Rechtsprechung
BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Auslegung eines Tarifvertrags
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 1 TVG, § 256 ZPO
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich der Gewährung eines Energiekostenrabatts
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Auslegung); TVG § 1; ZPO § 256
Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich der Gewährung eines Energiekostenrabatts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 13.11.2009 - 3 Ca 3051/09
- LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 428/10
- BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07
Konkurrentenklage - Schadensersatz
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04
Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 236/11 - Rn. 12; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18; 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 14, BAGE 132, 162; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb (2) (c) (bb) der Gründe mwN, BAGE 113, 291) . - BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98
Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen …
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. etwa BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25, EzTöD 650 TV-Ärzte/VKA § 16 Entgeltgruppe III Nr. 13; BGH 12. Februar 2003 - XII ZR 324/98 - zu II 1 a der Gründe mwN, WM 2003, 1919) .
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09
Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) . - BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung …
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 236/11 - Rn. 12; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18; 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 14, BAGE 132, 162; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb (2) (c) (bb) der Gründe mwN, BAGE 113, 291) . - BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. etwa BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25, EzTöD 650 TV-Ärzte/VKA § 16 Entgeltgruppe III Nr. 13; BGH 12. Februar 2003 - XII ZR 324/98 - zu II 1 a der Gründe mwN, WM 2003, 1919) . - BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09
Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Es reicht, wenn sie sich auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 14) . - BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08
Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 236/11 - Rn. 12; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18; 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 14, BAGE 132, 162; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb (2) (c) (bb) der Gründe mwN, BAGE 113, 291) . - BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 236/11
Jahressonderzahlung - Tarifauslegung
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 236/11 - Rn. 12; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18; 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 14, BAGE 132, 162; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb (2) (c) (bb) der Gründe mwN, BAGE 113, 291) . - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
Auszug aus BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11
Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) . - LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 428/10
- BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 457/21
Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt
Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des Antrags ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wurde vom Senat bereits für zulässig angesehen (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 18 ff.) und im Tenor der Entscheidung klargestellt.Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 21) .
Wie der Senat bereits im Urteil vom 26. März 2013 angenommen hat, ist die Tarifbestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR dahin auszulegen, dass sie den von der Beklagten gewährten Energiekostenrabatt als "gewährte betriebliche Sozialleistung" in diesem Sinne erfasst und damit für zum Stichtag bestehende Arbeitsverhältnisse als Anspruch aus einem Tarifvertrag auch für die Betriebsrentner fortführt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 24 ff.) .
Da der Energiekostenrabatt von der Beklagten nicht nur während des aktiven Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Ruhestand gewährt wurde, ist der Rabatt den sog. heutigen Arbeitnehmern auch dann zu gewähren, wenn sie nach dem Stichtag in den Ruhestand treten (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
Die Regelung stellt in keiner Weise auf den Rechtsgrund der Gewährung der angesprochenen betrieblichen Sozialleistungen ab, sondern allein auf das tatsächliche Gewähren (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 31) .
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung im Jahr 2013 ausgeführt hat, sind damit diejenigen Arbeitnehmer abzugrenzen, die erst nach dem Stichtag in ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der WSW-Unternehmensgruppe eintreten: Diesen Arbeitnehmern werden die bis zum Stichtag gewährten Sozialleistungen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-SR nur bis zu einer Neuregelung in der WSW-Unternehmensgruppe weiter gewährt; die "heutigen" Arbeitnehmer müssen hingegen nach der Tarifbestimmung nicht mit einer Neuregelung rechnen (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
d) Der Inhalt des Anspruchs ändert sich nicht, wenn der Stichtag nicht, wie der Senat in seiner Entscheidung 2013 angenommen hat (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) und wie ihn der ÄTV-SR bestimmt, der 1. Januar 2007 war, sondern - wie die Beklagte und das Berufungsgericht meinen - der 1. Oktober 2007, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Umwandlung der Gesellschaften der WSW-Unternehmensgruppe im Handelsregister eingetragen und der Übergang der Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Wechsel der Leitungsmacht iSd. § 2 Abs. 2 TV-SR vollzogen war.
Hätten die Tarifvertragsparteien den Anspruch, den der Senat im März 2013 anerkannt hat (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 -) , nachträglich mit Rückwirkung abschaffen wollen, hätten sie dies ausdrücklich geregelt.
Auch der Hinterbliebene ist von der Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR geschützt und kann den Energierabatt iHv. 25 vH verlangen; die Klägerin begehrt erfolgreich die Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 32) .
- BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt
Die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - ersetze ebenfalls keinen Vortrag.Der Antrag wurde vom Senat bereits für zulässig angesehen (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 18 ff.) .
Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 21) .
Wie der Senat bereits im Urteil vom 26. März 2013 angenommen hat, ist die Tarifbestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR dahin auszulegen, dass sie den von der Beklagten gewährten Energiekostenrabatt als "gewährte betriebliche Sozialleistung" in diesem Sinne erfasst und damit für zum Stichtag bestehende Arbeitsverhältnisse als Anspruch aus einem Tarifvertrag auch für die Betriebsrentner fortführt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 24 ff.) .
Da der Energiekostenrabatt von der WSW nicht nur während des aktiven Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Ruhestand gewährt wurde, ist der Rabatt den sog. heutigen Arbeitnehmern auch dann zu gewähren, wenn sie nach dem Stichtag in den Ruhestand treten (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
Die Regelung stellt in keiner Weise auf den Rechtsgrund der Gewährung der angesprochenen betrieblichen Sozialleistungen ab, sondern allein auf das tatsächliche Gewähren (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 31) .
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung im Jahr 2013 ausgeführt hat, sind damit diejenigen Arbeitnehmer abzugrenzen, die erst nach dem Stichtag in ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der WSW-Unternehmensgruppe eintreten: Diesen Arbeitnehmern werden die bis zum Stichtag gewährten Sozialleistungen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-SR nur bis zu einer Neuregelung in der WSW-Unternehmensgruppe weiter gewährt; die "heutigen" Arbeitnehmer müssen hingegen nach der Tarifbestimmung nicht mit einer Neuregelung rechnen (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
d) Der Inhalt des Anspruchs ändert sich nicht, wenn der Stichtag nicht, wie der Senat in seiner Entscheidung 2013 angenommen hat (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) , der 1. Januar 2007 war, sondern - wie die Beklagte und das Berufungsgericht meinen - der 1. Oktober 2007, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Umwandlung der Gesellschaften der WSW-Unternehmensgruppe im Handelsregister eingetragen und der Übergang der Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Wechsel der Leitungsmacht iSd. § 2 Abs. 2 TV-SR vollzogen war.
Auch die Hinterbliebene ist von der Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR geschützt und kann den Energierabatt iHv. 25 vH verlangen; der Kläger begehrt erfolgreich die Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 32) .
- BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 211/22
Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt
Der Antrag wurde vom Senat bereits für zulässig angesehen (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 18 ff.) .Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 21) .
Wie der Senat bereits im Urteil vom 26. März 2013 angenommen hat, ist die Tarifbestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR dahin auszulegen, dass sie den von der Beklagten gewährten Energiekostenrabatt als "gewährte betriebliche Sozialleistung" in diesem Sinne erfasst und damit für zum Stichtag bestehende Arbeitsverhältnisse als Anspruch aus einem Tarifvertrag auch für die Betriebsrentner fortführt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 24 ff.) .
Da der Energiekostenrabatt von der Beklagten nicht nur während des aktiven Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Ruhestand gewährt wurde, ist der Rabatt den sog. heutigen Arbeitnehmern auch dann zu gewähren, wenn sie nach dem Stichtag in den Ruhestand treten (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
Die Regelung stellt in keiner Weise auf den Rechtsgrund der Gewährung der angesprochenen betrieblichen Sozialleistungen ab, sondern allein auf das tatsächliche Gewähren (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 31) .
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung im Jahr 2013 ausgeführt hat, sind damit diejenigen Arbeitnehmer abzugrenzen, die erst nach dem Stichtag in ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der WSW-Unternehmensgruppe eintreten: Diesen Arbeitnehmern werden die bis zum Stichtag gewährten Sozialleistungen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-SR nur bis zu einer Neuregelung in der WSW-Unternehmensgruppe weiter gewährt; die "heutigen" Arbeitnehmer müssen hingegen nach der Tarifbestimmung nicht mit einer Neuregelung rechnen (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .
d) Der Inhalt des Anspruchs ändert sich nicht, wenn der Stichtag nicht, wie der Senat in seiner Entscheidung 2013 angenommen hat (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) , der 1. Januar 2007 war, sondern - wie die Beklagte und das Berufungsgericht meinen - der 1. Oktober 2007, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Umwandlung der Gesellschaften der WSW-Unternehmensgruppe im Handelsregister eingetragen und der Übergang der Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Wechsel der Leitungsmacht iSd. § 2 Abs. 2 TV-SR vollzogen war.
Auch die Hinterbliebene ist von der Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR geschützt und kann den Energierabatt iHv. 25 vH verlangen; der Kläger begehrt erfolgreich die Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 32) .
- LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16
Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag; …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05). - LAG Düsseldorf, 22.02.2019 - 6 Sa 996/18
Tariflicher Zuschlag - Ostersonntag ist ein hoher Feiertag
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45). - LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20
Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller, …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. nur BAG v. 27.07.2017 - 6 AZR 701/16, Rn. 19, juris; BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05). - LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 13/21
Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche …
Entscheidung im Anschluss und in Anwendung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 zu den Az. 3 AZR 68/11 und 3 AZR 77/11.Zunächst könnten die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 (3 AZR 68/11 und 3 AZR 77/11) wegen unvollständiger tatsächlicher Feststellungen durch die Vorinstanz nicht überzeugen.
Hinzu kommt, dass die Klägerin mit der Klagebegründung letztlich die Übertragung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 - 3 AZR 68/11 in einer aus ihrer Sicht gleich gelagerten Sache verlangt.
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 26.03.2013 (- 3 AZR 68/11, juris Rn. 26 ff.;… parallel BAG 26.03.2013 - 3 AZR 77/11, juris Rn. 26 ff.) Folgendes ausgeführt:.
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 343/21
Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche …
Entscheidung im Anschluss und in Anwendung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 zu den Az. 3 AZR 68/11 und 3 AZR 77/11.Der Kläger hat im Übrigen auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 zu den Az. 3 AZR 68/11 und 3 AZR 77/11 verwiesen.
In einer Aufrechterhaltung des Urteils des Arbeitsgerichts lägen zugleich Abweichungen von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Az. 3 AZR 68/11, 3 AZR 77/11 und 3 AZR 458/17.
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 26.03.2013 (- 3 AZR 68/11, juris Rn. 26 ff.;… parallel BAG 26.03.2013 - 3 AZR 77/11, juris Rn. 26 ff.) Folgendes ausgeführt:.
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN). - LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 15/22
Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im Ruhestand; Anteilige Freistellung von …
Er hat sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 zum Az. 3 AZR 68/11 berufen, aus der sich ergebe, dass die Gewährung eines Energiekostenrabatts in Höhe von 25 % der gemessenen Verbrauchskosten für Strom und Gas eine betriebliche Sozialleistung sei.Die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2013 zum Az. 3 AZR 68/11 ersetze diesen Vortrag nicht.
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 26.03.2013 (- 3 AZR 68/11, juris Rn. 26 ff.;… parallel BAG 26.03.2013 - 3 AZR 77/11, juris Rn. 26 ff.) Folgendes ausgeführt:.
- ArbG Wuppertal, 12.11.2021 - 4 Ca 100/21
Betriebliche Altersversorgung; Zuschuss zu Stromkosten für die Witwe
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 1054/15
Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11
Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen …
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13
Auslegung eines Versorgungstarifvertrags
- LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15
Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung; …
- ArbG Wuppertal, 11.02.2021 - 5 Ca 2779/20
Betriebliche Altersversorgung, betriebliche Sozialleistung, …
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags
- LAG Hamm, 12.09.2014 - 10 Sa 493/14
Persönliche Voraussetzungen für Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe
- LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 549/12
Gesetzliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei Schließung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 16 Sa 482/14
Entgelterhöhung bei Altersteilzeit - Einmalzahlung - Freistellungsphase
- LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15
Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im …
- LAG Nürnberg, 30.05.2018 - 2 Sa 55/18
Altersteilzeit - kommunaler Arbeitgeber - Überlastquote
- LAG Hamburg, 09.02.2016 - 4 Sa 47/15
Tarifvertragsauslegung - Begriff des Sachbezugs
- LAG Hamm, 12.09.2014 - 10 Sa 457/14
Stationierungsstreitkräfte; Überbrückungsbeihilfe
- LAG Hamburg, 19.12.2017 - 4 Sa 56/17
- LAG Düsseldorf, 06.03.2019 - 7 Sa 1001/18
§ 4 b) Ziff. 1e) des Manteltarifvertrages für die Brot- und Backwarenindustrie …
- LAG Düsseldorf, 04.12.2015 - 6 Sa 747/15
Berücksichtigung rückwirkender Entgelterhöhungen bei stufenweiser Anhebung des …
- LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 des …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20
Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit
- LAG Hamburg, 25.01.2018 - 3 Sa 101/17
Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - Anwendung eines Sozialplans
- LAG Hamburg, 19.12.2017 - 4 Sa 38/17
- LAG Köln, 07.08.2014 - 7 Sa 252/14
PWK-Zulage; Luftsicherheitsassistent; Luftsicherheitskontrollkraft
- LAG Düsseldorf, 15.11.2013 - 6 Sa 584/13
Anrechnung der gesetzlichen Witwenrente auf BetriebsrenteScheidung einer …
- LAG Nürnberg, 30.04.2013 - 7 Sa 661/12
Ausgleichszulage - Anrechnung bei Höhergruppierung - KVB
- LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 67/17
- LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
Geltungsbereich der Anlage 3 des DRK-Reformtarifvertrages - Ausbildung zum …
- KAG Hamburg, 16.09.2014 - I MAVO 7/14
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches zur Freistellung von drei …
- LAG Düsseldorf, 05.08.2015 - 4 Sa 299/15
Urlaubsabgeltung nach dem MTV -Chemie
- LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 67/17
Betriebsrentenanpassung bei "nicht vertretbarer" Steigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2015 - 6 Sa 138/15
Einkommensschutz bei Feuerwehruntauglichkeit - US-Stationierungsstreitkräfte
- LAG Düsseldorf, 06.03.2019 - 7 Sa 1002/18
§ 4 b) Ziff. 1e) des Manteltarifvertrages für die Brot- und Backwarenindustrie …
- ArbG Wuppertal, 09.11.2020 - 6 Ca 2938/18
- LAG Hamburg, 08.11.2017 - 5 Sa 48/17
- LAG Hamburg, 08.11.2017 - 5 Sa 53/17
- LAG Köln, 26.02.2015 - 7 Sa 769/14
Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 1762/12
Berechnung einer Abfindung auf Grundlage eines Tarifvertrags - Einbeziehung einer …
- LAG Köln, 02.06.2015 - 12 Sa 404/14
Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- …
- ArbG Düsseldorf, 24.01.2014 - 13 Ca 5224/13
Ausschluss der als Arbeitnehmer beschäftigten beurlaubten Beamten von Abfindungen …
- LAG Hamburg, 05.05.2020 - 4 Sa 128/19
Anspruch auf Vergütung - außertariflich Angestellter - Mindestabstand
- LAG Hamburg, 05.02.2020 - 4 Sa 128/19
- LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 6 Sa 46/14
Zahlung einer tarifvertraglichen Einsatzprämie nach TV Charité
- ArbG Wuppertal, 23.01.2020 - 6 Ca 2938/18
Energiekostenrabatt, Freistellung, Strom, Gas, betriebliche Sozialleistung
- ArbG Essen, 09.04.2018 - 5 Ca 268/18
- LAG Hamburg, 08.04.2014 - 4 Sa 77/13
DWArbVtrRL - Jahressonderzahlung - Abweichungsmöglichkeit
- LAG Düsseldorf, 05.07.2013 - 6 Sa 1744/12
Ruhegehaltsfähigkeit einer arbeitsvertraglichen Funktionszulage; Beschränkung der …
- KAG Hamburg, 01.03.2023 - I MAVO 16/22
- ArbG Freiburg, 08.04.2014 - 5 Ca 395/13
§ 23 MTV Einzelhandel Baden-Württemberg- Widerrufsrecht bei Auflösungsverträgen - …
- KAG Hamburg, 20.12.2018 - I MAVO 17/18
- KAG Hamburg, 15.01.2016 - I MAVO 15/15