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   OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01   

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https://dejure.org/2001,7013
OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Versetzung einer künstlerischen Plastik an einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort; Verletzung von Urheberrechten an einem künstlerischen Werk durch Versetzung einer Plastik in einen Bauhof

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darf ein Kunstwerk entgegen den Willen des Künstlers umgesetzt werden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 14
    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 O 20/01
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01
    Die vom Kläger bekämpfte Demontage der Plastik stellt damit eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG dar, die der Kläger als Urheber prinzipiell nicht hinzunehmen braucht (vgl. schon RGZ 79, 397 ? Felseneiland mit Sirenen), wenn nicht berechtigte Belange der Beklagten als Eigentümerin dem entgegenstehen.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01
    Denn das Entstellungsverbot richtet sich gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (BGH JZ 1999, 577 ? Treppenhausgestaltung).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15

    Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach auch in dem Fall der vollständigen Vernichtung des Werks eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 14 Rn. 27; Kroitzsch/Götting in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24; Dietz/Peukert in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 37), wobei dahinstehen kann, ob dies aus § 14 UrhG oder aus dem allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrecht (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. § 14 Rn. 25) folgt.

    Ob ein gesetzlicher Abwehranspruch des Urhebers gegen eine Vernichtung seines Werkes mit dem Landgericht in den Fällen angenommen werden kann, in denen ein Kunstwerk von außergewöhnlich hohem künstlerischen Rang betroffen ist oder wenn - jedenfalls bei Museen - die Entfernung des Kunstwerks ausschließlich dem vereinbarten Geschmack Rechnung tragen soll, ohne dass sonst eine sachliche Rechtfertigung wie etwa ein Umbau oder eine beabsichtigte Nutzung der Ausstellungsfläche für andere Präsentationen erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443), kann vorliegend dahingestellt bleiben.

  • LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14

    HHole - Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung

    Die Werkvernichtung sei daher als "schärfste Form der Beeinträchtigung" grundsätzlich von § 14 UrhG erfasst (Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 38 mwN; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 14 Rn. 27 f; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 3. Aufl., § 14 Rn. 49; Schack, GRUR 1983, 56, 57; Honscheck, GRUR 2007, 944, 949; wohl auch Kroitzsch/Götting in Möhring/Nicolini, UrhR, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24 ff; OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443) oder tangiere das allgemeine Urheberpersönlichkeitsrecht (Schmelz, GRUR 2007, 565).

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (ZUM-RD 2001, 443) das Verbringen einer ortsgebundenen Plastik ("Mindener Keilstück") auf einen Bauhof als Entstellung des Werkes bewertet und diese aufgrund einer Interessenabwägung untersagt.

    dd) Ein gesetzlicher Abwehranspruch des Urhebers gegen eine Vernichtung seines Werks ist daher in Fällen der Interessenkollision mit dem Grundeigentum nur im Ausnahmefall denkbar, etwa wenn ein Kunstwerk von außergewöhnlich hohem künstlerischen Rang betroffen ist (zu diesem Abwägungsbelang Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a, Dreier, aaO Rn. 28; Kroitzsch/Götting, aaO Rn. 25; kritisch Schack, GRUR 1983, 56, 59) oder wenn - jedenfalls bei Museen - die Entfernung ausschließlich dem veränderten Geschmack Rechnung tragen soll, ohne dass sonst eine sachliche Rechtfertigung wie etwa ein Umbau oder die beabsichtigte Nutzung der Ausstellungsflächen für andere Präsentationen, erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443), die Entfernung also gleichsam Selbstzweck ist, so dass die Zerstörung des Kunstwerks als mutwillig und rechtsmissbräuchlich angesehen werden müsste (zur Grenze des Rechtsmissbrauchs Schack, GRUR 1983, 56, 58; Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15

    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach auch in dem Fall der vollständigen Vernichtung des Werks eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 14 Rn. 27; Kroitzsch/Götting in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24; Dietz/Peukert in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 37), wobei dahinstehen kann, ob dies aus § 14 UrhG oder aus dem allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrecht (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. § 14 Rn. 25) folgt.
  • OLG Köln, 12.06.2009 - 6 U 215/08

    Pferdeskulptur vor dem Aachener Hauptbahnhof: OLG Köln verwirft Berufungen des

    Ein solches Werk kann seine spezifische Aussagekraft nur in dem speziell ausgewählten Umfeld entfalten, so dass dieses Umfeld Teil des Werkes wird (OLG Hamm, Urteil v. 12.07.2001 - 4 U 51/01, bei juris: Rdn. 26).

    Insoweit könnte aber erst die Entfernung von diesem öffentlichen Platz, nicht die bloße Umsetzung zu einer Urheberrechtsverletzung führen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.07.2001 - 4 U 51/01).

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Nichtvornahme eines beantragten Augenscheins

    Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen (Senat, Urt. v. 12.07.2001, Az. 4 U 51/01, ZUM-RD 2001, 443).
  • LG Hamburg, 24.04.2015 - 308 O 198/13

    Verletzung des Urheberbenennungsrechts seitens des Nachrichtensenders,

    Das Entstellungsverbot richtet sich daher gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, Az.: 4 U 51/01 Tz. 25, zitiert nach juris = ZUM-RD 2001, 443 - Umsetzung einer standortbezogenen Plastik).
  • LG Köln, 23.07.2008 - 28 O 19/08

    Zulässigkeit der Veränderung des Standortes einer Skulptur sowie der Veränderung

    Der indirekte Eingriff wirkt sich folglich nur auf die geistige Substanz des Werkes aus, so dass das Entstellungsverbot sich gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird, richtet (vgl. OLG Hamm in ZUM-RD 2001, 443).
  • LG Bochum, 16.09.2010 - 8 O 486/09

    Anspruch auf Beseitigung der Verlegung einer Holzbodenplatte unter einen

    Er hat seinem Werk eine bestimmte Form gegeben, in der seine Werkvorstellung in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt und braucht sein Werk nur in dieser Weise gegen sich gelten zu lassen (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, AZ: 4 U 51/01).
  • LG Hamburg, 06.09.2013 - 308 O 23/13

    Forever young - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Entstellende Nutzung

    Das Entstellungsverbot richtet sich daher gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, Az.: 4 U 51/01 Tz. 25, zitiert nach juris = ZUM-RD 2001, 443 - Umsetzung einer standortbezogenen Plastik).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8474
OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entwicklungshelfer; Weltweiter Versicherungsschutz; Kosten für einen Rettungsflug; Afrika; Malaria tropica; Medizinische Behandlung; Rettungsflugdienst

  • Judicialis

    VVG § 67; ; VVG § 62; ; VVG § 59; ; MBKK § 1 (4) Satz 2; ; MBKK § 6 (6)

  • rechtsportal.de

    VVG § 67 § 62 § 59; MBKK § 1 (4) S. 2 § 6 (6)
    Übergang eines gegen einen Krankenversicherer gerichteten Kostenerstattungsanspruchs für einen Rettungsflug auf einen Subsidiärversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Weiterhin gehören zu den Ansprüchen, die gemäß § 67 Abs. 1 VVG übergehen können, bei einer Doppelversicherung auch Ansprüche gegen einen anderen Versicherer (BGH, VersR 1989, 250, 251).
  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Denn darauf kann sich die Beklagte im Falle einer cessio legis nicht berufen, da der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt würde, wenn er verpflichtet bliebe, den Anspruch gegen den Dritten zu verfolgen und den Erlös an den Versicherer auszukehren (BGHZ 65, 364; Prölss in: Prölss/Martin VVG, 26. Aufl., § 67 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 76/94

    Reisekrankenversicherung; Medizinische Unterversorgung; Rücktransport;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Vielmehr richtet sich die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiv medizinischen Befunden und Erkenntnissen als notwendig anzusehen (Senat, VersR 1996, 1402).
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

    Allerdings sind - wie der Senat bereits entschieden hat - sogenannte eingeschränkte oder einfache Subsidiaritätsklauseln (zum Begriff vgl. Möller in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 59 Anm. 50), nach denen - wie hier - die Haftung des Subsidiärversicherers erst dann entfallen soll, wenn und soweit eine andere Versicherung nicht nur besteht, sondern im konkreten Fall auch Deckung gewährt, im Grundsatz nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 21. April 2004 - IV ZR 113/03, VersR 2004, 994 unter II 1 [juris Rn. 15 ff.]; vgl. auch Senatsurteil vom 23. November 1988 - IVa ZR 143/87, VersR 1989, 250 unter 3 [juris Rn. 8 ff.]; OLG Düsseldorf r+s 2002, 297, 298 [juris Rn. 28 f.]).
  • OLG Hamm, 30.10.2015 - 20 U 190/13

    Auslandskrankenversicherung trägt Flugkosten zur Notoperation

    Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass sich die Frage der medizinischen Erforderlichkeit hierbei im Grundsatz nach objektiven Kriterien richtet, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen als erforderlich anzusehen (Senat, Urt. v. 29.04.2015, 20 U 145/13, r+s 2015, 452; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001, 4 U 51/01, juris, Rn. 22, r+s 2002, 297).
  • OLG Hamm, 29.04.2015 - 20 U 145/13

    Eintrittspflicht einer Reiserücktransportversicherung

    Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass sich die Frage der medizinischen Erforderlichkeit hierbei im Grundsatz nach objektiven Kriterien richtet, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen als erforderlich anzusehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001, 4 U 51/01, juris, Rn. 22, r+s 2002, 297).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 4 U 55/03

    Flugrückholkosten-Versicherung

    Denn das wäre im umgekehrten Fall, wenn der Beklagte nach Inanspruchnahme des DRK-Flugdienstes die Kosten übernommen hätte, nicht anders gewesen, da auch die Klägerin durch die Subsidiaritätsklausel in § 3 Abs. 2 ihrer AVB den Rückgriff anderer Versicherer ausschließt (zur Wirksamkeit dieser Klausel, vgl. Senat, Urteil vom 25.09.01 - 4 U 51/01 - r + s 2002, 297 = ZfSch 2002, 191 = OLG Report Düsseldorf 2002, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2001 - 4 U 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7955
OLG Celle, 27.08.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7955)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7955)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Grundstücksnachbarn bei Abwehrmaßnahmen gegen Hochwasser; Amtshaftung der Baugenehmigungsbehörde; Kostenquotelung bei Wechsel der Parteiseite durch Streithelfer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 BGB ; Art. 34 GG; § 101 ZPO
    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Überschwemmungsschaden; Hochwasser ; Nachbargrundstück ; Abwehrmaßnahme; Warnpflicht ; Baugenehmigungsverfahren; Streithelferwechsel; Kostenquote

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Überschwemmungsschaden; Hochwasser ; Nachbargrundstück ; Abwehrmaßnahme; Warnpflicht ; Baugenehmigungsverfahren; Streithelferwechsel; Kostenquote

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 101

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34; ZPO § 101
    Amtshaftung - Hochwasserschaden - Unterlassung von Abwehrmaßnahmen durch Nachbarn - Wechsel des Streithelfers zur obsiegenden Partei - Kostenquotelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 21.09.1988 - 11 W 2353/88
    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2001 - 4 U 51/01
    Der Senat schließt sich mit Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage 2001, § 101 Rn. 2 sowie OLG München MDR 89, 73 (a. A.: OLG Hamm JurBüro 1989, S. 401) der Auffassung an, dass in einem solchen Fall die Kosten der Streithilfe grundsätzlich zu quoteln sind.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 U 22/16

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch gegen einen Werkunternehmer aufgrund der

    Ihre eigenen Kosten, die dieser Streithelferin bis zur Rücknahme des Beitritts auf Seiten der Beklagten entstanden sind, hat die Streithelferin gemäß § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO analog nach zutreffender Auffassung selbst zu tragen (Schulz in Münchner Kommentar-ZPO 5. Aufl. § 101 Rn. 17; aA Zöller-Herget ZPO 31. Aufl. § 101 Rn. 2; OLG München MDR 1989, 73; OLG Celle, Urteil vom 27.8.2001, Az. 4 U 51/01, zitiert nach juris Rn. 17).

    Eine Quotierung der Kosten des Streithelfers, wenn er im Wege des Rücktritts und eines neuen Beitritts einen Wechsel der unterstützten Partei vollzogen hat, ist damit nicht vereinbar und auch aus Gerechtigkeitsgründen jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht erforderlich (zum Fall, dass zuletzt die obsiegende Partei unterstützt wurde: OLG München MDR 1989, 73; OLG Celle, Urteil vom 27.8.2001, Az. 4 U 51/01, zitiert nach juris Rn. 17; OLG Dresden, Beschluss vom 11.4.2008, Az. 13 W 210/08, zitiert nach juris Rn. 11).

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