Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3368
BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 (https://dejure.org/2001,3368)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 (https://dejure.org/2001,3368)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 2Z BR 93/01 (https://dejure.org/2001,3368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 3; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5; ; BGB § 242; ; BGB § 626

  • archive.org

    §§ 24, 26, 28 WEG; §§ 242, 626 BGB
    Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei Selbstbestimmung zum Verwalter durch einen von zwei Eigentümern aufgrund Stimmenübergewichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei gesetzwidriger Einberufung - unzulässige Selbstbestellung zum Verwalter - ordnungswidrige Verwaltung bei verzögertem Beschluss über Wirtschaftplan - Hauptsacheerledigung bei faktischer Ausführung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen ohne ordnungsgemäße Einberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Anfechtbarkeit; Ordnungsgemäße Verwaltung; Wirtschaftsplan

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 398/00
  • LG München I - 1 T 1991/01
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Weil die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Privatautonomie berechtigt sind, ihr Verhältnis untereinander frei zu regeln und zu gestalten, bedarf es für den Zweitbeschluss keines sachlichen Grundes (BGHZ 113, 197).

    Jedoch muss dieser dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) entsprechen (Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 52; Wangemann/Drasdo Rn. 368) und im übrigen auch formell ordnungsgemäß zustande gekommen sein (BGHZ 113, 197/200).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG ZMR 2000, 846, ZMR 2001, 721) entspricht es bereits dann in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Die sofortige weitere Beschwerde, die vom Antragsgegner zu 1 in eigenem Namen verfasst und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet ist, erweist sich nach § 45 Abs. 1 WEG, § 29 Abs. 1 Satz 2 FGG als zulässig (siehe Senatsbeschluss vom 17.1.2000, 2Z BR 120/99 = NJW-RR 2000, 676).

    Diese Rechtsansicht liegt auch der Senatsentscheidung vom 17.1.2000 (NJW-RR 2000, 676) zu Grunde.

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Dabei braucht die Rechtslage nur summarisch geprüft zu werden; es kann grundsätzlich davon abgesehen werden, in einer tatsächlich verwickelten oder rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den mutmaßlichen Verfahrensausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (BayObLG Beschluss vom 29.3.2000 = 2Z BR 119/99; insoweit nicht abgedruckt in WuM 2001, 143; BayObLG ZMR 1999, 119 und 775 f. m. w. N.).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Die Antragsteller haben in der Rechtsbeschwerdeinstanz die entsprechenden Erklärungen abgegeben, die Antragsgegner nicht widersprochen (siehe BGHZ 21, 298 f.; BayObLG WE 1994, 308).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich die Hauptsache tatsächlich erledigt hat (dazu jüngst BayObLG Beschluss vom 19.9.2001 2Z BR 89/01); denn an die übereinstimmende Erledigterklärung ist das Gericht auch im Wohnungseigentumsverfahren gebunden (Bärmann/Pick/Merle § 44 Rn. 103 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

    Wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG ZMR 2000, 846, ZMR 2001, 721) entspricht es bereits dann in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Denn - die Unzulässigkeit einer Einberufung durch den Beiratsvorsitzenden unterstellt - kommt es entscheidend darauf an, ob dieses für die Beschlussfassung ursächlich war (BayOblG ZWE 2002, 360, 362; Staudinger-Bub 13. Bearbeitung 2005 § 24 WEG Rdz. 152).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Denn die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind bei fehlerhafter Einberufung nicht schon aus diesem Grund nichtig (BayObLG MDR 1982, 323; WE 1991, 285; jüngst Beschluss vom 13.12.2001, 2Z BR 93/01; OLG Köln WuM 1996" 246).
  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Zwar entspricht nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ein Beschluss über einen rückwirkend geltenden Wirtschaftsplan nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dieser erst am Ende des Wirtschaftsjahres beschlossen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08, NJW-RR 2009, 1388, Rn. 11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01, ZWE 2002, 360, Rn. 27, zitiert nach juris; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 Rn. 14).
  • OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09

    Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses über die

    a) Zutreffend geht das Landgericht zum Einen davon aus, dass ein Verstoß gegen § 24 Abs. 3 und Abs. 5 WEG nur die Anfechtbarkeit der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber deren Nichtigkeit zur Folge hat (BayObLG WE 1991, 285; WuM 1991, 131; MDR 1982, 323; NJW-RR 2000, 676; ZWE 2002, 360).

    Für die Frage, ob die in diesen Versammlungen gefassten Beschlüsse einer ordnungsmäßigen Verwaltung widersprechen, kommt es entscheidend darauf an, ob diese Fehler für die Beschlussfassung ursächlich waren (BayOblG ZWE 2002, 360, 362).

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

    Folgen der Einberufung einer WE-Versammlung außerhalb der Voraussetzungen des §

    (1) Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG ZMR 2002, 525; Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 63 m.w.N).
  • OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des

    Die Einberufung einer Versammlung durch einen nicht hierzu Befugten ist genau so zu behandeln, wie jeder anderer Einladungsmangel d. h. es besteht grds. nur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse und ein auf den Mangel gestützter Anfechtungsantrag hat dann keinen Erfolg, wenn ohnehin nur der angefochtene Beschluss hätte gefasst werden müssen, weil nur dieser alleine ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, oder wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einladung gefasst worden wäre (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 814 = ZMR 2002, 525; BayObLG NZM 2002, 794; Senat OLGReport Köln 1996, 209; Drasdo a. a. O. Rdn. 691 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Zwar hat das Amtsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass nach bisher überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der erst im Dezember des Wirtschaftsjahres gefasste Beschluss über einen rückwirkend geltenden Wirtschaftsplan nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08, NJW-RR 2009, 1388, Rn. 11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01, ZWE 2002, 360, Rn. 27, zitiert nach juris; AG Mannheim, Urteil vom 15.05.2009 - 4 C 18/09, BeckRS 2009, 12715; BeckOK WEG/Bonifacio, Stand: 01.10.2014, § 28 Rdnr. 5; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 Rdnr. 14; offen gelassen von LG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013 - 5 S 141/12, ZWE 2013, 379, Rn. 27, zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22

    Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum;

    Nach allgemeiner Ansicht muss ein weitergehendes Moment hinzutreten: Die Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers muss rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01; Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01; Ruge in: Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage 2023, Majorisierung Rn. 4; Merle in: Bärmann, WEG, 15. Auflage 2023, § 25 Rn. 200 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2008 - 3 Wx 1/08

    Vorratsbeschluss für Kostenregelung zur Zustimmung der Herstellung eines zweiten

    Allerdings wäre zu gegebener Zeit unter Würdigung der dann maßgeblichen Gesichtspunkte zu prüfen, ob die Beteiligten zu 1 und 2 sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben einer Kostenregelung ohne Belastung auch der Beteiligten zu 3 verweigern können (zur Majorisierung vgl. BGH ZMR 2002, 930; BayObLG ZMR 2002, 525; Senat ZMR 2002, 614; KK-WEG-Riecke 2006 § 25 Rdz. 33 ff.; Gottschalg NZM 2005, 91).
  • LG Karlsruhe, 10.05.2016 - 11 S 41/15

    Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters: Beurteilungsspielraum der

    In der Rechtsprechung wurden daher unter anderem solche Beschlüsse beanstandet, in denen ein Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt hat (vgl. BayObLG, B. v. 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 46/05

    Verwalterbestellung in einer zweigliedrigen WEG

  • LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09

    Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht