Rechtsprechung
AG Arnsberg, 08.03.2019 - 3 C 340/18 |
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- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Arnsberg, 08.03.2019 - 3 C 340/18
Im Ergebnis besteht jedenfalls dann ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn der Rechnungsbetrag für den Geschädigten nicht deutlich erkennbar über den üblichen Preisen liegt und sich aus eventuell getroffenen Vereinbarungen keine Umstände entnehmen lassen, die einer Rechnung die indizielle Bedeutung für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nehmen (vgl. BGH NJW 2014, 3151).
Rechtsprechung
AG Nordenham, 26.04.2019 - 3 C 340/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)