Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.12.1998 - 4 U 37/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung eines Schadensersatzanspruches wegen behaupteter Verletzung eines Steuerberatungsvertrages; Übergang von Vertragsverhältnissen eines Steuerberaters auf einen Praxistreuhänder; Praxistreuhandvertrag als Vertrag zugunsten Dritter ; Selbsterstellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 12.02.1998 - 2 O 106/96
- OLG Karlsruhe, 15.12.1998 - 4 U 37/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 934
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
Der 7. Sinn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69
Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 10.04.1986 - 22 U 29/85
Beauftragter Rechtsanwalt; Amtlich bestellter Vertreter; Eigenhaftung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09
Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der …
Die Kontinuität, die durch § 71 StBerG zugunsten der Erben erreicht werden soll, wäre unterbrochen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 1998, Aktenzeichen 4 U 37/98, Stbg 2000, 330 ff.).Durch den Tod des Steuerberaters enden die Rechtsbeziehungen zu den Mandanten nicht, sie gehen vielmehr auf die Erben über, und diesen ist durch § 71 StBerG die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe des Praxistreuhänders die Leistungen erbringen zu lassen, zu denen sie in eigener Person nicht befugt sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 1998, Aktenzeichen 4 U 37/98, Stbg 2000, 330 ff.).
- LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme …
Die Kontinuität, die durch § 71 StBerG zugunsten der Erben erreicht werden soll, wäre unterbrochen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 1998, Aktenzeichen 4 U 37/98, Stbg 2000, 330 ff.).Durch den Tod des Steuerberaters enden die Rechtsbeziehungen zu den Mandanten nicht, sie gehen vielmehr auf die Erben über, und diesen ist durch § 71 StBerG die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe des Praxistreuhänders die Leistungen erbringen zu lassen, zu denen sie in eigener Person nicht befugt sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 1998, Aktenzeichen 4 U 37/98, Stbg 2000, 330 ff.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.03.1999 - 4 U 37/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ARB; VVG § 16 § 20; BGB § 166
Rücktritt des Rechtsschutzversicherers vom Vertrag wegen unrichtiger Angaben über Vorversicherungsschäden
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 7 O 114/97
- OLG Düsseldorf, 02.03.1999 - 4 U 37/98
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
Rechtsanwaltshaftung: Schaden bei Nichtannahme eines Vergleichsangebots der …
Bleibt das Antwortfeld leer, so bedeutet dies auch nicht eine verneinende Antwort (so etwa OLG Düsseldorf RuS 1999, 356).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 15.12.1998 - 4 U 37/98 - 11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 934
- MMR 1999, 427 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1954 - I ZR 226/53
Regelungen über Konzessionsabgaben
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.1998 - 4 U 37/98
Denn das der Beklagten eingeräumte Recht zur unterirdischen Kabelverlegung und -benutzung im öffentlichen Verkehrsraum stellt sich als ein Sondernutzungsrecht dar, das aus dem Privateigentum der Gemeinde herzuleiten ist und nicht aus deren Stellung als Wegeherr für die Erteilung einer öffentlichrechtlichen Genehmigung (BGHZ 15/113,115;… OLG Düsseldorf aaO). - OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 21 U 39/94
Verpflichtung zur Herstellung eines Breitbandkabelanschlusses?
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.1998 - 4 U 37/98
Dies bedeutet, wie sich aus dem Zusammenhang mit dem in § 3 des Vertrages geregelten Anschlußrecht der Benutzer ergibt, daß die Beklagte verpflichtet ist, das Gemeindegebiet durch Verlegung von Breitbandkabeln derart zu erschließen, daß jeder Inhaber einer Wohneinheit innerhalb des Gemeindegebietes die Möglichkeit hat, sich an die von der Beklagten betriebene Breitbandverteilanlage zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehprogrammen anschließen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.11.1994 - 21 U 39/94 - Juris-Dok.Nr.KORE506749500).