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   BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06   

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https://dejure.org/2007,3352
BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06 (https://dejure.org/2007,3352)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2007 - 5 StR 320/06 (https://dejure.org/2007,3352)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06 (https://dejure.org/2007,3352)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 13 StGB
    "Fall Dennis"; Totschlag und Mord (bedingter Tötungsvorsatz beim Verhungernlassen eines Kindes: Überschreitung der höchsten Hemmschwelle bei Tötung des eigenen Kindes; Unterlassen; grausam: Maßgeblichkeit besonderer persönlicher Umstände des Täters und der vom Vorsatz ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    "Grausam" i.S. des Mordtatbestandes bei "Verhungernlassen" und Anforderungen an die entsprechenden Feststellungen des Tatgerichts; Maßgeblicher Zeitpunkt pflichtgemäßen Handelns und des Tötungsvorsatzes bei Unterlassen von Hilfsmaßnahmen; Kriterien für eine Ablehung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 212 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz und "Grausamkeit" der Tötung bei Verhungernlassen des eigenen Kindes

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2 § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz und "Grausamkeit" der Tötung bei Verhungernlassen des eigenen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhungernlassen eines Kindes

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhungernlassen eines Kleinkindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 402
  • NStZ-RR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    Das Mordmerkmal "grausam" wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180, 181; BGH NJW 1986, 265, 266).

    Zur Erfüllung des Merkmals "grausam" ist aber erforderlich, dass das Opfer die besonderen Schmerzen oder Qualen während des tatbestandsmäßigen Geschehens - Handeln mit Tötungsvorsatz - erlitten hat (BGH NJW 1986, 265, 266).

  • BGH, 10.10.2006 - 5 StR 212/06

    Verurteilung der Eltern im Hamburger Mordfall "Jessica" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    a) Es hat zwar im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass Verhungern regelmäßig besonders starke körperliche und seelische Schmerzen verursacht (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1974, 14; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03; Senatsbeschluss nach § 349 Abs. 2 StPO vom 10. Oktober 2006 - 5 StR 212/06 (Fall Jessica, Presseerklärung des BGH Nr. 139/2006)).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    a) Es hat zwar im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass Verhungern regelmäßig besonders starke körperliche und seelische Schmerzen verursacht (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1974, 14; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03; Senatsbeschluss nach § 349 Abs. 2 StPO vom 10. Oktober 2006 - 5 StR 212/06 (Fall Jessica, Presseerklärung des BGH Nr. 139/2006)).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    Dieser Schluss auf die geistige Vorwegnahme und Billigung seines möglichen Todes war - auch unter Berücksichtigung, dass die Billigung der Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50) - jedenfalls aufgrund der Kenntnis der Angeklagten davon, dass Dennis nur noch "Haut und Knochen war" sowie kaum mehr aus eigener Kraft laufen und ohne Stütze sitzen konnte, und weil deswegen die Hinzuziehung eines Arztes zwischen ihnen diskutiert wurde, möglich und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72

    Vorliegen einer unbarmherzigen und gefühllosen Gesinnung des Täters als

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    Die unzulängliche Berücksichtigung der persönlichkeitsbedingten Besonderheiten der Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 5 StR 193/72; BGH NStZ 1982, 379) weckt die Besorgnis, das Schwurgericht habe es zum Nachweis der Grausamkeit für genügend erachtet, dass sich die Angeklagten der harten Auswirkungen ihrer Tat - des Todes des Kindes - bewusst waren.
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    Das Mordmerkmal "grausam" wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180, 181; BGH NJW 1986, 265, 266).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82

    Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
    Die unzulängliche Berücksichtigung der persönlichkeitsbedingten Besonderheiten der Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 5 StR 193/72; BGH NStZ 1982, 379) weckt die Besorgnis, das Schwurgericht habe es zum Nachweis der Grausamkeit für genügend erachtet, dass sich die Angeklagten der harten Auswirkungen ihrer Tat - des Todes des Kindes - bewusst waren.
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 4. März 1971 - 4 StR 386/70 -, BGHSt 24, 106, juris Rn. 10).

    Erforderlich ist, dass die besonderen Leiden, die das Mordmerkmal der Grausamkeit voraussetzt, sich aus der Tatausführung ergeben und vom Tötungsvorsatz umfasst sind (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 16).

  • BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R

    Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft

    Die Tötung des eigenen Kindes zu billigen oder zumindest billigend in Kauf zu nehmen, erfordert naturgemäß sogar die Überschreitung höchster Hemmschwellen (vgl BGH Urteil vom 17.6.2015 - 5 StR 75/15 - juris RdNr 8; BGH Beschluss vom 13.3.2007 - 5 StR 320/06 - juris RdNr 9; Neumann/Saliger aaO) .
  • LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15

    Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine

    Einen Menschen verhungern zu lassen, erfüllt ebenfalls das Mordmerkmal der Grausamkeit [vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, NStZ 2007, 402].
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

    d) Angesichts dieser Tatsachen ist das gänzliche Fehlen einer Erörterung, ob der Angeklagte den Tod seiner Tochter geistig vorweggenommen und gebilligt hat - auch unter Berücksichtigung, dass die Billigung der Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06) - rechtsfehlerhaft, da sie die Besorgnis begründet, das Tatgericht habe die Möglichkeit einer Strafbarkeit gemäß §§ 211, 212, 22, 13 StGB nicht hinreichend bedacht.

    e) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich der Grausamkeit (vgl. dazu BGH NStZ 2007, 402, 403), zu prüfen.

  • BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08

    Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss

    a) Das Mordmerkmal der Grausamkeit hat das Landgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Strafsenats vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06 (NStZ 2007, 402) in objektiver Hinsicht mit der Begründung verneint, es könne nicht festgestellt werden, dass das Tatopfer die von dem Tatbestand vorausgesetzten besonderen Schmerzen und Qualen während eines vom Tötungsvorsatz umfassten Handelns - hier: Unterlassens - der Angeklagten erlitten hat.

    Der Tatrichter hat sich insoweit ersichtlich an der Entscheidung BGH NStZ 2007, 402 ("Fall Dennis") orientiert, hierbei aber übersehen, dass beide Sachverhalte insoweit nicht ohne Weiteres gleichzusetzen sind.

    Ein Flüssigkeitsmangel war in jenem Fall nicht festgestellt worden (vgl. BGH NStZ 2007, 402 Rdn. 14 f.); ein Tod durch Verdursten lag daher nicht vor.

  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen

    Zu Recht weist die Rechtsprechung daraufhin hin, dass die Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (BGH 5 StR 320/06, zitiert nach Juris), wobei es sich auch dort um einen Fall des Unterlassens handelte.
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08

    Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung

    Dagegen dürfte eine durchgehende Verkennung dieser Gefahr fern liegen, was aber allein für eine Verneinung des Misshandlungsvorsatzes, einer auf den Tod des Kindes bezogenen Fahrlässigkeit oder sogar eines Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 sowie in NStZ 2007, 402) tragfähig sein könnte.
  • LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Zwar ist der Tod durch Hitze und Flüssigkeitsmangel bekanntermaßen mit besonderen Qualen für das Opfer verbunden (vgl. auch BGH NStZ 2007, 402, 403 m.w.N.).

    Für den Tatentschluss in Bezug auf das Mordmerkmal der Grausamkeit wäre aber neben dem zumindest bedingten Vorsatz auch diesbezüglich nach ständiger Rechtsprechung insbesondere auch ein Handeln in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung erforderlich (siehe nur BGHSt 3, 180 (Ls.); NStZ 2007, 402, 403, ferner etwa Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 211 Rn. 58).

  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Diese war hier aber schon deshalb geboten, weil der Tatrichter selbst feststellt, dass der Tod des N. der Angeklagten "unerwünscht" war und die Billigung der Tötung des eigenen Kindes naturgemäß die Überschreitung höchster Hemmschwellen voraussetzt (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 50).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06).
  • LG Münster, 31.05.2023 - 2 Ks 3/23
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 602 Ks 6/21

    Totschlag bei Schütteln eines Säuglings nach schwerer Verletzung

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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