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LAG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 5 Ta 20/03 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 5 Ta 20/03 (https://dejure.org/2003,10297)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage wegen Krankheit; Bedarf der vorrangigen Bescheidung; Verschulden an der Versäumung der Klageerhebungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines vollmachtlosen Vertreters
- Judicialis
KSchG § 4; ; KSchG § ... 4 Satz 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 2; ; KSchG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 89 Abs. 2; ; ZPO § 139
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei paranoider Psychose und Genehmigung vollmachtloser Klageerhebung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 04.02.2003 - 13 Ca 124/02
- LAG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 5 Ta 20/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 5 Ta 20/03
Soweit letzteres für den Fall geschehen sein sollte, dass die zunächst erhobene Kündigungsschutzklage nicht den an eine solche zu stellenden Anforderungen genügt, würde es sich hierbei um eine zulässige innerprozessuale Bedingung innerhalb eines bereits mit der Beklagten begründeten Prozessrechtsverhältnisses handeln; denn es bliebe - was unzulässig wäre (vgl. etwa BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613a BGB) - hierdurch nicht in der Schwebe, ob gegen die Beklagte überhaupt Klage erhoben wird. - LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 5 Ta 20/03
Im Übrigen verkennt das Arbeitsgericht, dass die - in Rechtsprechung und Literatur umstrittene (…vgl. dazu KR-Friedrich a.a.O., § 5 KSchG Rn. 69, 70 m.N.) - direkte oder entsprechende Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO voraussetzt, dass der Arbeitnehmer gerade nicht daran gehindert war, rechtzeitig Klage zu erheben oder erheben zu lassen und die Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, der innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG vom Arbeitnehmer wirksam dazu beauftragt und bevollmächtigt wurde, Klage zu erheben, ihre sachliche Rechtfertigung allein darin finden kann, dass der Arbeitnehmer, der die Verantwortung für die Einhaltung der Frist solchermaßen auf einen Dritten überträgt, nicht zu Lasten des Gegners besser gestellt werden darf, als wenn er die Obliegenheit der rechtzeitigen Klageerhebung in seinem alleinigen Verantwortungsbereich belassen hätte (vgl. dazu näher LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2002 - 18 Ta 9/02).