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BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB
Totschlag, Minder schwerer Fall; Verminderte Steuerungsfähigkeit - Wolters Kluwer
Tötung eines neugeborenen Kindes - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Intellektuelle Minderbegabung - Auswegslosigkeit - Familiäre Rahmenbedingungen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 50; ; StGB § 213; ; StGB § 21; ; StGB § 49
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 330
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87
Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99
Das Landgericht hätte jedoch im Rahmen einer Gesamtwürdigung prüfen müssen, ob nicht das Zusammentreffen aller genannten Umstände hinreichend Anlaß gab, die uneingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit in Frage zu stellen (vgl. BGHR StGB § 21 - Ursachen, mehrere 5).
- BGH, 16.02.2005 - 5 StR 566/04
Totschlag in Form der Kindstötung (Begehung zur Aufrechterhaltung einer …
Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine Gesamtwürdigung geboten ist, in die namentlich die besondere psychische Situation der Mutter unmittelbar nach der Geburt einzubeziehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 534/99). - BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit …
Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331;… BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).