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   OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07   

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OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Revisionsverfahren: Einstellung wegen eines bereits bei der tatrichterlichen Entscheidung vorliegenden Verfahrenshindernisses; Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer vom Tatgericht nicht abgeurteilten Tat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs. 2 StPO; § 206a StPO; § 261 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des Tatgerichts bestehenden Verfahrenshindernisses; Folgen der fehlenden tatgerichtlichen Entscheidung über eine unterbreitete selbstständige prozessuale Tat; Umfang der revisionsgerichtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des Tatgerichts bestehenden Verfahrenshindernisses; Folgen der fehlenden tatgerichtlichen Entscheidung über eine unterbreitete selbstständige prozessuale Tat; Umfang der revisionsgerichtlichen ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 118
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Soweit der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 208, 212; 32, 275, 290; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Koblenz, 22.12.2004 - 2 Ss 312/04

    Notwendigkeit eines Antrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Da das Verfahrenshindernis (Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO) bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil hinsichtlich der Tat vom 21. Juli 2005 aufzuheben und das Verfahren einzustellen (OLG Koblenz, StraFo 2005, 129; KK-Tolksdorf, StPO 5. Aufl., Rdnr. 4 zu § 206 a; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Rdnr. 6 zu § 206 a).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Hinsichtlich der Verurteilung wegen der Tat vom 21. Juli 2005 konnte das angefochtene Urteil keinen Bestand haben, weil mit dem Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO die gerichtliche Anhängigkeit des diese Tat betreffenden Verfahrens beendet und ein Verfahrenshindernis entstanden war (BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn die Tat war auch durch die benutzte Linie und den kontrollierenden Fahrausweisprüfer jedenfalls vor dem Hintergrund, dass dem Angeklagten insgesamt "nur" drei Taten vorgeworfen sind, hinreichend konkretisiert und die falsche Angabe der Jahreszahl anders als bei Serientaten als Schreibversehen für die Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres erkennbar (vgl. dazu etwa BGHR, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 19 "Zeitraum bei Serienstraftaten"; BGH NJW 2000, 3293; BGH, Beschluss vom 13.11.2003, 3 StR 359/03, juris = NStZ-RR 2004, 146).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn die Tat war auch durch die benutzte Linie und den kontrollierenden Fahrausweisprüfer jedenfalls vor dem Hintergrund, dass dem Angeklagten insgesamt "nur" drei Taten vorgeworfen sind, hinreichend konkretisiert und die falsche Angabe der Jahreszahl anders als bei Serientaten als Schreibversehen für die Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres erkennbar (vgl. dazu etwa BGHR, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 19 "Zeitraum bei Serienstraftaten"; BGH NJW 2000, 3293; BGH, Beschluss vom 13.11.2003, 3 StR 359/03, juris = NStZ-RR 2004, 146).
  • OLG Hamm, 04.05.1981 - 6 Ws 158/81
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn ein solches Wahlrecht oder auch die Einstellung nach § 206 a StPO allein führen ohne Not zu Systemwidrigkeiten im Rechtsmittelverfahren, während die hier vertretene Auffassung die systematisch gebotene Aufhebung des fehlerhaften Urteils des Tatgerichts bewirkt (siehe dazu ausführlich Meyer-Goßner, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.1981, 6 Ws 158/81, JR 1982, 390, 391 f.).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist bzw. gegen die Denkgesetze, gesichertes Erfahrungswissen oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstößt (BGH NStZ 2002, 161 f. = BGHR StPO, § 261, Beweiswürdigung 26).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Soweit der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 208, 212; 32, 275, 290; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12

    Strafklageverbrauch für Straftat durch Einstellung eines

    Da das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtskraft bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten ist, hatte der Senat gemäß § 349 Abs. 4 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. KG , StraFo 2009, 286; OLG Celle , NStZ 2008, 118; Meyer-Goßner , a.a.O., § 206a Rdnr. 6, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung, die - ohne Urteilsaufhebung - allein § 206a StPO anwendet).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, das bereits in der Tatsacheninstanz vorlag und dort hätte beachtet werden müssen, führt in der Revisionsinstanz auf eine zulässige Revision hin gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO zu einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Einstellung des Verfahrens durch das Revisionsgericht (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 22.2.2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl 2007, 163; siehe auch Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., 2008, § 206a Rn. 4 m.w.N. sowie Radtke, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, Einleitung Rn. 67).

    Da das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung von dem Amtsgericht sowohl bei Erlass des Strafbefehls als auch bei dem Verwerfungsurteil übersehen worden ist, hat der Senat die vorangegangenen Entscheidungen gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO aufgehoben und das Verfahren eingestellt (siehe bereits Senat a.a.O., NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl.

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 212; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1983 - 3 StR 396/83, BGHSt 32, 275, 290; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91 -, juris ), der den Rechtsmittelgerichten diesbezüglich ein Wahlrecht einräumt (a. A.: OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07 -, juris).
  • OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20

    Prozessuale Tat und Tateinheit; Rechtskraft des Strafbefehls als

    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).

    Denn ein solches Wahlrecht oder auch die Einstellung nach § 206 a StPO allein führen ohne Not zu Systemwidrigkeiten im Rechtsmittelverfahren, während die hier vertretene Auffassung die systematisch gebotene Aufhebung des fehlerhaften Urteils des Tatgerichts bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 m.w.N.).

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Weil das Verfahrenshindernis bereits bei Entscheidung des Tatgerichts vorlag, kommt eine Einstellung nach § 206a StPO nicht in Betracht (OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2007 - 32 Ss 20/07 - zit. nach beck-online).".
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Weil das Verfahrenshindernis bereits bei Entscheidung des Tatgerichts vorlag, kommt eine Einstellung nach § 206a StPO nicht in Betracht (OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2007 - 32 Ss 20/07 - zit. nach beck-online).".
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12

    Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug

    Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

    Über diese Taten ist von der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer noch zu entscheiden, wenn nicht wegen der Verfahrensdauer und des Zeitablaufs ein Vorgehen nach § 154 StPO in den Blick genommen wird (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Entgegen einer vereinzelt in Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 2008, 118; KG StraFo 2009, 286) und Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 206a, Rn. 6 m. w. Nachw.) vertretenen Auffassung, die § 354 Abs. 1 StPO für anwendbar hält, gilt dies auch dann, wenn über die Verfahrenseinstellung in der Rechtsmittelinstanz zu entscheiden ist und das Verfahrenshindernis bereits vom erstinstanzlichen Gericht übersehen wurde ( vgl. BGHSt 24, 208 [212]; BGHSt 32, 275 [290]; BGHSt 52, 119 [123]; BGH wistra 2007, 154; SenE v. 23.02.2001 - Ss 43/01 - SenE v. 23.10.2001 - Ss 406/01; SenE v. 20.05.2005 - 8 Ss 66/05 - SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 12.01.2007 - 83 Ss 109/06 -).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

    Bezüglich der nicht erfassten Tat - vorliegend bezüglich der Tat zu Ziffer 4. der Anklage - bleibt das Verfahren bei dem Tatgericht anhängig; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. OLG Celle NStZ 2008, 118).
  • KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09

    Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch

  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 53 Ss OWi 169/19

    Verstoß gegen das Ladenöffnungszeitengesetz

  • OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15

    Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des

  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 1 Ss OWi 106/19
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