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   OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08   

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https://dejure.org/2009,4587
OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08 (https://dejure.org/2009,4587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 LB 312/08 (https://dejure.org/2009,4587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 LB 312/08 (https://dejure.org/2009,4587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Lehrer; Teilzeitbeschäftigung; teilweise Aufhebung der Einstellungsteilzeitverfügung; - rückwirkende - Vollzeitbeschäftigung; besoldungsrechtliche Gleichstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 33 Abs. 5 GG
    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende) Vollzeitbeschäftigung und entsprechende besoldungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Lehrkräften; Anforderungen an eine Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
    Anspruch einer Lehrkraft, die mit ihrer Einstellung ohne Wahlmöglichkeit teilzeitbeschäftigt wurde, auf teilweise Aufhebung der Einstellungsteilzeitverfügung ab dem Zeitpunkt des Eingangs ihres Antrags auf (rückwirkende) Vollzeitbeschäftigung bei dem Dienstherrn und auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage zwangsteilzeitbeschäftigter Lehrkraft auf rückwirkende Besoldung nur teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende) Vollzeitbeschäftigung und entsprechende besoldungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Lehrkräften; Anforderungen an eine Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage einer zwangsteilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf rückwirkende Besoldung nur teilweise erfolgreich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Denn die Rechtswidrigkeit der antraglosen Teilzeitbeschäftigungsverfügung eröffnet lediglich über § 51 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG das Rücknahmeermessen dergestalt, dass ein zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führender Rechtsverstoß nur eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die Rücknahme und einen darauf zielenden Anspruch bildet (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 m. w. N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 - 14 m. N.).

    Anders als bei § 44 Abs. 1 VwVfG ist es im vorliegenden Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 15; Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01

    Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Dies werde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -) und die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. VBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) klar und eindeutig konturiert, weshalb ein Festhalten an dem Bescheid völlig unerträglich wäre.

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

    Bestätigt wird die Auffassung des Senats durch den die niedersächsische Rechtslage betreffenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1), dem das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) vorangegangen war und in dem das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dass die Unzulässigkeit der antragslosen Einstellungsteilzeitbeschäftigung bereits mit dem Urteil vom 2. März 2000 geklärt worden ist.

  • BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Dies werde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -) und die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. VBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) klar und eindeutig konturiert, weshalb ein Festhalten an dem Bescheid völlig unerträglich wäre.

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

    Bestätigt wird die Auffassung des Senats durch den die niedersächsische Rechtslage betreffenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1), dem das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) vorangegangen war und in dem das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dass die Unzulässigkeit der antragslosen Einstellungsteilzeitbeschäftigung bereits mit dem Urteil vom 2. März 2000 geklärt worden ist.

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -) gebe keinen Anlass, den Bescheid vom 22. Januar 1999 zu ändern, da diesem Urteil die Einstellungsteilzeitregelung des Landes Hessen zugrunde gelegen habe und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht auf die niedersächsische Regelung, die wesentliche Beschränkungen der Zulässigkeit einer Einstellungsteilzeit enthalte, übertragen werden könne.

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

    Die hierauf beruhende Rechtswidrigkeit der Verfügung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.) festgestellt, und zwar unabhängig von den Einzelheiten der in dem dortigen Fall zu prüfenden hessischen Regelung und unter Hervorhebung, dass auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eine solche Einstellungsteilzeitbeschäftigung nicht zulässig ist.

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Im Sinne dieser Vorschrift erweist sich zwar die streitgegenständliche Teilzeitbeschäftigungsverfügung vom 22. Januar 1999 als rechtswidrig (vgl. dazu nur BVerfG, Beschl. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.).

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79

    Investitionen zur Errichtung einer Ferienwohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Die Berufung auf die Bestandskraft der Verfügung stellt unter diesem Gesichtspunkt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981 - BVerwG 7 C 17.79 -, Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 2).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Gleichzeitig ist jedoch eine Korrektur derartiger Verstöße aus dem wechselseitig bindenden Treueverhältnis dann erforderlich, wenn der Beamte während der Dauer des Verstoßes eine solche Korrektur gefordert hat und über dieses Begehren noch nicht abschließend entscheiden worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300 unter Bezugnahme auf den Beschl. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363 ff.).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Gleichzeitig ist jedoch eine Korrektur derartiger Verstöße aus dem wechselseitig bindenden Treueverhältnis dann erforderlich, wenn der Beamte während der Dauer des Verstoßes eine solche Korrektur gefordert hat und über dieses Begehren noch nicht abschließend entscheiden worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300 unter Bezugnahme auf den Beschl. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Auf den Antrag der Beklagten hat der erkennende Senat nach zwischenzeitlichem Ruhen und Wiederaufnahme des Verfahrens mit Beschluss vom 22. Juli 2008 (- 5 LA 231/08 -) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen.
  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit - hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen - besteht aber über das Bescheidungsbegehren hinaus ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (std. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 200 = DÖV 2005, 651 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als

    Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Beamter, nachdem ihm ein Beförderungsdienstposten als Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit übertragen worden ist, noch vor dem Ablauf der genannten mindestens drei Jahre langen "Wartefrist" unter Berufung auf die Unwirksamkeit des "Drei-Jahres-Vorbehaltes" die Übertragung eines Vollzeitdienstpostens der Besoldungsgruppe A 11 und rückwirkend ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung begehrt, ihn besoldungs- und versorgungsrechtlich mit einem vollzeitbeschäftigten Beamten gleichzustellen (vgl. zu den schwierigen Rechtsfragen, die sich insoweit in den Fällen der antraglosen Teilzeitbeschäftigung von Beamten gestellt haben, BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris; Urteil vom 17.7.2012 - 5 LB 440/11 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2010 - 5 LA 329/09

    Klage auf Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines sich im Ruhestand

    festsetzungsbescheides nicht (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 13.01.2009 - 5 LB 312/08 -,.

    "schlechthin unerträglich" erweist (vgl. nur Nds. OVG, Urt. v. 13.01.2009 - 5 LB 312/08 -,.

    13.01.2009 - 5 LB 312/08 -, Nds. Rpfl.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 5 LA 208/15

    Anforderungsprofil; Behinderung; Benachteilungsverbot; Beweislast; Entschädigung;

    Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an, also ab dem 23. Juni 2014, Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - BVerwG 5 C 34.00 -, juris Rn 6 und 14; Urteil vom 15.6.2006 - BVerwG 2 C 14.05 -, juris Rn 20; Urteil vom 17.6.2010 - BVerwG 2 C 86.08 -, juris Rn 31; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris Rn 48; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -, juris Rn 89; Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 69/14 -, juris Rn 55; Urteil vom 10.2.2015 - 5 LB 105/14 -, juris Rn 76).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2010 - 5 LA 93/09

    Antrag auf Gewährung höherer Versorgungsbezüge bei einen wegen Dienstunfähigkeit

    Aus dem gleichen Grund bedarf es keiner Erörterung, ob insoweit die Zulassung der Berufung wegen Divergenz zum Urteil des Senats vom 13. Januar 2009 (- 5 LB 312/08 -) in Betracht kommt.

    An welchen Maßstäben sich die Rücknahmeermessensentscheidung grundsätzlich zu orientieren hat, ist im Übrigen durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. die Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Senats vom 13. Januar 2009 - 5 LB 312/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 LA 291/10

    Nichtzurücknehmen der auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhenden Festsetzung

    Der Beamte kann nicht erwarten, dass er aus Anlass einer verfassungsrechtlich gebotenen Besoldungskorrektur gewissermaßen ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs kommt, den er selbst gegenüber seinem Dienstherrn zeitnah nicht geltend gemacht hat (BVerfG, Beschluss vom 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 -, juris Rn. 68; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris).

    Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen und insbesondere auf die oben zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 24.10.2011, a. a. O., des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.2.2011, a. a. O.; Urteil vom 17.1.2007, a. a. O.; Urteil vom 20.3.2008, a. a. O.), des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.3.1990, a. a. O.) sowie des Senats (Urteil vom 13.1.2009, a. a. O.) Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 69/14

    Kindererziehungsergänzungszuschlag; Mindestruhegehalt; Mindestversorgung;

    Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - BVerwG 5 C 34.00 -, juris Rn 6 und 14; Urteil vom 15.6.2006 - BVerwG 2 C 14.05 -, juris Rn 20; Urteil vom 17.6.2010 - BVerwG 2 C 86.08 -, juris Rn 31; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris Rn 48; Urteil vom 8.7.2014, a. a. O., Rn 89).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

    , Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2001 - BVerwG 5 C 34.00 -, juris Rn 6 und 14; Urteil vom 15.6.2006 - BVerwG 2 C 14.05 -, juris Rn 20; Urteil vom 17.6.2010 - BVerwG 2 C 86.08 -, juris Rn 31; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris Rn 48; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -, juris Rn 89; Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 69/14 -, juris Rn 55).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LB 314/08

    Organisation und Überwachung der rechtzeitigen Absendung von fristwahrenden

    Zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs trägt die Beklagte vor, ihr zuständiger Mitarbeiter habe den Entwurf des Berufungsbegründungsschriftsatzes zusammen mit dem Entwurf des Begründungsschriftsatzes für das Parallelverfahren (Az. 5 LB 312/08) am 22. September 2008 unterzeichnet und zur Abstimmung an die Dezernatsleiterin weitergeleitet.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 10/14

    Anspruch auf Aufhebung einer bestandskräftigen Teilzeitbeschäftigungsanordnung

    Die Beklagte ist jedoch verpflichtet, dem Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an, das heißt seit dem 25. August 2011, Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2001, a. a. O., Rn 6 und 14; Urteil vom 15.6.2006 - BVerwG 2 C 14.05 -, juris Rn 20; Urteil vom 17.6.2010, a. a. O., Rn 31; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris Rn 48).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11

    Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur

    42 Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Verfahren mit seinem Grundsatzurteil vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 2009 (- 5 LB 312/08 -, juris), soweit der Senat der dort klagenden Lehrkraft für die Zeit vom 30. August 2000 bis zum 31. Juli 2001 einen Anspruch auf besoldungsrechtliche Gleichstellung mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft zuerkannt hatte, aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11

    Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer

  • VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 125/10

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 1 K 4479/17

    Kein Anspruch auf rückwirkende Erhöhung des Ruhegehalts bei Berechnungsfehler des

  • VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 137/10

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • VG Minden, 03.06.2009 - 3 K 1595/08

    Anerkennung einer niederländischen Lehramtsbefähigung für eine Grundschule nach

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