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   VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10   

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VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10 (https://dejure.org/2011,34646)
VG Halle, Entscheidung vom 28.09.2011 - 5 A 63/10 (https://dejure.org/2011,34646)
VG Halle, Entscheidung vom 28. September 2011 - 5 A 63/10 (https://dejure.org/2011,34646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Denn nach dem Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , zitiert nach juris, Rdnr. 66 ff., und vom 19. Januar 2010, C- 555/07 - Kücükdeveci , zitiert nach juris, Rdnr. 21 - 25) gelangt vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG das primärrechtliche Altersdiskriminierungsverbot zur Anwendung.

    Ergänzend ist gegebenenfalls auf die das primärrechtliche Unionsgrundrecht des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303, S. 16) - RL 2000/78/EG - abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O.; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 21).

    Dabei verfügen die Mitgliedstaaten sowohl bei der Entscheidung, welches von mehreren Zielen sie (im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik) konkret verfolgen wollten, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu dessen Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O., Rdnr. 68; EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 38).

    Die Regelung berührt mithin junge Beamte ungleich und trifft - im Unterschied zu den erst später in das Berufsleben Eingetretenen - diejenigen, die ihre Beamtentätigkeit bereits früh aufnehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 41 f. zum dort angeführten Ziel einer Verstärkung des Schutzes der Arbeitnehmer entsprechend der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit).

    Das Gericht hat im Rahmen seiner Zuständigkeit jede in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallende und möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, um hierdurch den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht und insbesondere dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 77; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 51; EuGH, Urteil vom 7. Februar 1991, C- 184/89 - Nimz , a. a. O., Rdnr. 18 f., 21).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung läuft dem Effektivitätsgrundsatz zuwider, indem es die Durchsetzung des Unionsrechts übermäßig erschwert (vgl. EuGH, Urteil vom 25. November 2010, C- 429/09 - Fuß II , zitiert nach juris, Rdnr. 72 - 87).

    Vorliegend kann der sich im Vergleich zu seinem Dienstherrn in einer schwächeren Position befindende Kläger davon abgeschreckt werden, seine Rechte diesem gegenüber ausdrücklich geltend zu machen; die Einforderung dieser Rechte könnte ihn Maßnahmen des Dienstherrn aussetzen, die sich zu seinem Nachteil auf das Beamtenverhältnis auswirken können (vgl. EuGH, Urteil vom 25. November 2010, C-429/09 - Fuß II , a. a. O., Rdnr. 80 f.).

    Das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ermöglicht dem Dienstherrn, durch die Verpflichtung für den betroffenen Beamten, einen Antrag auf Beseitigung der diskriminierenden Besoldung zu stellen, um Ersatz des ihm aufgrund dieses Verstoßes entstandenen Schadens erhalten zu können, die Aufgabe, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu achten, systematisch auf den Einzelnen zu verlagern, indem dem Dienstherrn ermöglicht wird, sich von der Einhaltung dieser Bestimmungen zu befreien, wenn ein solcher Antrag nicht gestellt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 25. November 2010, C-429/09 - Fuß II , a. a. O., Rdnr. 83).

    Kann sich der Einzelne jedoch vor den nationalen Gerichten auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, so sind alle Träger öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten, gegebenenfalls in ihrer Eigenschaft als öffentliche Arbeitgeber, allein deshalb verpflichtet, diese Bestimmungen anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 25. November 2010, C-429/09 - Fuß II , a. a. O., Rdnr. 85).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Denn nach dem Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , zitiert nach juris, Rdnr. 66 ff., und vom 19. Januar 2010, C- 555/07 - Kücükdeveci , zitiert nach juris, Rdnr. 21 - 25) gelangt vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG das primärrechtliche Altersdiskriminierungsverbot zur Anwendung.

    Dieses Verbot der Diskriminierung wegen des Alters stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, der seinen Ursprung in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten hat (vgl. EuGH, Urteile vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 75, und vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , NZA 2007, S. 1219, Rdnr. 77).

    Dabei verfügen die Mitgliedstaaten sowohl bei der Entscheidung, welches von mehreren Zielen sie (im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik) konkret verfolgen wollten, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu dessen Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O., Rdnr. 68; EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 38).

    Das Gericht hat im Rahmen seiner Zuständigkeit jede in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallende und möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, um hierdurch den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht und insbesondere dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 77; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 51; EuGH, Urteil vom 7. Februar 1991, C- 184/89 - Nimz , a. a. O., Rdnr. 18 f., 21).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Dieses Verbot der Diskriminierung wegen des Alters stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, der seinen Ursprung in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten hat (vgl. EuGH, Urteile vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 75, und vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , NZA 2007, S. 1219, Rdnr. 77).

    Ergänzend ist gegebenenfalls auf die das primärrechtliche Unionsgrundrecht des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303, S. 16) - RL 2000/78/EG - abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O.; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 21).

    Gemäß Satz 1 dieser Regelung (vgl. auch EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O., Rdnr. 77) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist; Satz 2 der Vorschrift verlangt, dass die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind.

    Dabei verfügen die Mitgliedstaaten sowohl bei der Entscheidung, welches von mehreren Zielen sie (im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik) konkret verfolgen wollten, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu dessen Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, C-411/05 - Palacios de la Villa , a. a. O., Rdnr. 68; EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 38).

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Ist dies der Fall, bedarf die Ungleichheit des Entgelts aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums (Anciennität) grundsätzlich keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006, C-17/05 - Cadman , Rdnr. 34 ff. mit Anm. Zedler, NJW 2007, S. 49; EuGH, Urteil vom 7. Februar 1991, C-184/89 - Nimz , Slg. 1991, I-297 ff.; EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1989, Rs. 109/88 - Danfoss , zitiert nach juris, Rdnr. 24 f.).

    Nur eine Angleichung nach oben ist hingegen zulässig, solange die bestehende (diskriminierende) Regelung "das einzige Bezugssystem bildet", also keine Anpassungsmaßnahmen getroffen wurden (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990, C-33/89 - Kowalska , zitiert nach juris, Rdnr. 20, und vom 7. Februar 1991, C- 184/89 - Nimz , a. a. O., Rdnr. 18 f., 21; Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Baden-Baden 2009, Art. 141 EGV Rdnr. 33, m. w. N.).

    Das Gericht hat im Rahmen seiner Zuständigkeit jede in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallende und möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, um hierdurch den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht und insbesondere dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005, C-144/04 - Mangold , a. a. O., Rdnr. 77; EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 - Kücükdeveci , a. a. O., Rdnr. 51; EuGH, Urteil vom 7. Februar 1991, C- 184/89 - Nimz , a. a. O., Rdnr. 18 f., 21).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Schließlich steht einer im Hinblick auf das unionsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot rechtlich bedeutsamen Unterscheidung zwischen dem Lebens- und Besoldungsdienstalter die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. September 2011 (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2011, C-297/10 und C-298/10 - Hennigs und Mai , zitiert nach juris) entgegen.

    Dass bei vielen der in jungen Jahren Verbeamteten die Lebensaltersstufe der erworbenen Berufserfahrung entsprechen und das aus dem Lebensalter abgeleitete Kriterium sich in den meisten Fällen mit ihrem Lebensalter decken wird, ändert daran nichts (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2011, C-297/10 und C-298/10 - Hennigs und Mai , a. a. O., Rdnr. 77).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Denn unbeschadet der Frage, ob die Richtlinie 2000/78/EG unmittelbar anwendbar ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010, 2 C 10.09, zitiert nach juris), muss die deutsche Rechtslage aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts jedenfalls dessen Vorgaben genügen.

    Er nimmt nicht an den Verfassungsgrundsätzen teil, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010, 2 C 10.09, juris, Rdnr. 29; BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009, 2 BvE 2/08 u. a., BVerfGE 123, 267 [353 ff.]).

  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Aufgrund dessen folgt die Kammer nicht der Auffassung, nach der das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz neben dem Bundesbesoldungsgesetz keine Anwendung bei der Überprüfung einer ungleichen Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen finden soll (vgl. VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010, 5 K 17.09, zitiert nach juris, Rdnr. 14).

    Der diesbezügliche Einwand der Beklagten, eine Benachteiligung wegen des Alters liege nicht vor, da Anknüpfungspunkt nicht das Lebensalter, sondern das Dienstalter sei (so ebenfalls noch: VG Chemnitz, Urteil vom 28. Oktober 2010, 3 K 543/10; VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010, 5 K 17.09, a. a. O., Rdnr. 16), rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Nur eine Angleichung nach oben ist hingegen zulässig, solange die bestehende (diskriminierende) Regelung "das einzige Bezugssystem bildet", also keine Anpassungsmaßnahmen getroffen wurden (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990, C-33/89 - Kowalska , zitiert nach juris, Rdnr. 20, und vom 7. Februar 1991, C- 184/89 - Nimz , a. a. O., Rdnr. 18 f., 21; Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Baden-Baden 2009, Art. 141 EGV Rdnr. 33, m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Auszug aus VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
    Vorliegend kommt indes lediglich eine "Anpassung nach oben" dergestalt in Betracht, dass dem Kläger Grundgehalt nach der höchsten Stufe seiner jeweiligen Besoldungsgruppe zu gewähren ist (vgl. auch LAG Hessen, Urteil vom 22. April 2009, 2 Sa 1689/08, a. a. O., Rdnr. 52 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. September 2008, 20 Sa 2244/07, zitiert nach juris, Rdnr. 33 ff.; a. A: ArbG Berlin, Urteil vom 22. August 2007, 86 Ca 1696/07, zitiert nach juris, Rdnr. 97).
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 10 A 10925/07

    Zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche familienbezogene

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08

    Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -;

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 101/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1964 - 97/63

    Luigi de Pascale gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 858/12

    Soldatenbesoldung - Einstufung in höchste Grundgehaltsstufe wegen

    Offen bleiben kann insoweit, ob die Festsetzung des Besoldungsdienstalters auf den ersten des Monats, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde und die daran anknüpfende Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Alters im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 lit. a) und b) RL 2000/78 darstellten (so mit beachtlichen Argumenten VG Halle, Urteile vom 28. September 2011 - 5 A 63/10 HAL und 5 A 72/10 HAL -, letzteres abrufbar in juris; a. A. VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - 1 A 106/10 -, juris).

    Sie führte auch nicht, wie das VG Halle (Urteil vom 28. September 2011 - 5 A 63/10 HAL) meint, dazu, dass die Berufserfahrung eines jung verbeamteten Besoldungsempfängers im Vergleich zu einem später ins Berufsleben eingetretenen Kollegen gerade nicht honoriert worden wäre.

    Aus welchem Grund der Beamte hierdurch davon abgeschreckt werden könnte, seine Rechte geltend zu machen, und nachteilige Auswirkungen auf sein Beamtenverhältnis zu befürchten hätte, wie das VG Halle (Urteil vom 28. September 2011 - 5 A 63/10 HAL) meint, erschließt sich der Kammer nicht.

  • VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685

    Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere

    Das Lebensalter bilde für die Festsetzung des für den Aufstieg in den Stufen maßgeblichen Besoldungsdienstalters einen pauschalierenden Rechnungsfaktor (VG Halle, Urt. v. 28.9.2011, Az. 5 A 63/10), § 8 Abs. 1 AGG sei nicht einschlägig.

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in der streitigen Frage tendiert überwiegend dazu, eine Altersdiskriminierung zu verneinen (vgl. VG Weimar, Urt. v. 15.11.2011 Az. 4 K 1163/10 We ; VG Berlin, Urt. v. 24.6.2010 Az. 5 K 17.09 und v. 25.3.2011 Az. 26 K 203.09 ; VG Chemnitz v. 3.2.2011 Az. 3 K 613/10 mit Sächs. OVG, Beschl. v. 27.2.2012 Az. 2 A 126/11 ; VG Lüneburg, Urt. v. 15.2.2012 Az. 1 A 106/10 ; a.A. VG Halle Urt. v. 28.9.2011 Az. 5 A 63/10 u.a. ; VG Frankfurt, Urt. v. 6.1.2012 Az. 9 K 4282/11.F ).

    20 Hinsichtlich der gegenteiligen Auffassung begründet das VG Halle (Urt. v. 28.9.2011 Az. 5 A 63/10 ) nicht, weshalb das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung dem Effektivitätsgrundsatz deshalb zuwiderlaufen sollte, weil es die Durchsetzung von Unionsrecht übermäßig erschwert.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Während das Verwaltungsgericht Halle mit Urteilen vom 28. September 2011 (u. a. - 5 A 63/10 HAL -, juris) ebenso wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Urteil vom 6.1.2012 - 9 K 4282/11.F -, juris) und das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 19.4.2013 - 13 K 5357/12 -, juris) eine Altersdiskriminierung in §§ 27, 28 BBesG a. F. für Beamte bejaht hatten, hatten das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 24.6.2010 - 5 K 17.09 -, juris), das Verwaltungsgericht Chemnitz (Urteil vom 3.2.2011 - 3 K 613/10 -, juris), das Verwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 15.2.2012 - 1 A 106/10 -, juris), das Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 25.9.2012 - 1 K 858/12.TR -, juris) und das Verwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 15.11.2011 - 4 K 1163/10 WE -, juris) eine Altersdiskriminierung des Besoldungssystems verneint.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Halle vom 28. September 2011 - 5 A 63/10 HAL - die Klage abzuweisen.
  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 65/18

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Hier ergibt sich folgendes Bild: Zwar hat das beschließende Gericht mit Urteilen vom 28. September 2011 (Az.: 5 A 63/10 HAL, 5 A 64/10 HAL, 5 A 75/10 HAL, 5 A 349/09 HAL, 5 A 72/10 HAL, alle juris) eine Altersdiskriminierung in dem damaligen Besoldungssystem für Beamte erkannt und dementsprechende Ansprüche ausgeworfen.
  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 696/17

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Hier ergibt sich folgendes Bild: Zwar hat das beschließende Gericht mit Urteilen vom 28. September 2011 (Az.: 5 A 63/10 HAL, 5 A 64/10 HAL, 5 A 75/10 HAL, 5 A 349/09 HAL, 5 A 72/10 HAL, alle juris) eine Altersdiskriminierung in dem damaligen Besoldungssystem für Beamte erkannt und dementsprechende Ansprüche ausgeworfen.
  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 183/16

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Hier ergibt sich folgendes Bild: Zwar hat das beschließende Gericht mit Urteilen vom 28. September 2011 (Az.: 5 A 63/10 HAL, 5 A 64/10 HAL, 5 A 75/10 HAL, 5 A 349/09 HAL, 5 A 72/10 HAL, alle juris) eine Altersdiskriminierung in dem damaligen Besoldungssystem für Beamte erkannt und dementsprechende Ansprüche ausgeworfen.
  • VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1549/14

    Besoldung und Versorgung; hier: altersdiskriminierende Besoldung

    Zur Klagebegründung verweisen die Bevollmächtigten der Klägerin auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 28. September 2011 (5 A 63/10), welches die Auffassung der Klägerin stütze, dass eine altersabhängige Bezahlung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße.
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