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   BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01   

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https://dejure.org/2001,5675
BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01 (https://dejure.org/2001,5675)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 StR 247/01 (https://dejure.org/2001,5675)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 247/01 (https://dejure.org/2001,5675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 181 Abs. 1 StGB; § 92 a Abs. 1 AuslG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG
    Listiges Bestimmen zur Prostitution; Schwerer Menschenhandel; Listige Anwerbung zu sexuellen Handlungen; Einschleusen von Ausländern; Vermögensvorteil

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Menschenhandel - Menschenhandel - Zuhälterei - Einschleusen von Ausländern - Vergewaltigung - Tateinheit - Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt.; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2
    Einreise von Prostituierten mit einem Touristenvisum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01
    Einer Strafbarkeit der Nebenklägerin nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dadurch, daß sie in der Absicht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, mit einem Touristenvisum eingereist ist, stehen die rechtlichen Bedenken entgegen, die der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 2000 (BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 2 = NStZ 2000, 657) dargelegt hat.

    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte aber durch seine kontinuierliche Zusammenarbeit mit S. und die Übernahme der Frauen diesen auch beim Erschleichen des Visums für die Nebenklägerin nach § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG unterstützt (vgl. BGH NStZ 2000, 657, 659), so daß die Voraussetzungen einer in § 92 a Abs. 1 AuslG genannten Bezugsnorm gegeben sind.

    Zutreffend hat das Landgericht § 92 a Abs. 1 Nr. 1 AuslG als verwirklichte Tatbestandsalternative angenommen, da der Angeklagte für seine Hilfeleistung auch einen Vermögensvorteil erhielt (vgl. BGHR AuslG § 92 a Vermögensvorteil 1).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01
    Es ist auch nicht zu erwarten, daß Feststellungen, die den Anforderungen der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bande (Beschl. vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 = NStZ 2001, 421) entsprechen, getroffen werden können.
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01
    Ein wiederholtes Handeln i.S.v. § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist indes nicht festgestellt (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 1).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    bb) Demgegenüber stellen die strafrechtliche Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 1732 = NStZ 2000, 657; BGH, Beschl. vom 5. November 1997 - 2 StR 513/97; Beschl. vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 247/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04) und einige Verwaltungsgerichte sowie Stimmen in der Literatur (VG Düsseldorf InfAuslR 1993, 371; BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 346; NJW 2002, 1282, 1283; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze AuslG § 92 Rdn. 4b f., 21; Hailbronner, Ausländerrecht (Stand September 2004) § 58 Rdn. 5; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei S. 364, 506 f.; dieselben in NJW 1999, 2137, 2140; Westphal in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts Band II ?Stand 1. Mai 2003??§ 58 Rdn. 26; Hofmann InfAuslR 1991, 351; Lorenz NStZ 2002, 640, 643; Lüdke InfAuslR 1996, 276; Ott ZAR 1994, 76 ff.; Pfaff ZAR 1992, 117, 120) auf rein formale Gesichtspunkte ab.
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 32/06

    Versuchtes und vollendetes gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Die in Kenntnis dieses Umstands handelnden Angeklagten haben damit durch die Organisation der Prostitutionsausübung und das Vermitteln dieses "Angebots" in die Ukraine die jeweiligen Frauen auch in den Fällen II. 8, 17 und 28 zumindest in ihrem Entschluss zur Visaerschleichung bestärkt; dies reicht für die Annahme einer (psychischen) Beihilfehandlung und damit für eine Strafbarkeit nach § 92a Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG aus (vgl. BGH NStZ 2000, 657, 659; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 247/01).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07

    Vorliegen einer unerlaubten Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts im Falle

    Eine verwaltungsrechtlich wirksam erteilte, den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattende Erlaubnis entfalte im Strafrecht Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Erlaubnis rechtsmissbräuchlich erlangt worden sei oder den tatsächlich verfolgten Aufenthaltszweck abdecke (BGH aaO, 115; vgl. auch BGH StV 2000, 357, 358 f; BGH B. v. 18.10.2001 - 3 StR 247/01; BayObLGSt 2000, 64).
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