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   BGH, 08.03.2000 - 3 StR 41/00   

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https://dejure.org/2000,4748
BGH, 08.03.2000 - 3 StR 41/00 (https://dejure.org/2000,4748)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2000 - 3 StR 41/00 (https://dejure.org/2000,4748)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2000 - 3 StR 41/00 (https://dejure.org/2000,4748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Eigennützigkeit - Persönliches Merkmal - Strafrahmenverschiebung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 264; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; BtMG § 30 a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigennützigkeit (beim Handeltreiben mit BtM) als besonderes persönliches Merkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 41/00
    "Die Verteidigung beanstandet im Ergebnis mit Recht (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - sowie NStZ 1983, 20), dass die Strafkammer im Fall II. 3. der Urteilsgründe ohne vorherigen Hinweis zum Nachteil des Beschwerdeführers Sachverhalte verwertet hat, hinsichtlich deren die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung abgesehen hatte.
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 41/00
    "Die Verteidigung beanstandet im Ergebnis mit Recht (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - sowie NStZ 1983, 20), dass die Strafkammer im Fall II. 3. der Urteilsgründe ohne vorherigen Hinweis zum Nachteil des Beschwerdeführers Sachverhalte verwertet hat, hinsichtlich deren die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung abgesehen hatte.
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