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   OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08, 3 Ws 272/08   

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https://dejure.org/2008,22980
OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08, 3 Ws 272/08 (https://dejure.org/2008,22980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2008 - 3 Ws 271/08, 3 Ws 272/08 (https://dejure.org/2008,22980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 3 Ws 271/08, 3 Ws 272/08 (https://dejure.org/2008,22980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses bezüglich einer ursprünglich gewährten Strafaussetzung wegen unbekannten Aufenthalts eines Verurteilten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses bezüglich einer ursprünglich gewährten Strafaussetzung wegen unbekannten Aufenthalts eines Verurteilten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; StPO § 33a Abs. 1; ; StPO § 40 Abs. 1 a.F.; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 453 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 7; ; ZPO § 186; ; StGB § 56c; ; StGB § 56f

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH - C-25/00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hôtel Plaza - Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria provinciale

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Detmold hat am 21.11.2000 (Bl. 34 f. BewH 4 StVK C 24/00; Bl. 35 f. BewH 4 StVK C 25/00) auf Antrag der Staatsanwaltschaften Bielefeld (BI. 31 BewH 4 StVK C 24/00) und Detmold (Bl. 33 BewH 4 StVK C 25/00) sowie nach versuchter Anhörung des Verurteilten (Bl. 34 BewH 4 StVK C 25/00) die gewährte Strafaussetzung aus dem Beschluss des Landgerichts Detmold vom 25.04.2000 (Bl. 2 f. BewH 4 StVK C 25/00) betreffend das Urteil des Landgerichts Detmold vom 06.03.1998 (Bl. 12 ff. BewH 4 StVK C 25/00) und das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 12.04.1994 (Bl. 6 ff. BewH 4 StVK C 24/00) widerrufen.

    Der Verurteilte hat gegen den Widerrufsbeschluss, der ihm am 11.06.2008 ausgehändigt wurde (Bl. 96 VH 4 VRs 101/98 StA Detmold), mit am 17.06.2008 bei dem Landgericht Detmold eingegangenem Schriftsatz seiner Verteidigerin vom selben Tag sofortige Beschwerde eingelegt, verbunden mit dem Antrag, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zu gewähren (Bl. 51 ff. BewH 4 StVK C 25/00).

    Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung des Widerrufsbeschlusses wegen unbekannten Aufenthalts des Verurteilten lagen zur Zeit der gerichtlichen Anordnung am 22.05.2003 vor, da die nach den Umständen zumutbaren Aufenthaltsermittlungsmaßnahmen der Strafvollstreckungskammer beim Einwohnermeldeamt und Ausländeramt C ebenso ohne Erfolg geblieben waren (Bl. 41 BewH 4 StVK C 25/00) wie Fahndungsmaßnahmen nach dem Verurteilten, gegen den seit dem 22.11.2000 ein Sicherungshaftbefehl bestand (Bl. 36 BewH 4 StVK C 24/00) und der seither zur Festnahme im INPOL-System ausgeschrieben war (Bl. 43 VH 4 VRs 101/98 StA Detmold) sowie für den ein Steckbrief im Bundeszentralregister notiert wurde (Bl. 44 VH 4 VRs 101/98 StA Detmold).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Ws 300/02

    Öffentliche Zustellung einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
    Dies gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2003 - 2 Ws 285/03 - NStZ-RR 2004, 46 (47); OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - zit. nach juris).
  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
    Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlasst, dass er sich unauffindbar macht, so dass er - nach wirksamer öffentlicher Zustellung - keine Wiedereinsetzung erhalten kann (BGHSt 26, 127).
  • OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
    Dies gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2003 - 2 Ws 285/03 - NStZ-RR 2004, 46 (47); OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - zit. nach juris).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06

    (Keine) Verlängerung der Bewährungszeit bei Verstoß gegen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
    Dass eine Bewährungsweisung, jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, nach Ansicht einiger Gerichte keine zulässige Weisung nach § 56c StGB darstellt (vgl. OLG Köln Beschl. v. 28.03.2006 - 2 Ws 123/06) steht einer selbst verschuldeten Unkenntnis des Verurteilten nicht entgegen, da es vorliegend nicht um die Sanktionierung eines Verstoßes gegen eine solche Weisung im Rahmen des § 56 f StGB geht.
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 RBs 214/12

    Zustellung eines Bußgeldbescheids; Voraussetzungen für die öffentliche

    Von einem "unbekannten Aufenthaltsort" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW darf die Zustellungsbehörde vor diesem Hintergrund erst dann ausgehen, wenn sie zuvor mit allen ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Mitteln versucht hat, den Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten zu ermitteln (vgl. [jeweils zu mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW inhaltsgleichen zustellungsrechtlichen Vorschriften] Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 3 Ws 271/08 - , vom 21. März 2005 - 3 Ws 136/05 - und vom 24. April 1979 - 3 Ws 212/79 - ; OLG Hamm, JMBl. NRW 1974, 106; MDR 1972, 259; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 1992, 286; BayObLG, NVwZ 1983, 765; KG, a.a.O.; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195).
  • LG Bielefeld, 25.11.2016 - 8 Qs 436/16
    Dies kann im Wege des Nachverfahrens gemäß der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 33a StPO erfolgen (BGHSt 27, 127 (130) [BGH 16.02.1977 - 3 StR 500/76]; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 31.07.2008 - 3 Ws 271/08).
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