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   FG Thüringen, 17.08.2016 - 3 K 228/14   

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https://dejure.org/2016,52597
FG Thüringen, 17.08.2016 - 3 K 228/14 (https://dejure.org/2016,52597)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17.08.2016 - 3 K 228/14 (https://dejure.org/2016,52597)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17. August 2016 - 3 K 228/14 (https://dejure.org/2016,52597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Betriebs-Berater

    Unterschiedsbetrag bei der erstmaligen Anwendung neuer oder geänderter Rechnungsgrundlagen

  • Betriebs-Berater

    17.8.2016 - 3 K 228/14

  • Justiz Thüringen

    § 6a Abs 4 S 2 EStG 2002, § 6a Abs 4 S 3 EStG 2002, § 6a Abs 4 S 6 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i.S.d. § 6a Abs. 4 S. 3 EStG bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei erstmaliger Pensionsrückstellungsbildung in einem Wirtschaftsjahr, in dem sich die Richttafeln ändern, keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i. S. d. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2012/03

    Keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i.S.d. § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG bei

    Auszug aus FG Thüringen, 17.08.2016 - 3 K 228/14
    Die Klägerin trägt hierzu vor, nach dem Urteil des FG Brandenburg vom 23.08.2006 2 K 2012/03 (EFG 2006, S. 1746 zum Übergang der Heubeck-Richttafeln 1983 auf 1998) sei der Differenzbetrag der Pensionsrückstellung zwischen den alten und den neuen Heubeck-Richttafeln für die in 2005 erstmalig gebildete Pensionsrückstellung nicht gemäß § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG zu verteilen.

    Das Finanzgericht Brandenburg hat bereits am 23.08.2006 (2 K 2012/03, EFG 2006, 1746, DStRE 2007, 140) zum Übergang von den Heubeck-Richttafeln 1983 auf die Heubeck-Richttafeln 1998 entschieden, dass bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i. S. d. § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG erforderlich ist.

    Die Verweisung auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 a Abs. 4 Satz 2 EStG in § 6 a Abs. 4 Satz 6 EStG geht aber in Bezug auf § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG fehl (so zutreffend FG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2006 2 K 2012/03 a. a. O.).

  • FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach §

    Auszug aus FG Thüringen, 17.08.2016 - 3 K 228/14
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 151 Abs. 3, 155 FGO i. V. m. §§ 708 Nr. 10, 711 der Zivilprozessordnung - ZPO - (vgl. zur Anwendung des § 708 Nr. 10 zutreffend das Urteil des FG München vom 20. Januar 2005, 3 K 4519/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 969).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 34/16

    Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 17. August 2016  3 K 228/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Thüringer Finanzgericht (FG) gab der Klage im Hinblick auf die Pensionsrückstellung mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 978 veröffentlichten Urteil vom 17. August 2016  3 K 228/14 statt.

  • VG Freiburg, 27.03.2014 - A 3 K 229/14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage - A 3 K 228/14 - gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15.01.2014 wird angeordnet.

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - A 3 K 228/14 - gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 15.01.2014 und die darin enthaltene Abschiebungsanordnung ist gem. §§ 75, 34a Abs. 2 AsylVfG i. d. F. des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I, S. 3474) i.V.m. § 80 Abs. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO statthaft und auch sonst zulässig.

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