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   BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04   

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https://dejure.org/2004,5470
BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04 (https://dejure.org/2004,5470)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2004 - 5 StR 15/04 (https://dejure.org/2004,5470)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04 (https://dejure.org/2004,5470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 227 StGB; § 15 StGB; § 18 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen; Kognitionspflicht); Tatzurechnung bei Mittäterschaft hinsichtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge als Minus zum Täterexzess hinsichtlich einer vorsätzlichen Tötung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachrüge gegen die Beweiswürdigung, die auf der die Feststellungen des Schwurgerichts beruhen - Körperverletzung mit Todesfolge - Gemeinsamer Tatplan beim Aufsuchen der Opferwohnung - Unübersichtlichkeit des Tatgeschehens - Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ...

  • Judicialis

    StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 684
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
    Der Aufhebung tatsächlicher Feststellungen bedarf es bei dem gegebenen Subsumtionsfehler nicht (BGH NJW 2002, 3788, 3789, insoweit nicht in BGHSt 47, 383 abgedruckt).
  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51

    Gezielter Todesschuß - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 27 StGB, Täterexzeß,

    Auszug aus BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
    Damit ist für die Beteiligten der gefährlichen Körperverletzung der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllt, beim Angeklagten K als Mittäter, beim Angeklagten D J als Gehilfe (vgl. BGHSt 2, 223; BGHR StGB § 226 (a. F.) Kausalität 3; BGH NStZ 1982, 27; BGH bei Holtz MDR 1986, 795; 1990, 293; RGSt 67, 367; H. J. Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 227 Rdn. 10).
  • BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81

    Abhängigmachen einer Anwendung des § 226 Strafgesetzbuch (StGB) von eigenhändigen

    Auszug aus BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
    Damit ist für die Beteiligten der gefährlichen Körperverletzung der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllt, beim Angeklagten K als Mittäter, beim Angeklagten D J als Gehilfe (vgl. BGHSt 2, 223; BGHR StGB § 226 (a. F.) Kausalität 3; BGH NStZ 1982, 27; BGH bei Holtz MDR 1986, 795; 1990, 293; RGSt 67, 367; H. J. Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 227 Rdn. 10).
  • RG, 23.11.1933 - II 1170/33

    Wie ist die Tat der übrigen Mittäter an einer gemeinschaftlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
    Damit ist für die Beteiligten der gefährlichen Körperverletzung der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllt, beim Angeklagten K als Mittäter, beim Angeklagten D J als Gehilfe (vgl. BGHSt 2, 223; BGHR StGB § 226 (a. F.) Kausalität 3; BGH NStZ 1982, 27; BGH bei Holtz MDR 1986, 795; 1990, 293; RGSt 67, 367; H. J. Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 227 Rdn. 10).
  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    Als Mittäter der gefährlichen Körperverletzung sind diese beiden Angeklagten danach Mittäter einer Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, zur Veröffentlichung in BGHR StGB § 227 Todesfolge bestimmt, m.w.N.).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Angesichts dieser besonderen Umstände liegen auch die Voraussetzungen einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht vor (vgl. dazu näher BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12, NStZ 2013, 280; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09, NStZ 2009, 631; Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, NStZ 2004, 684).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Dies bedarf indes nicht der Voraussehbarkeit aller Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs, so dass eine Verurteilung wegen Teilnahme an einer Körperverletzung mit Todesfolge auch dann in Betracht kommen kann, wenn der Teilnehmer zwar keine Kenntnis vom Mitführen eines später zur Tötung eingesetzten Messers durch den Täter hatte, in Bezug auf die Körperverletzung der Vorsatz des Teilnehmers aber auch auf die Verwendung von Schlagwerkzeugen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310) oder die Intensivierung der Verletzungshandlungen im Falle der Gegenwehr (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, NStZ 2004, 684) bezogen war.
  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18

    Gemeinschaftliche Tötung aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums und

    Mittäter einer Körperverletzung sind Mittäter auch des § 227 StGB, wenn eine zum Tod des Opfers führende (mit Tötungsvorsatz ausgeführte) Exzesshandlung für sie vorhersehbar war (BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04 -, juris-Rn. 9; BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04 -, juris-Rn. 18; Fischer, a.a.O., § 227, Rn. 5).
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