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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12614
OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2007,12614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2007 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2007,12614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2007,12614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung öffentlich-rechtlicher Grundstückslasten bei Verpachtung eines Grundstücks zu kleingärtnerischen Zwecken; Kriterien für die Beurteilung umlagefähiger öffentlicher Lasten; Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit; Eigenverschulden des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BKleinG § 5 Abs. 5; ; BGB § 203; ; BGB § ... 214; ; BGB § 242; ; BGB § 315; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 1 Abs. 2; ; KAGBB § 8 Abs. 7 Satz 2; ; KAGBB § 12; ; AO 1997 § 97; ; AO 1997 § 170; ; AO 1997 § 171 Abs. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Pächters zur Übernahme von auf dem Grundstück ruhender öffentlicher Lasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kleingartenpacht: Umfang der Erstattungspflicht für öffentliche Lasten (IMR 2007, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

    Maßgebend ist somit der Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - NJW 2008, 440; OLG Brandenburg WuM 2007, 510; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 11. Aufl. Rn. 1055 ff.).
  • VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Er muss aber etwa nach der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 04. Juli 2007 -3 U 38/07- zitiert nach Juris) zu der Vorschrift des § 5 Abs. 5 Bundeskleingartengesetz gegen erkennbar überhöhte Gebühren und Steuern mit Rechtsbehelfen gegen die an ihn gerichteten Bescheide vorgehen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40169
OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2009,40169)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.04.2009 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2009,40169)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. April 2009 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2009,40169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückzahlungsanspruch der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Nichtigkeit der notariellen Vollmacht und der Aufklärungspflicht der Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Für die finanzierende Bank (!) besteht eine Aufklärungspflicht aber selbst dann nicht, wenn die versteckte Innenprovision 15 % übersteigt (BGH NJW 2004, 2378, 2380; NJW 2006, 2099 ff.).

    Denn die Bank darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Kunde bei steuersparenden Erwerbermodellen selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich anderenfalls der Mithilfe sachkundiger Personen bedient (BGH NJW 2004 a. a. O.; NJW 2006, 2099 ff.).

    Nur ganz ausnahmsweise besteht auch für die Bank eine Pflicht zur Aufklärung, wenn infolge einer versteckten Innenprovision (oder auch aus anderen Gründen) die Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert derart wesentlich verschoben wird, dass der Wert der Leistung (Kaufpreis) knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (Immobilie) (BGH, NJW 2006, 2099 ff m. w. N.).

    Dementsprechend kann sich aus der grundsätzlich nur zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung des Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (BGH WM 2006, 1194, 1200; WM 2007, 876, 880 f; BGH Urteil v. 12.06.2007, Az. XI ZR 112/05; Urteil v. 25.09.2007, Az. XI ZR 274/05).

    Die Beweiserleichterung greift von vorneherein nur ein, wenn der Erwerber der Immobilie durch unrichtige Angaben des Verkäufers/Vertreibers arglistig getäuscht worden ist (BGH, NJW 2006, 2099 ff.; ZIP 2006, 2262 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2006, 1040).

    Die enge Verbundenheit der Bank mit dem Verkäufer/Vertreiber der Anlage muss sich auf eine ständige Geschäftsbeziehung gründen, die sich in der Form konkreter Vertriebsabsprachen, in einer Rahmenvereinbarung für ein bestimmtes Projekt, in der Überlassung von Büroräumen der Bank an die eingeschalteten Anlagevermittler, in der Verwendung von Formularen der Bank durch die Vermittler oder in der wiederholten Finanzierung von Einheiten desselben Objekts äußern kann (BGH NJW 2006, 2099 ff.; ZIP 2006, 2258 ff.).

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Selbst ein durchschnittlich sorgfältiger und gewissenhafter Notar musste keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmachten haben (BGHZ 145, 265, 275 ff; BGH WM 2005, 72, 73; 828, 832).

    Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung, dass eine Bank jedenfalls in der ersten Hälfte der 90er Jahre von der Wirksamkeit einer Vollmacht der vorliegenden Art ausgehen konnte, ohne sich auch nur dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen (BGH WM 2005, 72, 73; 828, 832; NJW 2008, 1585-1589).

    Ein Mißbrauch der Vertretungsmacht liegt vor, wenn die nach dem Anlagekonzept vorgesehene Einschaltung und Bevollmächtigung des Treuhänders nicht auf der eigenverantwortlichen Entscheidung des einzelnen Anlegers, sondern mit Billigung der Bank durch Initiatoren des Anlagemodells gegen dessen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen ohne ausreichende Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen erfolgt (BGH, Urteil v. 09.11.2004, Az. XI ZR 315/03).

    Davon kann jedoch bei Anlegern, die sich zum Erwerb einer Eigentumswohnung entschließen, um Steuern zu sparen, und sich um die dafür erforderlichen Geschäfte ebenso wenig kümmern wollen, wie um die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, sondern alles in fremde Hände legen und einer Geschäftsbesorgerin deshalb eine notarielle Vollmacht erteilen, keine Rede sein (BGH, Urteil v. 09.11.2004, Az. XI ZR 315/03).

    Davon kann jedoch bei einem kreditfinanzierten Immobilienerwerb zu Steuerzwecken, ohne dass - wie hier - weitere Umstände hinzukommen, keine Rede sein (BGH Urteil v. 09.11.2004, Az. XI ZR 315/03).

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Eine allgemeine Aufklärungspflicht der kreditierenden Bank besteht bei steuersparenden Erwerbermodellen grundsätzlich nicht (BGH NJW 2006; 2099 ff.; ZIP 2006, 2258 ff.).

    - in Bezug auf spezielle Risiken einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer besitzt (BGH ZIP 2006, 2258 ff.).

    Die enge Verbundenheit der Bank mit dem Verkäufer/Vertreiber der Anlage muss sich auf eine ständige Geschäftsbeziehung gründen, die sich in der Form konkreter Vertriebsabsprachen, in einer Rahmenvereinbarung für ein bestimmtes Projekt, in der Überlassung von Büroräumen der Bank an die eingeschalteten Anlagevermittler, in der Verwendung von Formularen der Bank durch die Vermittler oder in der wiederholten Finanzierung von Einheiten desselben Objekts äußern kann (BGH NJW 2006, 2099 ff.; ZIP 2006, 2258 ff.).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Dementsprechend kann sich aus der grundsätzlich nur zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung des Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (BGH WM 2006, 1194, 1200; WM 2007, 876, 880 f; BGH Urteil v. 12.06.2007, Az. XI ZR 112/05; Urteil v. 25.09.2007, Az. XI ZR 274/05).

    Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn zu dieser Doppelrolle der Bank besondere Umstände hinzutreten, etwa die Abwälzung eines Risikos aus dem eigenen notleidenden Kreditengagement der Bank auf den Anleger (BGH, Urteil v. 20.03.2007, Az. XI ZR 414/04).

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung, dass eine Bank jedenfalls in der ersten Hälfte der 90er Jahre von der Wirksamkeit einer Vollmacht der vorliegenden Art ausgehen konnte, ohne sich auch nur dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen (BGH WM 2005, 72, 73; 828, 832; NJW 2008, 1585-1589).

    50 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Grundstücksgeschäften von einem die Sittenwidrigkeit begründenden besonders groben Missverhältnis auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung des Begünstigten, wobei die in dem Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2008, 1585-1589 m.w.N.).

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Für die finanzierende Bank (!) besteht eine Aufklärungspflicht aber selbst dann nicht, wenn die versteckte Innenprovision 15 % übersteigt (BGH NJW 2004, 2378, 2380; NJW 2006, 2099 ff.).

    Ein konkreter Wissensvorsprung der Beklagten darüber, dass die projektierte Miete nachhaltig nicht erzielbar wäre, hätte - selbst wenn der Wissensvorsprung vorgelegen hätte - keine Aufklärungspflicht begründet (BGH, NJW 2004, 2378, 2380).

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig (BGH NJW 2006, 1952; NJW 2005, 1190).

    Die Nichtigkeit des umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht zum Abschluss der erforderlichen Verträge, u.a. der erforderlichen Darlehensverträge (BGH NJW 2005, 1190).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Die erforderliche schlüssige Darlegung der Beweisbedürftigkeit und die Beweisgeeignetheit der Kreditakte hierfür (vgl. BGH NJW 2007, 2989, 2992) ist nicht erfolgt.
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Die Beweiserleichterung greift von vorneherein nur ein, wenn der Erwerber der Immobilie durch unrichtige Angaben des Verkäufers/Vertreibers arglistig getäuscht worden ist (BGH, NJW 2006, 2099 ff.; ZIP 2006, 2262 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2006, 1040).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07
    Dementsprechend kann sich aus der grundsätzlich nur zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung des Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (BGH WM 2006, 1194, 1200; WM 2007, 876, 880 f; BGH Urteil v. 12.06.2007, Az. XI ZR 112/05; Urteil v. 25.09.2007, Az. XI ZR 274/05).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

  • OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb: Rückabwicklung von einem kausal

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 15/07

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Wirksamkeit abgeschlossener

    So hatte die Beklagte behauptet, in einem Verfahren F. ./. D. Bank (OLG Bamberg, 3 U 38/07) habe ihr ebenfalls kein Übersendungsschreiben vorgelegen (Schriftsatz vom 09.10.2009, Bl. 1621 GA).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.06.2008 - 3 U 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,80885
OLG Oldenburg, 18.06.2008 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2008,80885)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2008,80885)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 3 U 38/07 (https://dejure.org/2008,80885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 08.12.2010 - 8 O 518/09

    Kapitalanlagemodell in Kombination von endfälligem Darlehen: Finanzierter Einlage

    Ob dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des BGH aus den Umständen des Einzelfalls zu schließen (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 -, NJW-RR 1997, 116; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 19. November 2010 - 7 U 1358/09 -, Anl. B 34; zu einem abweichenden Ergebnis gelangt das OLG Oldenburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 U 38/07 -, Anl. LW 23).
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