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   OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - I-4 U 207/01   

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https://dejure.org/2002,1495
OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - I-4 U 207/01 (https://dejure.org/2002,1495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2002 - I-4 U 207/01 (https://dejure.org/2002,1495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - I-4 U 207/01 (https://dejure.org/2002,1495)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftpflicht einer angestellten Reitlehrerin für einen Reitunfall eines Reitschülers; Verkehrssicherungspflichten gegenüber einem Reitschüler; Haftung des Betreibers einer Reitschule auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als Tierhalter ; Entgangener Gewinn eines ...

  • Wolters Kluwer

    Tierhalterhaftung einer Reitschule; Reitunfall auf Grund Ungeschicklichkeit des Reitschülers; Bocken und Durchgehen des Schulpferdes; Sorgfaltspflichten des Reitlehrers beim Aufsitzen; Gegenhalten des Sattels; Sicherung der Zügel; Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 833; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 833 S. 2; ; BGB § 834; ; BGB § 834 S. 1; ; BGB § 842; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 833; BGB § 834
    Unfall beim Aufsitzen eines Reitschülers während des Reitunterrichts

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Reitlehrerin für Reitunfall

  • rechtsportal.de

    Haftung des Betreibers einer Reitschule für materielle und immaterielle Schäden aus einem Reitunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reitschüler stürzt beim Aufsitzen ab - Inhaberin der Reitschule haftet als Tierhalterin für den Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 870
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Die Tierhalterhaftung kommt auch dem Reiter zugute, der freiwillig und im Eigeninteresse das Pferd eines anderen nutzt (BGH, NJW 1982, 763, 764; MDR 1993, 743; Palandt/Thomas, a.a.O., § 833 Rn. 1).

    Zwar ist bei der Prüfung eines Mitverursachungsbeitrags ebenfalls ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Reiter weitgehend die Herrschaft über das Pferd übernimmt und dadurch besonders intensiv auf das tierische Verhalten einwirken kann (BGH, NJW 1982, 763, 765).

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Die damit verbundene Privilegierung kommt im Grundsatz auch der Beklagten zu 1) zugute, da durch § 833 S. 2 BGB nicht nur die landwirtschaftliche Tierhaltung begünstigt wird, sondern auch die Haltung eines Reit- oder Springpferdes, das überwiegend zum Zwecke der Vermietung oder Nutzung im Rahmen einer Reitschule eingesetzt wird (BGH, NJW 1986, 2501, 2502).

    Diesen Entlastungsbeweis, an den strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1986, 2501, 2502), hat die Beklagte zu 1) indessen nicht geführt.

  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 137/95

    Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Verstoß gegen die guten Sitten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Wenngleich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge in der Regel davon auszugehen ist, dass die Unternehmensergebnisse, wäre der Unternehmer selbst einsatzfähig gewesen, nicht schlechter ausgefallen wären als ohne diesen (BGH, NJW 1997, 940, 942), ist nämlich im Streitfall zu berücksichtigen, dass die Unfallfolgen die Arbeitsfähigkeit des Klägers vorrangig während der Wintermonate 1997/1998 eingeschränkt haben (GA 81), in denen nach seinen eigenen Angaben (GA 201) der geringste Arbeitsanfall zu bewältigen war, und dass seine Einsatzfähigkeit ab April 1998 schon weitgehend wiederhergestellt war.
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Die Delegation von Sicherungspflichten setzt eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig gewährleistet (BGH, NJW 1996, 2646).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Bei schweren Verletzungen kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftigen - auch immateriellen - Schaden nur dann verneint werden, wenn auch aus Sicht des Geschädigten kein Grund besteht, mit Spätfolgen zu rechnen (BGH, NJW 1998, 160).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92

    Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Die Tierhalterhaftung kommt auch dem Reiter zugute, der freiwillig und im Eigeninteresse das Pferd eines anderen nutzt (BGH, NJW 1982, 763, 764; MDR 1993, 743; Palandt/Thomas, a.a.O., § 833 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 134/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
    Stallburschen oder angestellte Reitleiter, die - wie die Beklagte zu 2) - auf Anweisung handeln müssen, kommen deshalb als Aufsichtsführende nicht in Betracht (Senat, VersR 1981, 82; OLGR Köln, 1999, 253; Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl., § 834 Rn. 2).
  • OLG Köln, 09.09.2014 - 14 U 12/11

    Haftung des Eigentümers eines Reitpferdes für Schädigung eines Dritten beim

    Dementsprechend werden in der Rechtsprechung zwar der Viehtreiber (vgl. RG, Urteil vom 9.12.1941, VI 74/41 = RGZ 168, 331, 333) oder der ein Pferd in Pension Nehmende (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1975, 13 U 156/73 = VersR 1975, 865) als Tieraufseher im Sonne des § 834 BGB angesehen, nicht aber der nur auf Anweisung handelnde Bedienstete, wie etwa ein Stallbursche, oder der angestellt Reitlehrer (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2002, 4 U 207/01 = VersR 2003, 871).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    30.000 DM hat das OLG Düsseldorf im Jahr 2003 einem Reitschüler zugesprochen, dessen linker Arm aufgrund eines Reitunfalls dauerhaft zu 1/5 beeinträchtigt ist (Az. I-4 U 207/01, nur in juris).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 48/16

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Ausrichters eines Fußballturniers

    Hier wie dort wird eine persönliche deliktische Haftung des die Übertragung Annehmenden bzw. des für die Gesellschaft handelnden Organs oder Bediensteten daran angeknüpft, dass dieser aufgrund einer klaren Aufgabenzuweisung bestimmungsgemäß mit deliktisch geschützten Integritätsinteressen Dritter in Berührung kam (vgl. - zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten - Lange in: jurisPK- BGB , 8. Aufl. 2017, § 823 Abs. 1 Rdn. 87; BGH, Urt. v. 08.12.1987 - VI ZR 79/87 - VersR 1988, 116 ; OLG Düsseldorf, VersR 2003, 870 ; - zur Eigenhaftung von Gesellschaftsorganen - BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88 - BGHZ 109, 297 ; Altmeppen in: Krieger/Schneider, Handbuch Managerhaftung, § 7, Rdn. 44).
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