufen kann, um auf der Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV erlassene Beschlüsse unangewendet zu lassen, deren verbindlicher Charakter unbestritten ist und die die Umsiedlung einer bedeutenden Zahl von internationalen Schutz beantragenden Personen unter Wahrung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, der nach Art. 80 AEUV für die Politik der Union im Asylbereich gilt, bezwecken (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich, 26/69, EU:C:1970:67, Rn. 11 und 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98

    Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr -

    (19) - Vgl. Urteil vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 26/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565), mit dem der Gerichtshof das Vorliegen der von der Kommission mit einer Klage nach Artikel 226 EG (früher Artikel 169) gerügten Zuwiderhandlung wegen der Entschuldbarkeit des Irrtums des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der "Mehrdeutigkeit" der Rechtslage verneint hat (Randnr. 32).

    Im übrigen hat der Gerichtshof festgestellt, daß Artikel 30 (jetzt Artikel 28 EG) einer nationalen Maßnahme entgegensteht, eine Steuervergünstigung nur den Verlagen zugesteht, die ihre Bücher in dem betreffenden Mitgliedstaat drucken lassen (Urteil vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 18/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1339).

    (52) - Vgl. z. B. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 12), vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95 (SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23) und Urteil Gouda, Randnr. 14.

    Vgl. insoweit Urteile vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Slg. 1996, I-1307, Randnr. 19) und vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

    Im Urteil Kommission/Frankreich(40), in dem es um eine Klage der Kommission gegen die Französische Republik nach Artikel 141 EAG-Vertrag ging, einer Bestimmung, die mit Artikel 226 EG wortgleich ist, hatte der Gerichtshof über die Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden, die die französische Regierung erhoben hatte und mit der sie der Kommission vorwarf, verspätet gehandelt zu haben, obwohl ihr das zur Last gelegte Verhalten seit langem bekannt gewesen sei.

    So hat z. B. der Gerichtshof in dem oben in Nummer 65 angeführten Urteil Kommission/Frankreich als Antwort auf die Rüge der beklagten französischen Regierung, die der Kommission vorgeworfen hatte, sie habe das Verfahren nach Artikel 141 EAG-Vertrag verspätet eingeleitet, obwohl ihr die angebliche Vertragsverletzung seit 1965 bekannt gewesen sei, zunächst festgestellt, dass die Kommission nach diesem Artikel nicht verpflichtet gewesen sei, innerhalb einer bestimmten Frist tätig zu werden, und sodann aber dennoch ausgeführt, dass die betreffende Vertragsverletzung erst 1968, also später, vollständig bekannt geworden sei und die Kommission bereits 1969 vorbereitende Maßnahmen für die formelle Einleitung des Verfahrens ergriffen habe(53).

    39 - Vgl. z. B. Urteil vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 26/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565, Randnr. 10).

    34 und 51) und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    64 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 9 und 10).

    69 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 10) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    64 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 9 und 10).

    69 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 10) (Hervorhebung nur hier).

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    180 Die in Randnummer 174 beschriebene unsichere und unklare Lage in Verbindung mit dem Umstand, dass die Kommission trotz ihrer Kenntnis von den der Klägerin gewährten Beihilfen lange nicht reagiert hat, hat somit unter Verstoß gegen die der Kommission obliegende Sorgfaltsplicht eine unklare Rechtslage geschaffen, die sie hätte klären müssen, bevor sie irgendeine Maßnahme im Hinblick auf die Anordnung der Rückforderung bereits gezahlter Beihilfen ergreifen durfte (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 26/69, Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    64 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 9 und 10).

    69 Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, EU:C:1970:67, Rn. 10) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    8 - Vgl. dazu etwa das Urteil vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 26/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565, Randnrn. 12/13) und die Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. Januar 1988 in der Rechtssache Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 5, Nr. 13).

    Ähnlich Generalanwalt Jacobs in Nr. 64 seiner Schlussanträge vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-337/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-8377, I-8379).

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG -

    Nach der Rechtsprechung gebietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit schließlich, dass die Kommission, wenn sie unter Verletzung der ihr obliegenden Sorgfaltspflicht aufgrund von Unsicherheitsfaktoren und eines Mangels an Klarheit in den anwendbaren Rechtsvorschriften, kombiniert mit einer fehlenden Reaktion über einen längeren Zeitraum trotz ihrer Kenntnis der betreffenden Beihilfen, eine unklare Rechtslage geschaffen hat, diese Rechtslage zu klären hat, bevor sie irgendeine Maßnahme im Hinblick auf die Anordnung der Rückforderung der bereits ausgezahlten Beihilfen ergreifen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich, 26/69, Slg, EU:C:1970:67, Rn. 28 bis 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt die Versagung der

    17- Vgl. z. B. Urteil vom 9. Juli 1970, Kommission/Frankreich (26/69, Slg. 1970, 565, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-25/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-362/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90

    Bernard Leplat gegen Hoheitsgebiet Französisch-Polynesien. - Überseeische Länder

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 118/79

    Firma Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1988 - 240/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.1987 - 208/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1970 - 26/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,6237
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,6237)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,6237)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - 26/69 (https://dejure.org/1970,6237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Bremen, 23.10.1970 - I 26/69   

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https://dejure.org/1970,9675
FG Bremen, 23.10.1970 - I 26/69 (https://dejure.org/1970,9675)
FG Bremen, Entscheidung vom 23.10.1970 - I 26/69 (https://dejure.org/1970,9675)
FG Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - I 26/69 (https://dejure.org/1970,9675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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