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   BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15   

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https://dejure.org/2016,10923
BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 1 StGB; § 44 StPO; § 85 Abs. 2 ZPO; § 278 BGB
    Anordnung des Vorwegvollzugs (Anforderungen an die Begründung); Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (dem Nebenkläger zuzurechnendes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten: Haftung des bevollmächtigten Anwalts für Kanzleipersonal, Anforderungen an die Begründung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 44 StPO, § 45 StPO
    Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ...

  • IWW

    § 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • rewis.io

    Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • rechtsportal.de

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hooligan hält Polizeibeamten 15 bis 20 Sekunden im Würgegriff - versuchter Totschlag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe: Fußballfan würgt Polizeibeamten an den Rand der Bewusstlosigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Würgen eines Menschen über 15-20 Sek mit voller Kraft beinhaltet Tötungsvorsatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Würgen eines Polizeibeamten - Verurteilung bestätigt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Versuchtes Tötungsdelikt an einem Polizeibeamten bei Regionalliga-Fußballspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 214
  • StV 2016, 736
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für ein Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2010- 2 StR 27/10; Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, Tz. 9, IBR 2015, 523).

    Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertig gestellt wird, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 aaO).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für ein Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2010- 2 StR 27/10; Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, Tz. 9, IBR 2015, 523).

    Vorzutragen sind ferner diejenigen Tatsachen, die ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Bevollmächtigten ausschließen (Senatsbeschluss vom 28. August 2013; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 und vom 9. Juni 2015, jeweils aaO).

  • BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06

    Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).

    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichtemachen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen, die in den Urteilsgründen darzulegen sind (BGH, Beschluss vom 22. März 2006 aaO; ebenso BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01, jeweils mwN).

  • BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11

    Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Dies gilt insbesondere für die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt (zum bedingten Tötungsvorsatz vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 mwN).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Im Unterschied zum Angeklagten ist dem Nebenkläger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, der nach Versäumung der Revisionsbegründung Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, BGHR StPO § 44 Verschulden 10 mwN; SSW-StPO/Tsambikakis, 2. Aufl., § 44 Rn. 40).
  • BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04

    Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Aber schon das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung darf er beispielsweise nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 mwN).
  • BGH, 26.04.2001 - 1 StR 109/01

    Teilweiser Vorwegvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichtemachen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen, die in den Urteilsgründen darzulegen sind (BGH, Beschluss vom 22. März 2006 aaO; ebenso BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01, jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des

    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).

    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).

    Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertiggestellt, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 m.w.N.).

  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23

    Verwerfung der Revisionen

    Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Selbst wenn hier der Bürokraft gleichwohl die Berechnung der Frist zur Einlegung der Revision überlassen werden durfte, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl nur BSG vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - juris RdNr 6; BGH vom 26.3.1996 - VI ZB 1/96 und VI ZB 2/96 - VersR 1996, 1390; BGH vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09 - juris RdNr 6; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 17; BVerwG vom 4.2.2013 - 6 B 55/12 - juris RdNr 6 mwN) .

    Welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei der Bevollmächtigten des Klägers getroffen wurden, um trotz der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses ohne Vorlage der Handakte und vor Eintragung der Rechtsmittelfrist zu verhindern, dass die Fristeintragung in Vergessenheit gerät, hat der Kläger indes nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl hierzu BGH vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - juris RdNr 8; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 13).

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Das gilt jedenfalls für Nebenkläger (grundlegend BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 1970 - GSSt 1/70, BayObLGSt 1970, 9; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15, NStZ-RR 2016, 214; vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22), für Privatkläger (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 1 Ws 99 - 100/92, NJW 1993, 1344) und für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. August 1988 - 1 Ws 711/88, wistra 1989, 79; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. November 1997 - Ws 1078/97, NStZ-RR 1998, 143).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
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