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   BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02   

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https://dejure.org/2003,8646
BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02 (https://dejure.org/2003,8646)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2003 - 5 StR 580/02 (https://dejure.org/2003,8646)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 5 StR 580/02 (https://dejure.org/2003,8646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Feststellungen zur alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit - Unrichtigen Bestimmung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (BAK) - Ausscheiden eines Vollrauschs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Berechnung eines Nachtrunks

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02
    Ferner wird zur Frage einer Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. BVerfGE 91, 1) auf die in BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4 und bei Tröndle/Fischer (aaO § 64 Rdn. 14 m. w. N.) genannten Argumente hingewiesen.
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02
    Dabei werden für § 63 StGB auch die Grundsätze von BGHSt 44, 338 zu beachten sein.
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02
    Prinzipiell hat das Schwurgericht die Bestimmung nach Blutentnahmewert, Tatzeit und festgestelltem Nachtrunk unter gebotener Berücksichtigung des dabei unterschiedlich anzuwendenden Zweifelssatzes zutreffend berechnet (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93).
  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

    Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02
    Ferner wird zur Frage einer Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. BVerfGE 91, 1) auf die in BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4 und bei Tröndle/Fischer (aaO § 64 Rdn. 14 m. w. N.) genannten Argumente hingewiesen.
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