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   BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03   

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https://dejure.org/2003,9840
BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03 (https://dejure.org/2003,9840)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 4 StR 88/03 (https://dejure.org/2003,9840)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 4 StR 88/03 (https://dejure.org/2003,9840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 267 StPO; § 261 StPO; § 357 StPO
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei mehreren Beteiligten); Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte / Nichtrevidenten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch der schweren räuberischen Erpressung; Zeitpunkt der Versuchsbeendigung bei Vorhalten eines Messers unter Forderung der Herausgabe von Zigaretten; Einsatz eines Messers im Gegensatz zum Wissen und Wollen der Mittäter; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 24; ; StGB § 24; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1; StPO § 261
    Anwendbarkeit des Zweifelssatzes beim Rücktritt; Freiwilligkeit bei sittlich missbilligtem Rücktrittsmotiv

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 615
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Denn die unterlassene Prüfung strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung, und damit derselbe Rechtsfehler, der bei dem Beschwerdeführer zur (teilweisen) Aufhebung des Urteils führt (vgl. Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 357 Rdn. 14), betrifft auch die Verurteilung der Mitangeklagten L. und O. Das gilt hinsichtlich des Angeklagten L. schon mit Blick auf seine Aufforderung an den Beschwerdeführer, von dem Geschädigten abzulassen, kann aber auch bei dem Angeklagten O. zutreffen, weil es ausreichend sein kann, wenn ein Beteiligter mit dem die Tatvollendung verhindernden Rücktritt eines anderen einverstanden ist (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2).
  • BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87

    Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Nichts anderes gilt hinsichtlich des Umstandes, daß der Angeklagte nach den Feststellungen erst auf die Aufforderung des Mitangeklagten L. an seinem ursprünglichen Vorhaben nicht mehr festhielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3, 6).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Daß der Angeklagte nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von der weiteren Verfolgung seines erpresserischen Vorhabens absah, schließt die Freiwilligkeit nicht aus (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88

    Tatbestand - Fehlgeschlagener Versuch - Unmöglichkeit - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Nichts anderes gilt hinsichtlich des Umstandes, daß der Angeklagte nach den Feststellungen erst auf die Aufforderung des Mitangeklagten L. an seinem ursprünglichen Vorhaben nicht mehr festhielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3, 6).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Doch hat es dabei - wie der Gebrauch des Wortes "wohl" nahe legt - nicht bedacht, daß die Frage der tatsächlichen Voraussetzungen des Rücktritts nach dem Zweifelsgrundsatz zu beantworten ist (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Ausgeschlossen wäre die Anwendung von § 24 StGB nur dann, wenn der Versuch fehlgeschlagen, der Taterfolg also aus objektiven oder subjektiven Gründen aus der Sicht des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 395 f.) nicht mehr erreichbar gewesen wäre (vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 24 Rdn. 6 f.).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf § 105 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 JGG hin (vgl. BGH NStZ 2000, 469, 470), auch wenn es hier fern liegt, daß die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt die Verhängung von Jugendstrafe entbehrlich macht.
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