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   BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92   

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BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
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Falsche Steuererklärung

Mitbestrafte Nachtat, Verjährung der Straftat

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 78 StGB; § 302 Abs. 2 StPO; § 318 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung eines beschränkten Rechtsmittels auch ohne besondere Ermächtigung für den Verteidiger; Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Mitbestrafte Nachtat - Verjährung - Vortat - Erweiterung - Revisionseinlegungsfrist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 302
    Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 366
  • NJW 1993, 476
  • MDR 1993, 73
  • NStZ 1993, 96
  • StV 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).

    Dies gilt aber entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Hanack aaO § 344 Rdn. 7; Steindorf in KK, OWiG § 79 Rdn. 76; Frisch aaO § 318 Rdn. 14, 20; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964 S. 72; ausdrücklich offengelassen in BGHSt 38, 4, 6 f) nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO (RG JW 1912, 1070; BayObLG JR 1968, 106; Kleinknecht/Meyer aaO § 344 Rdn. 4; § 302 Rdn. 31; Meyer aaO § 344 Rdn. 7; Ruß in KK, StPO 2. Aufl. § 302 Rdn. 21; Paulus aaO § 318 Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 5. Aufl. Rdn. 79); denn durch das beschränkt eingelegte Rechtsmittel wird der Eintritt der Rechtskraft nur so weit gehemmt, wie die Anfechtung erklärt ist (§ 343 Abs. 1 StPO).

    Daher liegt der Fall anders als in der Entscheidung BGHSt 38, 4.

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 23.08.1968 - 5 StR 384/68
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Der Senat hält an seiner Auffassung, daß die Nachtat nur dann und deshalb "straflos" gelassen wird, wenn und weil sie durch die Strafe für die Haupttat schon hinreichend gesühnt wird, fest (BGH bei Dallinger, MDR 1955, 269; BGH NJW 1968, 2115; offengelassen für die Frage der Verjährung vom 3. Strafsenat GA 1971, 83).
  • RG, 12.03.1909 - V 79/09

    1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Daher kommt es insoweit weder auf die Anwendung der Grundsätze zur Straflosigkeit einer allein der Sicherung, Ausnutzung oder Verwertung einer durch eine Vortat erlangten Position dienenden Tat im Sinne einer sog. "mitbestraften Nachtat" an (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f.; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl., vor § 52 Rdn. 123, Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. vor § 52 Rdn. 65; jeweils m.w.N.) noch auf die von den Revisionen erörterte Frage, ob den Angeklagten die Offenbarung ihrer früheren Tathandlungen unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit zugemutet werden konnte.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    bb) Allerdings entfällt die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat - z.B. wegen Verjährung - nicht mehr verfolgbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105, 106 sowie BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, jeweils mwN).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Jedoch hätte im Falle der Unrichtigkeit und nachträglich erstmals positiver Kenntnis durch A hiervon die weitere Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch bisheriges Unterlassen einer Nacherklärung bestanden (dazu und zu dem Verhältnis zu einer ggf. vorangegangenen Straftat durch aktives Tun s. BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Tz. 30: offengelassen, ob straflose Nachtat oder Straftat mit eigenständigem Schuldgehalt; zudem: nur solange mitbestrafte Nachtat, wie die Vortat verfolgt werden kann, d.h. nicht verjährt ist: BGH Beschluss vom 10.02.2015 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Tz. 28; BGH Beschluss vom 27.10.1992 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366 Tz. 6).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19

    Mögliche Rechtfertigung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Zum einen ist eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Rechtsbeschwerde nur bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist zulässig (vgl. BGHSt 38, 366).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Da die Hehlerei in diesem Fall nicht als mitabgegoltene Nachtat des Diebstahls zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 7, 134 (138ff.)), bedarf die Frage, ob die Nichtverfolgbarkeit der Vortat auch im Falle der Verjährung zum Wiederaufleben der Strafbarkeit der Nachtat führt (vgl. BGH JZ 1993, 475 mit ablehnender Anmerkung Stree, vgl. auch BGH GA 1971, 83), keiner Erörterung.
  • OLG Köln, 19.03.2010 - 1 RVs 48/10

    Verwendung eines richtigen Schlüssels durch einen Unbefugten; Entwidmung eines

    Auch ist eine nachträgliche Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision nur innerhalb der Revisionseinlegungsfrist (§ 341 StPO) und nicht mehr innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) möglich (BGHSt 38, 366; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 344 Rn. 4).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Zum Verhältnis zwischen dem Unterlassen der fristgerechten Umsatzsteuerjahreserklärung und der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung (Fortführung BGH, 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366).

    Bleibt die Haupttat jedoch, aus welchen Gründen auch immer, straffrei, so entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und ihre Strafbarkeit lebt wieder auf (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f. m.w.N. = JZ 1993, 475 mit abl. Anm. Stree).

  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    Erst durch diese Erklärung werde der Umfang der Revision rechtlich bindend festgelegt (s. auch BGH, Beschluss v. 23. Oktober 1991, 3 StR 321/91, NStZ 1992, 126; Beschluss v. 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, NStZ 1993, 96, 97; Beschluss vom 22. Januar 2020, 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222; zustimmend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 302 Rn. 29; Cirener in BeckOK StPO, 40. Ed., Stand 01.07.2021, § 302 Rn. 1.2; Paul in KK-StPO, § 302 Rn. 20a).

    Keiner besonderen Ermächtigung bedarf es hingegen dafür, von der Einlegung eines Rechtsmittels ganz abzusehen oder es von vorneherein im Umfang zu beschränken (BGH, Beschluss v. 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, NJW 1993, 476; Brunner in KMR StPO, 63. EL Stand Mai 2012, § 318 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 302 Rn. 31).

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Ihre Besonderheit besteht lediglich darin, dass ihre Strafbedürftigkeit entfällt, weil durch sie nur die Erfolge einer vorangegangenen Haupttat gesichert, ausgenutzt oder verwertet werden und ihr gegenüber der Vortat kein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommt (BGHSt 38, 366 ; Fischer, aaO, vor § 52 Rdnr. 65; Rissing-van Saan, aaO).

    Kann eine Bestrafung der Haupttat aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und diese lebt wieder auf (BGHSt 38, 366 mwN; OLG Jena StV 2007, 417, zit. n. Juris Rdnr. 40 f.; OLG Frankfurt wistra 2006, 198 f., zit. n. Juris Rdnr. 11; Stree/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, aaO, vor § 52 ff., Rdnr. 135).

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18

    Verjährung (Wiederaufleben der subsidiären Tat; Verschaffung und Besitz

  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03

    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der

  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und

  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 525/18

    Staufener Missbrauchsfall

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93

    Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich einzelner Teilakte einer

  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93

    Mittäterschaftliche versuchte Steuerhinterziehung eines Steuerberaters aufgrund

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13

    Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12

    Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der

  • OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04

    Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer

  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 499/09

    Unzulässige Revision (Erhebung unzulässiger Revisionsrügen); keine Revision gegen

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02

    Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen

  • OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06

    Verjährung

  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 183/16

    Rechtskraft des Schuldspruchs nach Ablauf der Revisionsfrist bei der auf den

  • OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 50/99

    Unzulässige Revision des Nebenklägers bei Beschränkung auf den Strafausspruch

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 231/93

    Berechnung des Frist der Unterbrechung der Hauptverhandlung bei während einer

  • LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05

    Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 658/93

    Möglichkeit der Nachprüfung des Schuldspruchs bei mit der Einlegung

  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 254/01

    Unzulässige Revision des Nebenklägers; Gesetzesverletzung; Erweiterung der

  • BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98

    Zum Verhältnis des Wertersatzverfalls zu Verfall und erweitertem Verfall

  • KG, 17.08.1998 - 1 Ss 190/98
  • BayObLG, 24.01.1996 - 2 ObOWi 934/95
  • BFH, 01.11.1995 - V R 535/95

    Falsche Umsatzsteuerjahreserklärung - Erklärungsabgabe - Monatliche

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