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   LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96   

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https://dejure.org/1996,6208
LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96 (https://dejure.org/1996,6208)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.08.1996 - 4 Sa 208/96 (https://dejure.org/1996,6208)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. August 1996 - 4 Sa 208/96 (https://dejure.org/1996,6208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessuale Auswirkung der Konkursbeendigung auf einen laufenden Prozess unter Beteiligung des Konkursverwalters; Wegfall eines gesetzlichen Vertreters nach der Vertretertheorie; Erlöschen der Prozessführungsbefugnis nach der Amtstheorie; Unterbrechung des gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 239, 240, 241, 246
    Rechtsstreit im Konkurs: Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

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  • BGH, 09.12.1987 - VIII ZR 374/86

    Parteifähigkeit einer GmbH & Co. KG nach Löschung der Komplementär-GmbH;

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  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

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  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Eine Fortsetzung des Rechtsstreits ist daher nur möglich, wenn das Verfahren nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften gegen den Insolvenzverwalter aufgenommen (LAG Baden-Württemberg v. 18.04.2002 - 4 Sa 84/01, ZInsO 2003, 100; LAG Schleswig-Holstein v. 24.01.2005 - 2 Ta 17/05, LAGReport 2005, 123; a.A. ArbG Weiden v. 23.03.2004 - 6 Ca 283/03 A, LAGE § 86 InsO Nr. 1, das eine Aufnahmemöglichkeit verneint) oder nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner fortgesetzt wird (LAG Hamm v. 29.08.1996 - 4 Sa 208/96, ARST 1997, 68 = KTS 1997, 318).
  • VGH Hessen, 08.11.2011 - 10 A 1294/11
    Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X... GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 30. September 2010 (160 IN 107/09) aufgehoben wurde und dies zum Eintritt der früheren Gemeinschuldnerin in den Rechtsstreit anstelle des bislang in gesetzlicher Prozessstandschaft für diese klagenden Insolvenzverwalters führte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 110/64 -, BGHZ 46, 249; LAG NRW, Urteil vom 29. August 1996 - 4 Sa 208/96 - juris (LS)), ist der Rechtsstreit im Berufungszulassungsverfahren - im Einvernehmen mit den Beteiligten - mit der früheren Gemeinschuldnerin als Klägerin fortzuführen.

    Ferner hat die frühere Gemeinschuldnerin durch ihren Prozessbevollmächtigten die Weiterführung des Klageverfahrens im eigenen Namen erklärt und damit von der Möglichkeit, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen (§ 173 VwGO i. V. m. § 246 ZPO analog), keinen Gebrauch gemacht (vgl. LAG NRW, Urteil vom 29. August 1996, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 10 Sa 418/05

    Abfindungsanspruch nach Durchführung des Insolvenzverfahrens

    Ansonsten führt der Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Auswechslung der Prozesspartei, so dass der Kläger seine Klage, wie geschehen, auf die Gemeinschuldnerin als die nunmehr richtige Beklagte umstellen muss (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.08.1996, AZ: 4 Sa 208/96).
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