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   LAG Berlin, 30.05.2003 - 3 Ta 926/03   

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https://dejure.org/2003,10702
LAG Berlin, 30.05.2003 - 3 Ta 926/03 (https://dejure.org/2003,10702)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2003 - 3 Ta 926/03 (https://dejure.org/2003,10702)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 3 Ta 926/03 (https://dejure.org/2003,10702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    ZPO § 724 ZPO § 726 Abs. 1 ZPO § 794 Ziff. 1 ZPO § 795 ArbGG § 9 Abs. 3 ArbGG § 62 Abs. 2 RPfG § 11 Abs. 1 RPfG § 20 Ziff. 12
    EZPO, ArbGG, RPfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung im Falle eines Widerrufsvergleichs

  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 794 Ziff. 1; ; ZPO § 795; ; ArbGG § 9 Abs. 3; ; ArbGG § 62 Abs. 2; ; RPfG § 11 Abs. 1; ; RPfG § 20 Ziff. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung im Falle eines Widerrufsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG Berlin, 30.05.2003 - 3 Ta 926/03
    Eine nicht unterzeichnete Rechtsmittelbelehrung genügt dagegen nach § 9 Abs. 5 ArbGG nicht; sie hat nicht den Fristablauf in Gang gesetzt (vgl. dazu etwa BAG 5 AZR 690/97 vom 30.9.1998, NZA 99, 265).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus LAG Berlin, 30.05.2003 - 3 Ta 926/03
    Richtig ist, dass der unter Widerrufsvorbehalt abgeschlossene Vergleich grundsätzlich eine aufschiebend bedingte Regelung beinhaltet (vgl. etwa BAG 2 AZR 297/96 vom 28.4.1998, NZA 98, 1126; Zöller-Stöber, ZPO, § 794, Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Mai 2003 - 3 Ta 926/03 - aufgehoben.
  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Ernster zu nehmen ist die in Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW 2005, 909) und Schrifttum (Nierwetberg, Rpfleger 2005, 292 ff.) geäußerte Kritik daran, dass das Bundesarbeitsgericht eine an Sinn und Zweck des § 726 ZPO orientierte einschränkende Auslegung, wie sie auch der vom BAG (a.a.O.) aufgehobenen Entscheidung des LAG Berlin vom 30.05.2003 - 3 Ta 926/03 - zugrunde lag, abgelehnt und stattdessen nach dem Gesetzgeber gerufen hat.
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