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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.09.2001 - 3 Sa 916/01   

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https://dejure.org/2001,5360
LAG Hamm, 26.09.2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,5360)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,5360)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,5360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung ; Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers; Bildung von Vergleichsgruppen in einer Auswahlrichtlinie; Arbeitsgerichtliche Überprüfung von organisatorischen Entscheidungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Auswahlrichtlinien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. September 2001 - 3 Sa 916/01 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

    Daher erscheint die Annahme fehlender Vergleichbarkeit in der Namensliste vom 21.08.2003 des Klägers einerseits und der Mitarbeiter F und B andererseits nicht grob fehlerhaft, da die Unterscheidung hinsichtlich aktuell bereits vorhandener Kenntnisse nicht jede Ausgewogenheit vermissen lässt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 26.09.2001 - 3 Sa 916/01 -, in AP Nr. 40 zu § 95 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 19 Sa 197/05

    Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung

    Ob und inwieweit in einer Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG auch die Vergleichsgruppen der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer verbindlich festgelegt werden können mit der Folge, dass die soziale Auswahl auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar ist, ist noch nicht abschließend geklärt (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849 offen gelassen; dafür LAG Hamm, Urteil vom 26.06.2001 - 3 Sa 916/01 - AP Nr. 40 zu § 95 BetrVG; dagegen Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl. = GK/Kiel § 1 KSchG Rdnr. 759; jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin, 20.08.2004 - 6 Sa 656/04

    Sozialauswahl aufgrund Auswahlrichtlinien

    2.1.2.1.1 Dabei konnte dahinstehen, ob auch insoweit nur der Maßstab grober Fehlerhaftigkeit gemäß § 1 Abs. 4 KSchG 1999 anzulegen war (dafür LAG Hamm, Urteil vom 26.09.2001 - 3 Sa 916/01 - AP BetrVG 1972 Nr. 40 zu B I 3 c, cc der Gründe; insoweit nicht beanstandet von BAG, Urteil vom 05.12.2000 - 2 AZR 697/01 - AP KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 60 zu B I 3 b, aa der Gründe; Kittner/Däubler/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 6. Aufl., 2004, § 1 KSchG R 493c).
  • LAG Berlin, 09.07.2004 - 6 Sa 591/04

    Sozialauswahl aufgrund Auswahlrichtlinien

    2.1.2.1.1 Dabei konnte dahinstehen, ob auch insoweit nur der Maßstab grober Fehlerhaftigkeit gemäß § 1 Abs. 4 KSchG 1999 anzulegen war (dafür LAG Hamm, Urteil vom 26.09.2001 - 3 Sa 916/01 - AP BetrVG 1972 Nr. 40 zu B I 3 c, cc der Gründe; insoweit nicht beanstandet von BAG, Urteil vom 05.12.2000 - 2 AZR 697/01 - AP KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 60 zu B I 3 b, aa der Gründe; Kittner/Däubler/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 6. Aufl., 2004, § 1 KSchG R 493c).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01   

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https://dejure.org/2001,3930
LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,3930)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,3930)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 3 Sa 916/01 (https://dejure.org/2001,3930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Sozialplanabfindung; Betriebsbedingte Kündigung; Höchstbetragsklausel in Sozialplan; Überbrückungszeitraum; Pauschalisierte Regelung; Verteilungsgerechtigkeit; Geminderter Rentenanspruch

  • Judicialis

    SGB VI § 36; ; SGB VI § 37; ; SGB VI § 38; ; SGB VI § 39; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 I; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 75 I; ; ArbGG § 72

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 112, § 75
    Zulässige Differenzierung bei Abfindungen in Sozialplänen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sozialplan: Für ältere Mitarbeiter geringere Abfindung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 707
  • DB 2002, 1167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01
    Die Sozialpartner sind deshalb - anders als die Einigungsstelle - bei der Vereinbarung eines Sozialplanes nicht gehalten, den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles Rechnung zu tragen (BAG 14.09.1994 - 10 ABR 7/94 - EZA Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 838/98

    Höchstbetrag für Sozialplanabfindungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01
    Eine Differenzierung aufgrund tatsächlicher und für die jeweilige Regelung erheblicher Gesichtspunkte ist zulässig (BAG 19.10.99 - 1 AZR 838/98 -).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01
    Es ist deshalb zulässig, die Sozialplanabfindung davon abhängig zumachen, ob dem Arbeitnehmer eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit droht, oder ob er durch die Möglichkeiten der Arbeitslosenunterstützung und des Altersruhegeldes hinreichend abgesichert ist (vgl. BAG 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 - EZA Nr. 43 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 489/91

    Anspruch eines Außendienstmitarbeiters auf Abfindung aus einem Sozialplan -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01
    Die Betriebspartner können deshalb im Sozialplan berücksichtigen, dass zu entlassende Arbeitnehmer sofort oder bald das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nehmen können (BAG 28.10.1992 - 10 AZR 489/91 - EZA Nr. 66 zu § 112 BetrVG).
  • LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06

    Sozialplan - Auslegung

    Schon aus dem Sinn und Zweck eines Sozialplans als Überbrü-ckungshilfe (vgl. BAG vom 28.10.1992 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972) folgt zudem, dass Leistungen für ältere rentennahe Arbeitnehmer niedriger bemessen oder im Verhältnis zu jüngeren Kollegen sogar ausgeschlossen werden können (vgl. BAG vom 31.07.1996 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2002, 707; LAG Köln NZA-RR 1999, 588).
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