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   LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93   

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https://dejure.org/1993,3571
LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 (https://dejure.org/1993,3571)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 (https://dejure.org/1993,3571)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 4 Sa 11/93 (https://dejure.org/1993,3571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf; Arbeitszeit; Warnstreik

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Berlin, 22.10.1984 - 12 Sa 66/84

    Abmahnung: Voraussetzungen bei mangelhafter Arbeitsleistung- Fahrlässigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Das Gewicht dieser Pflichtverletzung en wiederum ist im Kündigungsschutzprozess jeweils unabhängig von dem Inhalt der ausgesprochenen Abmahnungen zu überprüfen (LAG Berlin vom 22.10.1984, BB 1985, 271 = DB 1985, 339).

    Es erscheint deshalb allenfalls gerechtfertigt, das Missverhältnis von Abmahnungen zum Pflichtverstoß einer äußersten Missbrauchskontrolle des Inhalts zu unterwerfen, dass der Arbeitgeber nicht einen vollkommen lächerlichen Pflichtverstoß mit einer Abmahnung belegen kann (LAG Berlin vom 22.10.1984, BB 1985, 271 = DB 1985, 339).

  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Es ist ihm ein Entfernungsanspruch analog §§ 12, 862, 1004 BGB dann zuzubilligen, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [Herschel] = AR-Blattei ES 480 Nr. 12 = D-Blatt "Betriebsbußen Entsch: 12? = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 BAG vom 13.11.1991, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 21), den Arbeitnehmer vor Aufnahme des Abmahnungsschreibens in die Personalakte zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten der möglichen arbeitsvertraglichen Verfehlung oder bei entsprechender tariflichen Verpflichtung nicht angehört oder dem Arbeitnehmer die Chance eines innerbetrieblichen beruflichen Aufstiegs mit der Abmahnung verbaut oder erschwert hat.

    Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist zwar auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [Herschel] = AR-Blattei ES 480 Nr. 12 = D-Blatt "Betriebsbußen: Entsch. 12 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4).

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    6? = EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 5; BAG vom 05.08.1992, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 25; BAG vom 21.04.1993, EzA § 543 ZPO Nr. 8) oder wenn er unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (BAG vom 27.11.1985, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Echterhölter] = AR-Blattei ES 1260 Nr. 4 = D-Blatt ?Persönlichkeitsrecht: Entsch, 4?= EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 38; BAG vom 13.04.1988, AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Conze] = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 47; BAG vom 31.11.1991, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 24; BAG vom 15.07.1992, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 26).

    Der Arbeitnehmer kann die Entfernung eines auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhenden Schreibens aus der Personalakte verlangen, wenn es für seine weitere Beurteilung überflüssig geworden ist und über ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (BAG vom 13.04.1988, AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Conze] = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 47).

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Im individualrechtlichen Bereich kann der Arbeitgeber mit der Abmahnung die Voraussetzung für eine eventuelle spätere Beendigungs- oder Änderungskündigung schaffen wollen, indem er für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten fordert und für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht stellt (BAG vom 18.01.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = AR-Blattei ES 20 Nr. 1 = D-Blatt "Abmahnung: Entsch. 1" = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7 (Peterek]; BAG vom 15.01.1986, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Echterhölter] = AR-Blattei ES 20 Nr. 14 = D-Blatt "Abmahnung: Entsch. 14? = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 39).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Ein solches Abmahnungsschreiben enthält weder unwahre Behauptungen, noch verletzt es durch seine Form das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (BAG vom 06.08.1981, AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972 = AR-Blattei ES 20 Nr. 4 = D-Blatt ?Abmahnung: Entsch. 4? (Hersche) = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 73).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung von schwerwiegenden Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BGH vom 19.12.1979, DB 1980, 732 = WM 1980, 216).
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung ist zwischen der mitbestimmungsfreien Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme einerseits und der mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung andererseits scharf zu trennen (vgl. BAG vom 30.01.1979, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [Pfarr] = AR-Blattei ES 480 Nr. 10 = D?Blatt "Betriebsbußen: Entsch. 10? [Herschel] = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    > Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsleistung während der Krankheitsperiode (LAG München vom 09.09.1982, DB 1983, 1931; vgl. aber auch zur erlaubten Nebenbeschäftigung: BAG vom 13.11.1979, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit [Herschel] = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6);.
  • LAG Hamm, 20.02.1986 - 4 Sa 1288/85

    Stempelkarte; Kündigungsgrund; Fristlose Kündigung; Veränderung der Stempelkarte

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    > vorsätzliche Manipulation an der Zeiterfassungskarte (LAG Hamm vom 20.02.1986, DB 1986, 1338; LAG Hamm vom 05.07.1988, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93
    Bei einer verhaltensbedingten Kündigung, die den Vertrauens- oder betrieblichen Bereich berührt, soll eine Abmahnung in aller Regel nicht notwendig sein (BAG vom 07.11.1991 ? 2 AZR 190/91, n. v.).
  • LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84
  • LAG München, 09.09.1982 - 6 Sa 96/82

    Wichtiger Grund, Arbeitsleistung für Dritte während Krankschreibung, Zerstörung

  • LAG Köln, 06.03.1991 - 7 (4) Sa 1047/90

    Abmahnung; Personalakte; Arbeitnehmer; Verhalten

  • LAG Baden-Württemberg, 10.03.1987 - 14 (10) Sa 103/86
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91

    Tariflicher Anspruch auf amtsärztliche Untersuchung

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • ArbG Braunschweig, 25.05.2016 - 3 Ca 84/16

    Abmahnung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik

    Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, dass sie am Streik teilnehmen (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).

    Die Suspendierungserklärung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft (LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).

    Dann kann der betroffene Arbeitgeber im Regelfall davon ausgehen, dass die Arbeitnehmer, die nach einem gewerkschaftlichen Streikbefehl nicht zur Arbeit erscheinen, von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, d.h. konkludent ihre Arbeitspflicht suspendieren (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05

    Abmahnung - Frist - Verwirkung - Verzeihung

    Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04

    Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf

    Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Herford, 30.10.2003 - 1 Ca 912/02

    Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte;

    Dazu haben sie die im Betrieb eingesetzten Kontrolleinrichtungen, wie z.B. Stempeluhren, in der üblichen Weise zu bedienen (LAG Hamm vom 25. Mai 1993, 4 Sa 11/93, nicht veröffentlicht; andere Ansicht Arbeitsgericht Braunschweig vom 12. April 1989, 3 Ca 1286/88, nicht veröffentlicht).
  • ArbG Bielefeld, 07.03.2006 - 2 Ca 3662/05

    Streikteilnahme/Nebenpflichten/Abmahnung

    Insoweit liegt der vorliegende Rechtsstreit auch auf einer anderen Ebene als die Entscheidung des LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93, bei der das LAG Hamm feststellte, dass die Betätigung der elektronischen Stechuhr beim Verlassen des Betriebes vor Teilnahme an dem Warnstreik und beim Betreten des Betriebes nach Rückkehr als Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

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  • ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3648/05

    Abmahnung und Arbeitskampf

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.03, 1 Ca 912/03, sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 -.
  • ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05

    Abmahnung und Arbeitskampf

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.03, 1 Ca 912/03, sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 -.
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