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   LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01   

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https://dejure.org/2002,4868
LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01 (https://dejure.org/2002,4868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2a O 312/01 (https://dejure.org/2002,4868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2a O 312/01 (https://dejure.org/2002,4868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • stroemer.de

    Anwaltsbeleidigung im Gästebuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch mit dem abgetretenen Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf Erstattung markenrechtlicher Abmahnkosten; Ehrverletzende Äußerungen im Gästebuch einer ...

  • foren-und-recht.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beleidigungen im Gästebuch - Erstattung von Anwaltskosten

  • online-und-recht.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 61 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00

    Ersatz der Rechtsverfolgungskosten für die Abmahnung bei der Benutzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12.9.2001, Az. 2 a O 109/00, wird in Höhe eines Betrages von EUR 248, 62 (DM 486, 25) für unzulässig erklärt.

    Der Klägerin wurde mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 12.9.2001 (Anlage K 1, Bl.7 GA) auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 - 2 a O 109/00 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.2.2001 - 20 U 109/00 - die Kostenerstattung in Höhe von DM 855, 12 zugunsten der Beklagten auferlegt.

    Unter Rücknahme der Klage im übrigen beantragt die Klägerin nunmehr, die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Düsseldorf vom 12.9.2001, Az. 2a O 109/00, in Höhe eines Betrages von DM 486, 25 für unzulässig zu erklären.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsanspruch des Landgerichts Düsseldorf - 2 a O 109/00 - vom 12.9.2001 ist in Höhe eines Teilbetrages von EUR 248, 62 (= DM 486, 25) unzulässig.

  • LG Trier, 16.05.2001 - 4 O 106/00

    Kontrolle der Gästebucheinträge im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
    Aus diesem Grunde war sie verpflichtet, die Einträge, deren Einstellen sie nicht verhindern konnte, zumindest regelmäßig zu kontrollieren und rechtsverletzende Äußerungen zu löschen (LG Trier, 4 O 106/00, Urteil vom 16.5.2001).

    Der Vermerk der Beklagten auf ihrer Homepage, dass sie sich von beleidigenden Äußerungen distanziere, kann diesen Eindruck nicht verhindern (LG Trier, 4 O 106/00, Urteil vom 16.5.2001).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
    Eine solche liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht ( BVerfG NJW 1995, 3303, 3304, BGH aaO, S. 3422).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
    Die Meinungsfreiheit muss stets zurücktreten, wenn sich eine herabsetzende Äußerung als Schmähkritik darstellt (BGH NJW 2000, 3421, 3422).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
    Beiträge zur Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage genießen stärkeren Schutz als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (BVerfG NJW 1992, 2013).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Für ein Zu-eigen-Machen spricht ferner die sog. Herrschaftsmacht des Diensteanbieters, wobei Herrschaftsmacht in diesem Sinn bedeutet, dass der Diensteanbieter seine Rolle als neutraler Vermittler aufgibt, indem er selbständig - insbesondere ohne Rücksprache mit Dritten - entscheidet, welche Äußerungen er abändert oder entfernt und welche er beibehält (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09 -, juris, Leitsatz 6 zur Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt - RL 2000/31/EG -, auf der der aktuelle § 7 TMG beruht und BGH, Urteile vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16 -, juris, Rn. 18 und vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 -, juris; Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 7 Rn. 11 ff. m.w.N. für § 7 TMG; vgl. insgesamt zur Haftung für Foren-Einträge OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2002 - 15 U 221/01 -, juris, Rn. 6 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 27. April 2007 - 324 O 600/06 -, juris, Rn. 36 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2002 - 2a O 312/01 -, juris, Rn. 35 ff.; LG Trier, Urteil vom 16. Mai 2001 - 4 O 106/00 -, juris, Leitsatz; a.A. unter Verneinung des Instruments des Zu-eigen-Machens generell Paal in: Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, 2014, § 7 TMG Rn. 35 und Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 7 Rn. 22, die aber grundsätzlich das Institut des Zu-eigen-Machens anerkennen).
  • LG Hamburg, 08.03.2013 - 324 S 6/12

    Zivilrechtlicher Ehrschutz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des LG Düsseldorf vom 14.08.2002, (Az.: 2a O 312/01- Juris), das den Begriff "Parasit" als geeignet erachtet, das Ansehen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.
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