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   OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16   

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https://dejure.org/2017,48823
OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.11.2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. November 2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden Traktorgespann und einem überholenden Pkw

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Vorbeifahren an geparktem Fahrzeug beim Überholtwerden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2 ; StVO § 6
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Traktors bei einem Hindernis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traktorgespann kollidiert mit überholendem Auto - Wer wegen eines geparkten Wagens nach links ausschert, muss auf den nachfolgenden Verkehr achten!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten beim Vorbeifahren an einem Hindernis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volle Haftung eines Traktorfahrers für Verkehrsunfall nach Ausscheren wegen Hindernisses ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs - Kollision mit Traktor überholenden Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 347
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2003 - 3 U 691/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Wenden auf der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Eine unklare Verkehrslage ist - gleichgültig aus welchen Gründen - gegeben, wenn nach den objektiven Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003 - 3 U 691/02-68, VersR 2004, 621; BayObLG, NZV 1990, 318; OLG Koblenz, NZV 2005, 413; König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 5 StVO Rn. 34).

    In diesem Fall darf er nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass mit einem ungefährdeten Überholen zu rechnen ist (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003, a.a.O.).

    Lässt sich nämlich nicht verlässlich beurteilen, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, etwa weil er sich unklar verhält oder es den Anschein hat, er wolle abbiegen, selbst ohne dass dies angezeigt wird, liegt eine unklare Verkehrslage vor, die das Überholen verbietet (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003, a.a.O.; König, a.a.O., § 5 StVO Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine langsam fahrende Kolonne überholenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Er muss ausreichend groß sein, dass Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; König, a.a.O., § 5 StVO Rn. 54).

    In der Regel genügt hierzu ein Seitenabstand von einem Meter (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 2007, 626; König, a.a.O., § 5 Rn. 54; Heß, a.a.O., § 5 Rn. 14).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist dabei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109, OLGR 2009, 636; Urteil vom 29. Juni 2017 - 4 U 62/16).

    Unbeschadet dessen, merkt der Senat an, dass die vom Landgericht unter Rückgriff auf eine Entscheidung des OLG Rostock (NJW 2011, 1973) vertretene Auffassung, Sachverständigenkosten seien auch bei geringeren Haftungsquoten stets voll zu ersetzen, mit wesentlichen Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren ist (zur Begründung im Einzelnen siehe nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953).

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Sie wird durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen, und hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs ab (Senat, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 - 17/05, MDR 2005, 1287; König, a.a.O., § 17 StVG Rn. 6).

    Ihre Höhe ist nicht abstrakt zu berechnen; vielmehr ist die Betriebsgefahr, weil sie sich erst im Unfallgeschehen manifestiert, als Faktor bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge, bezogen auf den konkreten Schadensfall, zu beurteilen (Senat, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Schließlich steht dem Kläger die allgemeine Kostenpauschale für anfallende Unkosten zu, die er, der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 U 46/14, NJW-RR 2015, 223), im Klageverfahren richtigerweise mit 25,- Euro beziffert hat.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    In einem solchen Fall ist es zulässig, im Wege des Vorteilsausgleichs zu Lasten des Geschädigten ersparte Eigenaufwendungen im Umfange von 10 Prozent der Mietwagenkosten in Ansatz zu bringen (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445).
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Ihre Zulassung erscheint dem Senat sachdienlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886), weil es den Beklagten damit offenkundig um die Erstattung von - der Höhe nach allerdings nicht nachvollziehbar dargelegten - Überzahlungen geht und die Erledigung dieses Streitpunktes unter Verwertung des bisherigen Prozessergebnisses erfolgen kann.
  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74

    Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Da jeder Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle schafft, ist der Überholende verpflichtet, insbesondere zu dem überholten Fahrzeug einen angemessenen Seitenabstand zu halten und darauf zu achten, ob der von ihm ursprünglich in Aussicht genommene Abstand auch bei einer sich ändernden Verkehrssituation noch angemessen ist (BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74, NJW 1975, 312).
  • OLG Rostock, 18.03.2011 - 5 U 144/10

    Umfang des Schadensersatzes hinsichtlich eines eingeholten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Unbeschadet dessen, merkt der Senat an, dass die vom Landgericht unter Rückgriff auf eine Entscheidung des OLG Rostock (NJW 2011, 1973) vertretene Auffassung, Sachverständigenkosten seien auch bei geringeren Haftungsquoten stets voll zu ersetzen, mit wesentlichen Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren ist (zur Begründung im Einzelnen siehe nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953).
  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    In der Regel genügt hierzu ein Seitenabstand von einem Meter (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 2007, 626; König, a.a.O., § 5 Rn. 54; Heß, a.a.O., § 5 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 14/92

    Trecker in linken Feldweg

  • BGH, 10.11.1964 - VI ZR 165/63
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • LG Magdeburg, 10.01.2012 - 9 O 164/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden

  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 31.01.1990 - 2 ObOWi 513/89

    Abbiegen; Vorausfahrender; Blinker; Einordnen; Verbot; Rechtsüberholen; Unklare

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1982 - 1 U 202/81

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn

  • BGH, 02.10.1952 - III ZR 338/51

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20

    Berührungsloser Unfall; Herausforderung durch Überholvorgang;

    Der Zeuge D als LKW-Fahrer hat bereits nach eigenen Angaben in erster Instanz gegen die Pflicht zur zweiten Rückschau verstoßen, die jedenfalls beim Ausscheren angenommen wird ( vgl. etwa OLG Saarbrücken Urt. v. 16.11.2017 - 4 U 100/16, juris Rn. 34 ), wie auch das Landgericht zutreffend gesehen hat.
  • OLG Hamm, 04.05.2020 - 7 U 29/19

    Linksabbieger, unklare Verkehrslage, Traktor

    Folgerichtig hat in diesen Fällen der Überholende nur dann § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verletzt, wenn er beispielsweise ein rechtsseitiges Hindernis als Grund für das Ausweichen des Vorausfahrenden wahrnehmen konnte (OLG Saarbrücken v. 16.11.2017 - 4 U 100/16 - juris Rn. 38 f.; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 5 StVO, Rn. 42_2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - I-4 U 100/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51821
OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - I-4 U 100/16 (https://dejure.org/2016,51821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2016 - I-4 U 100/16 (https://dejure.org/2016,51821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - I-4 U 100/16 (https://dejure.org/2016,51821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines Fahrtrainings auf einer Rennstrecke

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines Fahrtrainings auf einer Rennstrecke

  • rechtsportal.de

    AKB A.2.18.2
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines Fahrtrainings auf einer Rennstrecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden auf Rennstrecke

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92 -, BGHZ 123, 83-92, Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16
      Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 -, Rn. 62 ff., juris).
  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16
    Aufgrund dessen ist auch nicht die Frage maßgeblich, ob die Voraussetzungen für eine Rennveranstaltung im Sinne des Urteils des OLG Köln vom 21.11.2006, 9 U 76/06, vorliegen, da aus dem Umstand, dass eine Fahrtveranstaltung auf einer Motorsport-Rennstrecke keine Rennveranstaltung ist, noch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass dann ein Fahrtsicherheitstraining stattfand.
  • OLG Hamm, 20.06.2022 - 20 U 139/22

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden auf Fahrten auf einer

    Hierfür ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet, da es sich um einen Wiedereinschluss, also eine "tertiäre Risikoabgrenzung" handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2016 - 4 U 100/16, ZfSch 2018, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.02.2018 - 4 U 100/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11613
OLG Rostock, 12.02.2018 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,11613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.02.2018 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,11613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,11613)
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Verfahrensgang

  • LG Stralsund - 7 O 82/15
  • OLG Rostock, 12.02.2018 - 4 U 100/16

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 608
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Coburg, 21.09.2018 - 22 O 133/18

    Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist: Zur Eintrittspflicht einer

    Fragen eines Rechtsmissbrauchs des Versicherungsnehmers oder einer Kollusion mit dem Schädiger spielen dagegen erst im Hinblick auf die im Folgenden noch zu erörternde Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess erwirkten Entscheidung für den Deckungsprozess eine Rolle (OLG Rostock, Beschluss vom 12.02.2018, 4 U 100/16, Rn. 11).

    So kann der Beklagte eines Zivilprozesses nicht zu einer streitigen Verhandlung zur Sache, aufgrund derer allein ein streitiges Urteil ergehen könnte, gezwungen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 12.02.2018, 4 U 100/16, Rn. 12).

    Dabei ist nicht zuletzt zu berücksichtigen, dass ansonsten in der Forderungsausfallversicherung nicht nur einem Versäumnisurteil, sondern auch jedem streitigen Urteil aus dem Haftpflichtprozess die Bindungswirkung für den Deckungsprozess abzusprechen wäre, weil der Versicherer schlichtweg nie in ersteren eingreifen kann (OLG Rostock, Beschluss vom 12.02.2018, 4 U 100/16, Rn. 20).

    Die Obliegenheit kann sich zwangsläufig nur an den Versicherungsnehmer der Beklagten, nicht aber an den dritten Schädiger richten, der nicht in das Vertragsverhältnis involviert ist (OLG Rostock, Beschluss vom 12.02.2018, 4 U 100/16, Rn. 5).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16, 4 U 100/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,95067
OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16, 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,95067)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16, 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,95067)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 4a) 4 U 100/16, 4 U 100/16 (https://dejure.org/2018,95067)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 100 VVG, § 305c Abs 2 BGB
    Forderungsausfallversicherung: Leistungspflicht bei Erwirkung eines Versäumnisurteils durch den Versicherungsnehmer; Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 19.03.2015 - 10 U 964/14
    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Dessen Bindungswirkung für den Deckungsprozess scheitert nicht daran, dass mangels Parallelität zwischen dem Haftungs- und dem Deckungsverhältnis bei der Ausfalldeckung die notwendige Voraussetzungsidentität nicht gegeben wäre (entgegen OLG Koblenz vom 19. März 2015, 10 U 964/14).(Rn.19).

    Demgegenüber seien die Interessen in der Forderungsausfallversicherung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der seinerseits Ansprüche gegen einen Schädiger geltend mache, gegenläufig (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.2015, Az.: 10 U 964/14, - zitiert nach juris -, Rn. 35).

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Sollte die Klägerin von Anfang an unbedingten Klageauftrag erteilt haben, so fallen auch die (Vorbereitungs)Tätigkeiten vor Erhebung der Klage nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG allein unter die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2011, Az.: IV ZR 34/11, Rn. 21; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2005, Az.: 24 W 23/05, Rn. 36 ff. m. w. N., - jeweils zitiert nach juris -).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Sollte die Klägerin von Anfang an unbedingten Klageauftrag erteilt haben, so fallen auch die (Vorbereitungs)Tätigkeiten vor Erhebung der Klage nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG allein unter die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2011, Az.: IV ZR 34/11, Rn. 21; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2005, Az.: 24 W 23/05, Rn. 36 ff. m. w. N., - jeweils zitiert nach juris -).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Allein gegen solche "überschießenden" Begründungsinhalte könnten sie sich auch nicht mit einem Rechtsmittel wehren, weil ein Rechtsmittel, mit dem bei gleichem Ergebnis nur eine andere Entscheidungsbegründung erstrebt wird, mangels Beschwer unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2004, Az.: IV ZR 126/02, - zitiert nach juris -, Rn. 10).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zugrundeliegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2001, Az.: IV ZR 101/00, - zitiert nach juris -, Rn. 16 f. m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 12 U 47/09

    Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Diese Bindungswirkung gilt auch dann, wenn - wie hier - im Haftpflichtprozess lediglich ein Versäumnisurteil ergangen ist; in diesen Fällen ist dann auf den Inhalt der Klageschrift und der weiteren anspruchsbegründenden Schriftsätze zurückzugreifen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.09.2009, Az.: 12 U 47/09, - zitiert nach juris -, Rn. 21 m. w. N.).
  • OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Ferner bleibt es dem Versicherer unbenommen, sich im Deckungsprozess auf eine Kollusion zwischen Versicherungsnehmer und Drittem zu berufen, wobei ihn hierfür aber die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.04.2009, Az.: 8 U 11/09, - zitiert nach juris -, Rn. 31 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 3 U 103/08

    Deckungsprozess gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters:

    Auszug aus OLG Rostock, 12.02.2018 - 4a) 4 U 100/16
    Vielmehr soll wohl eher daran angeknüpft werden, dass dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer in der (primären) Haftpflichtversicherung durch die ihm eingeräumte umfassende Dispositionsbefugnis über das Haftpflichtverhältnis, durch Anzeige-, Auskunfts-, Vorlage- und Aufklärungsobliegenheiten und vor allem durch sein Weisungs- und Vertretungsrecht geschützt wird; daraus folge aber als Voraussetzung für den Eintritt der Bindungswirkung gegenüber dem Versicherer aus dem Haftpflichtprozess, dass der Versicherer überhaupt eine Chance habe, die ihm eingeräumten Rechte im Haftpflichtprozess wahrzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2009, Az.: 3 U 103/08, - zitiert nach juris -, Rn. 36 m. w. N.).
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