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LAG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 5 Sa 36/00 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 5 Sa 36/00 (https://dejure.org/2000,15586)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers für Sachschäden ; Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber für die Entwendung persönlicher Gegenstände aus einem Firmenfahrzeug auf einer Dienstreise ; Inaussichtstellung einer Schadensregulierung; Zusage der ...
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 611; ; BGB § 670; ; BGB § 780; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.03.2000 - 3 Ca 8908/99
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 5 Sa 36/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 213/79
Fürsorgepflicht für eigene Sachen des Arbeitnehmers - Schadensersatz - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 5 Sa 36/00
Hierzu hat es im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.1980 - 3 AZR 213/79 - ausgeführt, dass im Arbeitsverhältnis vorausgesetzt werde, dass ein Arbeitnehmer auf private Gegenstände wie Kleidungsstücke etc. aufpasse, die er auf Reisen mitführe, zumal der Arbeitgeber hierfür keine besonderen Vorkehrungen treffen könne. - BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15
Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 5 Sa 36/00
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss, bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensmitverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich entfällt (vgl. etwa BAG AP Nr. 14, 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).