Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5164
BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,5164)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - 5 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,5164)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,5164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB
    Totschlag, Minder schwerer Fall; Verminderte Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Tötung eines neugeborenen Kindes - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Intellektuelle Minderbegabung - Auswegslosigkeit - Familiäre Rahmenbedingungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 50; ; StGB § 213; ; StGB § 21; ; StGB § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99
    Das Landgericht hätte jedoch im Rahmen einer Gesamtwürdigung prüfen müssen, ob nicht das Zusammentreffen aller genannten Umstände hinreichend Anlaß gab, die uneingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit in Frage zu stellen (vgl. BGHR StGB § 21 - Ursachen, mehrere 5).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 566/04

    Totschlag in Form der Kindstötung (Begehung zur Aufrechterhaltung einer

    Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine Gesamtwürdigung geboten ist, in die namentlich die besondere psychische Situation der Mutter unmittelbar nach der Geburt einzubeziehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 534/99).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht