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   OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07   

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OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07 (https://dejure.org/2007,10108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.12.2007 - 5 ME 465/07 (https://dejure.org/2007,10108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 (https://dejure.org/2007,10108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abberufung einer gewählten Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt; zu den Anforderungen der Sicherstellung einer angemessenen Vertretung der weiblichen Beschäftigten nach § 16 Abs 1 S 3 BGleiG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 VwGO; § ... 80 Abs. 5 S. 1, 1. Alt. VwGO; § 123 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3, 6 VwGO; § 16 Abs. 1 S. 3 BGleiG; § 16 Abs. 2 S. 1 BGleiG; § 21 Abs. 1 S. 3 BGleiG; § 22 Abs. 1 BGleiG; § 22 Abs. 3 BGleiG; § 294 ZPO; § 920 Abs. 2 ZPO
    Vorzeitige Abberufung einer gewählten Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt; Ziel der Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HE/GA) der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vom 30. November 2006; Entscheidung über einen erstinstanzlich gestellten Antrag auf Gewährung ...

  • Judicialis

    BGleiG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; BGleiG § 16 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung, vorzeitige; Gleichstellungsbeauftragte; Vertretung, angemessene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorzeitige Abberufung einer gewählten Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt; Ziel der Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HE/GA) der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vom 30. November 2006; Entscheidung über einen erstinstanzlich gestellten Antrag auf Gewährung ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Arnsberg, 08.08.2007 - 2 L 350/07

    Beendigung des Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten ohne deren Zustimmung vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07
    Ob ungeachtet dessen sich die Antragsgegnerin das Verhalten der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zurechnen lassen muss (vgl. dazu: VG Arnsberg, Beschl. v. 8.8.2007 - 2 L 350/07 -, BA 11 f. m. N.), kann dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 1 B 1839/07

    Antrag auf die Verpflichtung der Agentur für Arbeit auf die Verpflichtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07
    Der gegenteiligen Auffassung, die Amtszeit der betroffenen Gleichstellungsbeauftragten werde unmittelbar durch die HE/GA beendet mit der Folge, dass den Gleichstellungsbeauftragten ein Antragsrecht abzusprechen sei (so: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 66 ff.), folgt der Senat daher nicht.
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2007 - 5 ME 222/07

    Einspruch gegen eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der Zentrale der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07
    Hierbei hält der Senat an der in seinem Beschluss vom 9. November 2007 (- 5 ME 222/07 -) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG die Befugnis enthält, die Amtsperiode gewählter Gleichstellungsbeauftragter im Rahmen der zu treffenden Organisationsentscheidung zu ändern.
  • VG Frankfurt/Main, 18.06.2007 - 9 E 651/07

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2007 - 5 ME 465/07
    Auch wenn im Einzelfall diese Maßnahmen sich als nicht ausreichend darstellen sollten, ist nicht davon auszugehen, dass eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten aus prognostischer Sicht nicht sichergestellt ist (vgl. auch: VG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.6.2007 - 9 E 651/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 52 ff.).
  • VG Berlin, 05.11.2008 - 2 A 4.08

    Feststellung, dass das Amt als Gleichstellungsbeauftragte nicht endete

    17 1. Die damit eingeräumte Möglichkeit zur organisationsrechtlichen Umstrukturierung und Beschränkung der Gesamtzahl der Gleichstellungsbeauftragten in einem Geschäftsbereich umfasst auch das Recht, die Amtszeiten der vorhandenen Gleichstellungsbeauftragten neu zu regeln, also auch die Amtszeiten vorzeitig zu beenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 6.08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - und 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - jeweils juris; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris, Rn. 40 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 - a. A. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 64/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2007 - 9 E 651/07 - PersR 2007, 398 ff.; VG Arnsberg, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 L 350/07 - juris, Rn. 50 ff.; VG Stade, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 3 B 1353/07 - juris, Rn. 25).

    Es wäre mit dem Sinn und Zweck von § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG unvereinbar, wenn die Kompetenz der nach dieser Vorschrift bestellten Gleichstellungsbeauftragten erst dann in vollem Umfang zur Geltung käme, wenn die Amtsperioden der zu ersetzenden Gleichstellungsbeauftragten abgelaufen sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007, a. a. O., Rn. 33 und 28. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 29; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 -).

    Nicht erfasst wird jedoch der - hier gegebene - Fall der völligen Abschaffung einer Gleichstellungsbeauftragten unter Aufgehen ihres vormaligen Zuständigkeitsbereiches in denjenigen des durch Organisationsentscheidung nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG neu geschaffenen Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten mit der Zuständigkeit für mehrere Dienststellen, weil das auf der Grundlage einer Neuwahl erstmalig besetzt werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007, a. a. O., Rn. 34 und 28. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 3.08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Organstreitigkeit des Gleichstellungsbeauftragten

    Soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, beinhaltet § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG deshalb nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten (so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    Hiernach ist auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Eilrechtsschutzverfahren davon auszugehen, dass die Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit einhergehend die Zuständigkeit für mehrere Dienststellen eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten durch die am Sitz des Internen Service für den gesamten Serviceverbund bestellte Gleichstellungsbeauftragte nicht hindert (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, a.a.O., Rn. 33; VG Frankfurt/Main, a.a.O., Rn. 53; VG Köln, a.a.O., Rn. 51 ff.).

  • VG Berlin, 05.11.2008 - 2 A 6.08

    Feststellung, dass das Amt als Gleichstellungsbeauftragte nicht endete

    20 1. Die damit eingeräumte Möglichkeit zur organisationsrechtlichen Umstrukturierung und Beschränkung der Gesamtzahl der Gleichstellungsbeauftragten in einem Geschäftsbereich umfasst auch das Recht, die Amtszeiten der vorhandenen Gleichstellungsbeauftragten neu zu regeln, also auch die Amtszeiten vorzeitig zu beenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 6.08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - und 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - jeweils juris; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris, Rn. 40 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 - a. A. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 MB 64/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 18. Juni 2007 - 9 E 651/07 - PersR 2007, 398 ff.; VG Arnsberg, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 L 350/07 - juris, Rn. 50 ff.; VG Stade, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 3 B 1353/07 - juris, Rn. 25).

    Es wäre mit dem Sinn und Zweck von § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG unvereinbar, wenn die Kompetenz der nach dieser Vorschrift bestellten Gleichstellungsbeauftragten erst dann in vollem Umfang zur Geltung käme, wenn die Amtsperioden der zu ersetzenden Gleichstellungsbeauftragten abgelaufen sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007, a. a. O., Rn. 33 und 28. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 29; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - VG 28 A 231.07 -).

    Nicht erfasst wird jedoch der - hier gegebene - Fall der völligen Abschaffung einer Gleichstellungsbeauftragten unter Aufgehen ihres vormaligen Zuständigkeitsbereiches in denjenigen des durch Organisationsentscheidung nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG neu geschaffenen Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten mit der Zuständigkeit für mehrere Dienststellen, weil das auf der Grundlage einer Neuwahl erstmalig besetzt werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 2007, a. a. O., Rn. 34 und 28. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 6.08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beendigung der Amtszeit eines

    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    Insgesamt ist hiernach auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Eilrechtsschutzverfahren davon auszugehen, dass die Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit einhergehend die Zuständigkeit für mehrere Dienststellen eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten durch die am Sitz des Internen Service für den gesamten Serviceverbund bestellte Gleichstellungsbeauftragte nicht hindert (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, a.a.O., Rn. 33; VG Frankfurt/Main, a.a.O., Rn. 53; VG Köln, a.a.O., Rn. 51 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 4 S 2.08

    Vorzeitige Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten

    Soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, beinhaltet § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG deshalb nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten (so auch - unter anderem - OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., und Beschluss vom 9. November 2007, a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    Hiernach ist auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Eilrechtsschutzverfahren davon auszugehen, dass die Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit einhergehend die Zuständigkeit für mehrere Dienststellen eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten durch die am Sitz des Internen Service für den gesamten Serviceverbund bestellte Gleichstellungsbeauftragte nicht hindert (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, a.a.O., Rn. 33; VG Frankfurt/Main, a.a.O., Rn. 53; VG Köln, a.a.O., Rn. 51 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 4 S 1.08

    Vorzeitige Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten

    Das Verwaltungsgericht hat deshalb, soweit dies mit den Maßstäben des einstweiligen Rechtsschutzes zu beurteilen ist, zutreffend angenommen, dass § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Amtsperiode einer Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet (so auch - unter anderem - OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 Bs 286/07 -, BA S. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 - juris Rn. 27 ff., und Beschluss vom 9. November 2007 - 5 ME 222/07 - juris Rn. 31 ff.; VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 K 457/07 - juris Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2007 - 6 A 63/07 - UA S. 13).

    Insgesamt ist hiernach auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Eilrechtsschutzverfahren davon auszugehen, dass die Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit einhergehend die Zuständigkeit für mehrere Dienststellen eine angemessene Vertretung der weiblichen Beschäftigten durch die am Sitz des Internen Service für den gesamten Serviceverbund bestellte Gleichstellungsbeauftragte nicht hindert (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, a.a.O., BA S. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, a.a.O., Rn. 33; VG Frankfurt/Main, a.a.O., Rn. 53; VG Köln, a.a.O., Rn. 51 ff.).

  • VG Göttingen, 11.03.2009 - 1 A 286/07

    Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Abberufung aus dem Amt der

    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde der Beklagten hat das Nds. OVG Lüneburg mit Beschluss vom 28.12.2007 (5 ME 465/07) den Beschluss vom 18.10.2007 insoweit geändert, als der Beklagten aufgegeben wurde, die Klägerin vorläufig bis zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten bei dem Internen Service am Standort der J. Braunschweig, längstens jedoch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens oder, sollte das Hauptsacheverfahren bis dahin noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein, bis zum Abschluss ihrer Amtsperiode am 14.09.2010, nicht aus ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen und im übrigen den Antrag der Klägerin abgelehnt.

    Insoweit bezieht sich die Kammer auf die Ausführungen des Nds. OVG in seinen Beschlüssen vom 09.11.2007 (5 ME 222/07) und 28.12.2007 (5 ME 465/07), denen es für das Klageverfahren mit folgender Ergänzung folgt: Die Kammer hält nicht mehr daran fest, § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG eröffne nur die Möglichkeit einer schrittweisen Umorganisation unter Beibehaltung der jeweiligen Amtszeiten der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten.

  • VGH Hessen, 04.11.2011 - 1 A 1274/10

    Einspruch einer Gleichstellungsbeauftragten

    In den Beschlüssen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 -, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 2. Januar 2008 - 3 MW 54/07 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. April 2008 - 4 S 3.08 - ist die Beantwortung der Zuständigkeitsfrage offen gelassen worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 1 A 2884/15

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten betreffend die Verletzung

    Insoweit fehlt es schon an hinreichenden Darlegungen dazu, warum die gegenüber dem Leiter der eigenen Dienststelle bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere in Form des regelmäßig aufschiebende Wirkung entfaltenden Einspruchs (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 3 BGleiG a.F.) gegen das beanstandete Verhalten und der (ggf. parallelen) Stellung eines einstweiligen Rechtsschutzantrages nach § 123 Abs. 1 VwGO, vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Antrages: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263 = juris, Rn. 12; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2007 - 1 B 1839/07 -, NWVBl. 2008, 303 = juris, Rn. 42 und 45; Nds. OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 5 ME 465/07 -, DÖD 2008, 139 = juris, Rn. 23; v. Rotteken, BGleiG, Stand: November 2016, § 22 BGleiG a.F. Rn. 31 ff.; Kugele, BGleiG, Kurzkommentar, Stand: Version 3, 30. März 2016, § 22 Rn.11.
  • VG Koblenz, 29.04.2015 - 2 K 527/14
    Dies ist aber erst mit der ersten ihr eingeräumten Möglichkeit, den außergerichtlichen Einigungsversuch für gescheitert zu erklären, der Fall (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Dezember 2007, Az.: 5 ME 465/07; juris).
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