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   BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00   

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https://dejure.org/2000,3278
BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00 (https://dejure.org/2000,3278)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 3 B 10.00 (https://dejure.org/2000,3278)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 3 B 10.00 (https://dejure.org/2000,3278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen an die Durchführung einer Rechtswegbeschwerde - Geltung der Bestimmungen über das besondere Zwischenverfahren der Rechtswegverweisung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das öffentliche Recht auch der Ausführung der Verwaltungsaufgabe angenommen hat, also den Verwaltungsvollzug ausschlaggebend prägt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1993 - BVerwG 5 B 26.93 - BVerwGE 94, 229 ; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71 ).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00
    Dem steht der gemäß § 173 VwGO analog heranzuziehende Perpetuierungsgrundsatz des § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG entgegen, nach dem die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89 - NJW 1991, 2963 ; Kissel, GVG-Kommentar, 2. Aufl., Rn. 9 zu § 17; Albers in: Baumbach/Lauterbach, Kommentar, Rn. 3 zu § 17 GVG).
  • BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93

    Sozialhilfeträger - Mietgarantie - Erklärungen zivilrechtlicher Natur

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das öffentliche Recht auch der Ausführung der Verwaltungsaufgabe angenommen hat, also den Verwaltungsvollzug ausschlaggebend prägt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1993 - BVerwG 5 B 26.93 - BVerwGE 94, 229 ; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71 ).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Die öffentliche Verwaltung kann die ihr anvertrauten öffentlichen Aufgaben, wenn und soweit keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen, auch in der Form und mit den Mitteln des Privatrechts erfüllen (Urteile vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 61 S. 55 und vom 19. Mai 1994 a.a.O. S. 74 bzw. S. 4; Beschlüsse vom 18. Oktober 1993 a.a.O. S. 231 f. bzw. S. 53 f. und vom 15. November 2000 - BVerwG 3 B 10.00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 S. 3; BGH, Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 - BGHZ 91, 84 ).

    Die Zweistufentheorie ist nur dann zur rechtlichen Bewertung eines Vorgangs angemessen, wenn dieser durch eine Mehrphasigkeit der Aufgabenwahrnehmung gekennzeichnet ist (vgl. Beschluss vom 15. November 2000 a.a.O. S. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2020 - 2 S 623/20

    Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Unterlassung der

    Sie sind in diesen Verfahren jedoch entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10.00 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.12.2019 - 2 S 3145/19 - juris Rn. 35 und vom 08.04.2002 - 5 S 378/02 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

    Dies gilt vorliegend auch für den erkennenden Senat als Beschwerdegericht, denn eine Bindung nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 5 GVG analog (zur entsprechenden Anwendung der Bestimmungen über das besondere Zwischenverfahren der Rechtswegverweisung (§§ 17 bis 17b GVG) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG, Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10.00 -, juris Rn. 4; ebenso schon Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.05.1997 - 11 M 2469/97 -, juris Rn. 24) ist nicht eingetreten.
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