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   OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07   

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OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07 (https://dejure.org/2008,21214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 U 171/07 (https://dejure.org/2008,21214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 U 171/07 (https://dejure.org/2008,21214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Beweis der Valutierung eines Darlehensbetrages durch die Vorlage einer Darlehensurkunde ; Nachweis der Barauszahlung eines Darlehens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 488 Abs. 1; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 416; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Weil der Sinn eines Schuldanerkenntnisses darin liegt, ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, bedarf es regelmäßig eines entsprechenden Anlasses, um den Schluss auf ein derartiges Rechtsgeschäft zu rechtfertigen (BGH NJW 2001, 2096; BGHZ 66, 250, 255).

    Es ist nicht nötig, dass sie als unwahr erwiesen wird (BGH NJW 2001, 2096).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Weil der Sinn eines Schuldanerkenntnisses darin liegt, ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, bedarf es regelmäßig eines entsprechenden Anlasses, um den Schluss auf ein derartiges Rechtsgeschäft zu rechtfertigen (BGH NJW 2001, 2096; BGHZ 66, 250, 255).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Indiztatsachen können aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sein, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Sachzusammenhang besteht und sie selbst im Falle des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können (BGH NJW 1993, 1391), insbesondere weil sie nicht geeignet sind, den Beweiswert der Wissenserklärung in der Darlehensurkunde zu erschüttern.
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Die Regelung des § 416 ZPO weist Privaturkunden keinen urkundlichen Beweiswert für die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung zu (BGH NJW 1986, 3086).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 60/82

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision - Nachweis für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Dieser Anlass kann nicht schon in dem Abschluss des Vertrages selbst gesehen werden (BGH WM 1984, 62, 63).
  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07
    Denn erfahrungsgemäß pflegt niemand ohne Not eine ihm ungünstige Tatsache zuzugeben, wenn der Erklärende nicht von ihrer Wahrheit überzeugt ist (BGH WM 1978, 849).
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