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   BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07   

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https://dejure.org/2007,8664
BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07 (https://dejure.org/2007,8664)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - 5 StR 478/07 (https://dejure.org/2007,8664)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 5 StR 478/07 (https://dejure.org/2007,8664)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB
    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die Sachrüge (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Erörterungsmangel auf Grund des Urteils)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung einer sich aufdrängenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Strafzumessung im Falle einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen sowie der Vergewaltigung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 55; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsausführungen zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Sollte eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung angenommen werden - was angesichts der im Urteil dargelegten Umstände nahe liegt - so bedarf es einer konkreten Feststellung von Art, Ausmaß und Ursache der Verzögerung (BVerfG - Kammer - StV 1993, 352; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; vgl. auch EGMR EuGRZ 1983, 371).

    Nach der bisherigen Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs hatte dies durch die Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK angemessenen Strafe zu geschehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11 und 12; BGH NStZ 2003, 601).

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Die Frage, ob hieran in dieser Form festzuhalten sein wird oder ob die Kompensation künftig durch Anrechung eines bestimmten Teils der Strafe als vollstreckt zu gewähren ist (vgl. BGH - Vorlagebeschluss - NJW 2007, 3294 und Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 475/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), liegt dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vor.
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Sollte eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung angenommen werden - was angesichts der im Urteil dargelegten Umstände nahe liegt - so bedarf es einer konkreten Feststellung von Art, Ausmaß und Ursache der Verzögerung (BVerfG - Kammer - StV 1993, 352; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; vgl. auch EGMR EuGRZ 1983, 371).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Darin, dass das Landgericht nicht erörtert hat, ob durch den Zeitablauf von zwei Jahren zwischen Anklageerhebung und Beginn der Hauptverhandlung eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung und damit eine Verletzung des Rechts des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK eingetreten ist, liegt ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel (BGHSt 49, 342).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Die Frage, ob hieran in dieser Form festzuhalten sein wird oder ob die Kompensation künftig durch Anrechung eines bestimmten Teils der Strafe als vollstreckt zu gewähren ist (vgl. BGH - Vorlagebeschluss - NJW 2007, 3294 und Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 475/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), liegt dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vor.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Der neue Tatrichter wird zudem bei der Strafzumessung bereits ohne Berücksichtigung einer möglicherweise rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung stärker als bisher den Zeitablauf insbesondere seit Begehung der ersten Tat in den Blick zu nehmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Sollte eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung angenommen werden - was angesichts der im Urteil dargelegten Umstände nahe liegt - so bedarf es einer konkreten Feststellung von Art, Ausmaß und Ursache der Verzögerung (BVerfG - Kammer - StV 1993, 352; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; vgl. auch EGMR EuGRZ 1983, 371).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Nach der bisherigen Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs hatte dies durch die Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK angemessenen Strafe zu geschehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11 und 12; BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Nach der bisherigen Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs hatte dies durch die Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK angemessenen Strafe zu geschehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11 und 12; BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
    Nach der bisherigen Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs hatte dies durch die Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK angemessenen Strafe zu geschehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11 und 12; BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • OLG Oldenburg, 03.11.2022 - 1 Ss 215/22

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass allein schon der Zeitablauf zwischen Erlass des erstinstanzlichen Urteils am 15. September 2020 sowie dem Erlass des zweitinstanzlichen Urteils am 4. Juli 2022 dem neuen Tatrichter Anlass geben wird, die bisherige Dauer des Verfahrens nicht nur unter strafzumessungsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt einer möglichen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in den Blick zu nehmen, weil ansonsten ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342 = NJW 2005, 518; Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; Beschluss vom 06.12.2007 - 5 StR 478/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 28.05.2020 - 3 StR 99/19, juris Rn. 24; Senat, Beschlüsse vom 08.03.2022 - 1 Ss 32/22 und 24.03.2022 - 1 Ss 51/22 [jew. n.v.]).
  • KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; selbstständige Anfechtbarkeit einer

    Denn die Sachrüge ist hier ausreichend, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel ergibt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 5 StR 478/07 - [juris]; BGHSt 49, 342; Fischer, StGB 59. Aufl., § 46 Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2015 - 3 RVs 3/15

    Ordnungsgemäßheit einer Lichtbildvorlage

    Erst in einem zweiten Schritt ist dann das Maß der zu gewährenden Kompensation zu bestimmen ( BGH , Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 5 StR 478/07 - juris-Datenbank, Rn. 6).
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