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   BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14   

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https://dejure.org/2014,42135
BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14 (https://dejure.org/2014,42135)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2014 - 5 StR 527/14 (https://dejure.org/2014,42135)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14 (https://dejure.org/2014,42135)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 2 Abs. 3 StGB
    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der "Aufklärungshilfe" unter Verstoß gegen das "Meistbegünstigungsprinzip" (kein Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen aufgeklärter und begangener Tat nach altem Recht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB vom 29.07.2009, Art 1 StrÄndG 46, Art 1 ff StrÄndG 46
    Strafzumessung: Berücksichtigung der "Aufklärungshilfe" des Angeklagten in der zum Tatzeitpunkt geltenden Normfassung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 46b StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Milderung einer Einzelstrafe wegen der geleisteten Aufklärungshilfe hinsichtlich der Brandstiftung an einem Kraftfahrzeug

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung der "Aufklärungshilfe" des Angeklagten in der zum Tatzeitpunkt geltenden Normfassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Milderung einer Einzelstrafe wegen der geleisteten Aufklärungshilfe hinsichtlich der Brandstiftung an einem Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de

    Milderung einer Einzelstrafe wegen der geleisteten Aufklärungshilfe hinsichtlich der Brandstiftung an einem Kraftfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Tatgericht kann wegen des "Meistbegünstigungsprinzips" bestimmte Strafmilderung zu prüfen haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14
    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14
    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14
    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14
    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Danach ist das mildeste Gesetz anzuwenden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, wistra 2015, 99 mwN), wenn sich die Gesetzeslage seit der Beendigung der Tat geändert hat.
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Der bloße Umstand, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ein auf Rechnung des W.     von einem Dritten angemietetes Kraftfahrzeug nutzte und es bei Gelegenheit dieser Nutzung zu dem festgestellten objektiven Tatgeschehen kam, genügt für die Annahme eines Zusammenhangs i.S.d. § 46b Abs. 1 StGB nicht (zur Auslegung vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, juris Rn. 6; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20, juris Rn. 5; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 [tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler]; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 5 StR 209/15; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15).
  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 81/20

    Prüfen der Voraussetzung des Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe;

    Es fehlt an einem kriminellen Gesamtgeschehen, bei dem ein inhaltlicher Bezug zwischen den offenbarten Katalog- und den weiteren Anlasstaten besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 1 StR 15/17, juris Rn. 4; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris Rn. 9; vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 46b Rn. 22; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 46b Rn. 4; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 46b Rn. 7b; BTDrucks. 17/9695 S. 8 f. mwN).

    Auch der lose Zusammenschluss von latent tatgeneigten Personen in den Fällen 3 und 4 bzw. 5 genügt dem Zusammenhangserfordernis in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5).

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15

    Aufklärungshilfe (Zusammenhang mit aufgedeckter Tat; sichere Grundlage für

    Der Zusammenhang ergibt sich aber nicht allein aus der Identität der Tatbeteiligten (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 2).
  • BGH, 28.04.2015 - 5 StR 112/15

    Zulässigkeit einer Strafrahmenverschiebung im Falle eines besonders schweren

    Mit Blick auf die von der Strafkammer unzutreffend als möglich erachtete Strafrahmenverschiebung nach §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB in den Fällen 1 und 3 der Urteilsgründe weist der Senat auf den Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14 hin.
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