Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person in den Tod reißt; Schmerzensgeld bei tödlichen Verletzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person; Allgemeine Verhaltensregeln für Bergsteiger; Unterlassen des Ergreifens der Sicherungskette beim Bergsteigen als Sorgfaltspflichtverletzung
- unalex.eu
- Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 253 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
Schadensersatz wegen fahrlässiger Tötung beim Bergwandern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tödlicher Sturz in den Bergen - Wandrerin hielt sich nicht am Sicherungsseil fest
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 16.02.2006 - 3 O 475/05
- OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1367
- NJW 2007, 1368
- NZV 2007, 576 (Ls.)
- SpuRt 2007, 166
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 2004, 1449 ff). - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, NJW-RR 2003, 1459). - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Die Leidenszeit ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen (BGH, NZV 1998, 370 ff.).
- BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
In einem anderen Fall hielt der BGH beim Tod 51 Tage nach dem Verkehrsunfall, wobei die weitaus größte Zeit zwischen Unfall und Tod das Bewusstsein gefehlt habe, im Jahre 1994 8.000 DM, somit knapp über 4.000 EUR für rechtsfehlerfrei festgesetzt (MDR 1995, 265). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Bei der Sportausübung wird dies bejaht bei besonders gefährlichen Sportveranstaltungen bzw. -ausübungen (BGHZ 39, 156 ff), wie z.B. schweren Bergtouren. - OLG Karlsruhe, 01.12.1977 - 4 U 146/76
Haftungsausschluß; Hochgebirgstour; Schadensersatz; Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Zutreffend ging das Landgericht beim Fehlen besonderer Regeln davon aus, dass auch in den Bergen die allgemeine Verhaltensregel gilt, dass man sich grundsätzlich so zu verhalten hat, dass man keinen anderen mehr als nach dem Umständen unvermeidbar gefährdet oder schädigt (OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 f.). - OLG München, 16.10.1995 - 26 U 3360/95
Haftung von Teilnehmern an einer Tagesklettertour
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Auch der getötete Herr war den Weg schon mehrfach gegangen, er wollte eine Freizeitwanderung durchführen, es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass er dabei besondere Risiken, die nicht durch Sicherungsmittel sicher beherrscht sind, auf sich nehmen wollte (dazu auch OLG München, NJWE-VHR 1996, 114 ff - allerdings für das Verhältnis zwischen Mitgliedern einer Bergsteigergruppe). - OLG Stuttgart, 16.03.1993 - 10 U 77/91
Erforderliche Sorgfalt der Mitglieder einer Seilschaft im Hochgebirge
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
So hat das OLG Stuttgart (VersR 1995, 671 f. - Nichtannahme der Revision durch den BGH) für Bergsteiger entschieden, dass diese sowohl zu ihrer eigenen Sicherheit als auch zur Vermeidung von ihnen ausgehender Gefahren für andere den im jeweiligen Einzelfall sich ergebenden Risiken mit den erfahrungsgemäß gebotenen Mitteln in angemessener Weise begegnen müssen.
- OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11
Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von …
Die Frage der Sicherungspflichtigkeit einer Verkehrsfläche ist nach der Rechtsprechung des Senats nämlich unter Zugrundelegung eines generell-abstrakten Maßstabs zu beurteilen, so dass auch ungünstigste Wahrnehmungsbedingungen einzukalkulieren sind; auch für solche Situationen ist Vorsorge zu treffen (Senat, NZV 2007, 576; NZV 2008, 405). - OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2848/19
Schmerzensgeldhöhe bei Koma vor Todeseintritt
Es wirkt schmerzensgeldmindernd, wenn sich der Verletzte bis zu seinem Tod durchgehend oder überwiegend in einem Zustand der Empfindungsunfähigkeit oder Bewusstlosigkeit befunden hat (OLG Stuttgart NJW 2007, 1367; Senat, Beschluss v. 20.09.2011, Az. 10 U 2492/11). - OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17
Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben
Der Richter muss - wie auch in sonstigen Fällen - diejenigen Umstände, die dem (immateriellen) Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, eigenständig bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für das sich ihm darbietende (immaterielle) Schadensbild gewinnen (vgl. BGH…, Urteil vom 13.10.1992, a.a.O., dort Rn 31;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 253, Rn 19 a.E.; OLG Bremen, Urteil vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris, dort Rn 23/27: vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, die nach ca. 30 Minuten zum Tode geführt hat; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2006, 3 U 65/06, juris, dort Rn 59: Tod nach Bergsturz).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert; Insolvenzverfahren: Gegenstandswert einer gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Klage auf Feststellung, dass ein Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht
- Wolters Kluwer
Forderung in einem Insolvenzverfahren wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung; Erhaltung der Vollstreckbarkeit der Forderung ungeachtet der Restschuldbefreiung des Beklagten im anhängigen Verbraucherinsolvenzverfahren; Vollstreckung gegen den Schuldner bei der Mehrzahl ...
- Judicialis
ZPO § 850 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 849; ; StGB § 263
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 02.03.2006 - 2 O 230/05
- OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Papierfundstellen
- NZI 2007, 358
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04
Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in …
Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner sich gegen den Vorwurf der vorsätzlichen unerlaubten Handlung wehren wird, etwa nach erteilter Restschuldbefreiung Vollstreckungsgegenklage erheben wird, ist die frühzeitige ergänzende Feststellungsklage zulässig (BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04, NJW 2006, 2922 = NZI 2006, 536 = ZInsO 2006, 704). - BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Der Beklagte handelte auch in der Absicht, sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn es kam ihm darauf an, die von dem Kläger erhaltenen Darlehenssummen als sichere und erwünschte Folge seines Handelns zu erlangen (vgl. BGHSt 16, 1), um sie für sich gewinnbringend einzusetzen. - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
Hehler und Mittäter
Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Nach § 849 BGB, der auch für die Entziehung von Geld durch unerlaubte Handlung einschlägig ist (BGHZ 8, 288) , beginnt die Verzinsung mit dem schädigenden Ereignis. - BGH, 26.09.2002 - IX ZB 208/02
Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten …
Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Diese Rechtsprechung entspricht der früheren zu § 850 Abs. 2 ZPO, die die Einzelzwangsvollstreckung betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - IX ZB 208/02, ZVI 2002, 422).
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …
Diesem Ansatz folgt auch das OLG Rostock (NZI 2007, 358). - KG, 21.11.2008 - 7 U 47/08
Insolvenzverfahren: Feststellung einer Werklohnforderung als Forderung aus einer …
Die Feststellungsklage ist gemäß §§ 180 Abs. 1, 184 Abs. 1 InsO zulässig (vgl. BGH NZI 2004, 39; OLG Celle, ZinsO 2003, 280; OLG Hamm, ZInsO 2005, 1329/1330; OLG Rostock, ZInsO 2005, 1175 f.; NZI 2007, 358;… Braun/Lang, InsO, 3. Aufl., § 302 Rn 6 a.E.). - OLG Köln, 12.07.2016 - 7 U 35/13
Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer Forderung auf einer …
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weiten Teilen der Obergerichte (BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/09; OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2007 - 7 W 38/07; OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2008 - 9 U 107/07; OLG Rostock, Urteil vom 19.02.2007 - 3 U 65/06; OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2016 - 32 SA 16/16; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 30.04.2008 - 8 U 192/07 - so auch in der Literatur z.B.: Depré in Heidelberger Kommentar zur InsO, 8. Aufl., § 182 Rn. 1;… Pape/Schaltke in Kübler/ Prütting/ Bork, InsO, § 184 Rn. 113;… Sinz in Uhlenbruck, InsO 14. Aufl., § 182 Rn. 5) geht demgegenüber der Senat davon aus, dass sich der Streitwert nicht nach dem Nennwert der Forderung bemisst.
- OLG Hamburg, 19.12.2008 - 11 W 90/08
Streitwert einer Klage auf Feststellung, eine anerkannte Forderung beruhe auch …
Andere Gerichte differenzieren nach den konkreten Vollstreckungsaussichten (OLG Rostock NZI 2007, 358: 20 % Abschlag bei günstigen Vollstreckungsaussichten) oder berücksichtigen zusätzlich das Alter des Schuldners (OLG Saarbrücken 8 U 118/07 (juris Tz. 343): 75 % Abzug bei jüngeren Personen, 90 % Abzug bei älteren Schuldnern).Diese gesamte Forderung könnte als Folge der Restschuldbefreiung nicht weiter verfolgt werden, wenn die Feststellungsklage erfolglos bliebe, so dass die Nebenforderungen bei der Bemessung des Streitwertes zu berücksichtigen sind (so auch OLG Rostock NZI 2007, 358).
- OLG Celle, 21.05.2007 - 7 W 38/07
Bemessung des Steitwerts einer Feststellungsklage hinsichtlich des Beruhens einer …
Andernfalls würde man die besonderen Umstände der Vermögensverhältnisse des Beklagten schlichtweg übergehen und bei der Bewertung außer Acht lassen (vgl. a. OLG Rostock Urteil vom 19. Februar 2007, Az: 3 U 65/06 - aus juris). - OLG Koblenz, 21.11.2014 - 3 U 1176/14
Streitwert eines Antrags auf Feststellung des Beruhens der im Insolvenzverfahren …
Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein erheblicher Abschlag vom Nennwert der Forderung angemessen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - ZinsO 2009, 398 = NJW 2009, 920 f. = WM 2009, 767 ff. unter Bezugnahme auf LG Kempten, Beschluss vom 20. August 2006 - 5 T 1461/06 - ZinsO 2006, 888, Bewertung mit 20% der festzustellenden Forderung; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 10 U 635/12, zitiert nach [...], Bewertung mit 5% der festzustellenden Forderung; Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 2 U 203/09, Bewertung mit 25% der festzustellenden Forderung; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 W 1224/07 - MDR 2008, 50 = OLGR Dresden 2008, 42 ff. Bewertung mit 5% der bezifferten Klageforderung bei zusätzlichem Antrag; OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 7 W 38/07 - NZI 2007, 473 , Bewertung mit 75% der festzustellenden Forderung; anders LG Mühlhausen, Beschluss vom 14. April 2004 - 2 T 77/04 - ZinsO 2004, 1046 f., Bewertung mit 100% der festzustellenden Forderung; OLG Rostock, Urteil vom 19. Februar 2007 - 3 U 65/06 - OLGR Rostock 2007, 758 f., Bewertung mit 80% der festzustellenden Forderung; OLG Thüringen, Beschluss vom 3. März 2011 - 5 W 405/10, zitiert nach [...]). - OLG Hamm, 12.04.2012 - 6 W 11/12
Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer zur Insolvenztabelle …
Diskutiert werden Abschläge von bis zu 80% (BGH NJW 2009, 920; vgl. auch OLG Rostock Urt. v. 19.02.2007 - 3 U 65/06). - OLG Celle, 14.01.2008 - 9 U 107/07
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Feststellung der Begründetheit einer im …
Deswegen ist ein über die bei einer positiven Feststellungsklage üblichen 20 % hinausgehender Abschlag vorzunehmen, den der Senat - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - regelmäßig mit 13 des Nennwerts der Forderung veranschlagt (für einen Abschlag auch OLG Celle, 4. Zivilsenat, ZInsO 2007, 42 f.. OLG Rostock, Beschluss vom 19. Februar 2007, 3 U 65/06, zitiert nach jurisweb). - OLG Braunschweig, 30.04.2008 - 8 U 192/07
Bestimmung des Streitwerts im Fall einer Feststellungsklage zur Geltendmachung …
So hat das OLG Rostock (Urteil vom 19.02.2007 - 3 U 65/06 - NZI 2007, 358) aufgrund günstiger Vollstreckungsvoraussetzungen den Gegenstandswert auf 80% des zur Insolvenztabelle festgestellten Betrages angesetzt.
Rechtsprechung
SG Marburg, 24.01.2008 - S 3 U 65/06 |
Verfahrensgang
- SG Marburg, 24.01.2008 - S 3 U 65/06
- LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08
- BSG, 26.10.2011 - B 2 U 227/11 B