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   OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00   

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https://dejure.org/2001,10409
OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.02.2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung; Zustellungsmangel; Wettbewerbsrecht; Unlauterer Wettbewerb; Einstweiligen Verfügung; Zustellung; Vollziehungsfrist; Unterlassungsverfügung

  • Judicialis

    ZPO § 187; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 187 S. 2; ; ZPO § 187 S. 1; ; ZPO § 945; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung - Versäumung der Vollziehungsfrist - keine Heilung bei sanktionsbewehrter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91

    Vollzug einer Beschlussverfügung; Durch Beschluss erlassene einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • OLG Koblenz, 16.10.1997 - 6 W 543/97

    Vollzieher einer Beschluss-Unterlassungsverfügung; Heilung von Zustellungsmängeln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • OLG Hamm, 29.07.1980 - 4 W 58/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Es wird also zunächst ausschließlich auf Mängel des Zustellungsvorgangs abgestellt, nicht auf solche, die dem zugestellten Schriftstück selbst anhaften (vgl. BGHZ 100, 234, 238 für den Fall des § 9 Abs. 1 VwZG).
  • LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12

    Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts

    Neben der Gewissheit darüber, ob mit einer Vollstreckung noch zu rechnen ist, muss der Schuldner auch die Gewissheit haben, dass das Verbot so ergangen ist, wie es ihm zugestellt wurde (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 288 - zitiert nach juris, Tz. 4; vgl. auch Retzer in Henning-Harte, UWG, 2. Auflage, § 12 Rn. 532; HansOLG, Beschl. v. 25.06.2002 - 7 W 29/02, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist und damit an der Authentizität und Amtlichkeit des zuzustellenden Schriftstückes für den Empfänger keine Zweifel bestehen können (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 288 - zitiert nach juris, Tz. 4 m. w. N.; Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 929 Rn. 13; Retzer in Henning-Harte, UWG, 2. Auflage, § 12 Rn. 532).

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