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   LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11   

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https://dejure.org/2012,19193
LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2012,19193)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2012,19193)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. März 2012 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2012,19193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gemeinsamen Betriebs (Jobcenter); Teilzeitarbeit

  • hensche.de

    Kettenbefristung, Befristung: Kettenbefristung, Befristung: Missbrauch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1
    Teilzeitarbeit; Begriff des gemeinsamen Betriebs [Jobcenter]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11
    Die Klägerin sieht eine rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise und beruft sich insbesondere auf die Entscheidung des BAG vom 25.04.2001 - 7 AZR 376/00.

    Die Leichtigkeit der objektiven Umgehung des Gesetzes in Fällen wie dem vorliegenden gebietet es, den bislang sehr restriktiv ausgelegten Begriff "desselben Arbeitgebers" dahingehend zu erweitern, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die sich zur Führung eines gemeinsamen Betriebs oder einer gemeinsamen Einrichtung des öffentlichen Rechts verbunden haben, als "derselbe Arbeitgeber" anzusehen sind (insoweit für den gemeinsamen Betrieb ausdrücklich noch anders BAG 25.04.2001 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10; ErfK/ Müller-Glöge, 12. Auf., § 14 TzBfG Rn. 95; APS/ Backhaus, 4. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 396; Dörner , Der befristete Arbeitsvertrag, 2. Auflage, Rn. 449).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11
    Das Zuvor-Beschäftigungsverbot knüpft nach dieser Rechtsprechung nicht an den Beschäftigungsbetrieb oder den Arbeitsplatz an (vgl. z. B. BAG 09.03.2011 - 7 AZR 657/09).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11
    Dieses gilt umso mehr, als das Bundesarbeitsgericht inzwischen die Erkenntnis gewonnen hat, dass das Wort "zuvor" in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG so auszulegen ist, dass die damit geregelte Vergangenheit nur drei Jahre beträgt (BAG 06.04.2011 - 7 AZR 716/09).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11
    Die Anforderung des europäischen Rechts besteht insbesondere darin, Maßnahmen zu ergreifen, die die Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen "gewährleisten" (EUGH 23.04.2009 - C - 378/07 - Angelidaki).
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. März 2012 - 4 Sa 1184/11 - aufgehoben.
  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

    Demgegenüber meint das LAG Köln (Urteil vom 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11 - juris) - und ihm folgend der.

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Kammer von der Entscheidung des LAG Köln vom 9. März 2012 (4 Sa 1184/11) abweicht (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG).

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 59/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für einen Betriebsinhaber, sondern nur auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG vom 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - juris; a.A.: LAG Köln, Urteil vom 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11 - juris, das davon ausgeht, dass wenn mehrere natürliche oder juristische Personen dauerhaft zur Führung eines gemeinsamen Betriebes oder einer gemeinsamen öffentlichen Einrichtung verbunden sind, als derselbe Arbeitgeber im Sinne des § 14 As. 2 Satz 1 TzBfG anzusehen seien.

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Kammer von der Entscheidung des LAG Köln vom 9. März 2012 (4 Sa 1184/11) abweicht (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG).

  • ArbG Köln, 30.08.2013 - 19 Ca 634/13
    Der Fall sei vergleichbar mit dem beim BAG anhängigen Verfahren zum Az. 7 AZR 527/12 (Vorinstanzen: LAG Köln , Urt. v. 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11, ArbG Köln , Urt. v. 07.07.2011 - 17 Ca 502/11).

    Insofern ist die vorliegende Fallgestaltung mit dem von der Klägerin zitierten Urteil des LAG Köln (4 Sa 1184/11) nicht vergleichbar.

  • ArbG Gelsenkirchen, 26.02.2013 - 5 Ca 2133/12

    Befristung, Sachgrund, Vorbeschäftigung

    ( Urteil des LAG Köln vom 09.03.2012, 4 Sa 1184/11, Juris Rn 36; KR-Lipke, TzbfG, § 14, Rn 420 ).
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   LAG Köln, 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11   

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https://dejure.org/2014,29654
LAG Köln, 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2014,29654)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2014,29654)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. August 2014 - 4 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2014,29654)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Befristung; Rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung; Rechtliche und tatsächliche Verbundenheit; Nahtloser Anschluss; Ununterbrochene Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz oder in demselben Arbeitsbereich; Im ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Befristung; Rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung; Rechtliche und tatsächliche Verbundenheit; Nahtloser Anschluss; Ununterbrochene Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz oder in demselben Arbeitsbereich; Im ...

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Befristung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat der Kammer aufgegeben, dieses unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des BAG vom 4. Dezember 2013 (7 AZR 290/12) aufgestellten Grundsätze zu entscheiden.

    Im Zusammenhang mit der Prüfung, ob es sich im vorliegenden Fall um eine missbräuchliche Gestaltung handelt, gilt nach diesen Grundsätzen eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 26; BAG 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 24).

    Im vorliegenden Fall handelt es sich anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 (a.a.O.) nicht um eine kreisangehörige Stadt, die den Vertrag über die Errichtung und Ausgestaltung der ARGE nicht selbst geschlossen hat.

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11
    Auf die zugelassene Revision hin hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil der erkennenden Kammer vom 9. März 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen (Urteil des BAG vom 19. März 2014 - 7 AZR 527/12).

    Die Kammer nimmt zunächst auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - Bezug.

    Im Zusammenhang mit der Prüfung, ob es sich im vorliegenden Fall um eine missbräuchliche Gestaltung handelt, gilt nach diesen Grundsätzen eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 26; BAG 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 24).

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

    Zudem beruft sich der Kläger auf das Urteil des LAG Köln vom 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 -.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich mithin maßgeblich von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - (nachgehend: LAG Köln, Urt. v. 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 -) zugrunde lag.

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