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   OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00   

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OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2007,65468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2007 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2007,65468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2007 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2007,65468)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Zwar ist das Haustürwiderrufsgesetz a. F. grundsätzlich auch auf Realkreditverträge anwendbar (BGH WM 2002, 1181 ff.); dies ergibt sich bei richtlinienkonformer Auslegung von § 5 Abs. 2 HWiG a.F. unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 13.12.2001 (abgedruckt in: NJW 2001, 281 ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a.F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.; 2002, 1881 ff.); auch eine "richtlinienkonforme Auslegung" der genannten Bestimmungen gebietet keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 (Rechtssachen C-350/03 und C-229/04) führt sie hierzu ergänzend aus, dass sie aufgrund fehlender Belehrung über ihr Widerrufsrecht nach dem HWiG a. F. berechtigt sei, ihren mit dem Wohnungserwerb verbundenen Vermögensschaden von der Beklagten ersetzt zu verlangen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a.F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.; 2002, 1881 ff.); auch eine "richtlinienkonforme Auslegung" der genannten Bestimmungen gebietet keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Dies betrifft etwaige Rückabwicklungsansprüche aus § 3 Abs. 1 HWiG a. F. ebenso wie eventuelle Schadensersatzansprüche, die an eine unterlassene Belehrung über ein Widerrufsrecht gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a. F. anknüpfen (BGH NJW 2006, 2099 ff.).

    Mit der entsprechenden Anwendung der Vorschriften über das Haustürgeschäft brauchte sie bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001 nicht zu rechnen (vgl. auch BGH NJW 2006, 2099 ff.).

  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Mit Beschluss vom 04.12.2000 (Bl. 262 ff. d. A.), auf dessen Inhalt im Einzelnen Bezug genommen wird, hat der Senat den Rechtsstreit "entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache XI ZR 91/99 BGH (NJW 2000, 521)" ausgesetzt und, insbesondere ausgeführt, dass das VerbrKrG keine Anwendung findet, da es sich um einen Realkredit nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 VerbrKrG handelt.

    Die klägerseitige Wiederaufnahme des Rechtsstreits mit Schriftsatz vom 02.01.2006 sei erst nach dem Ende der mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache XI ZR 91/99 vom 13.12.2001 erneut angelaufenen Verjährung mit dem Ablauf des 31.12.2004 erfolgt, die selbst bei einer unterstellten Hemmung von sechs Monaten spätestens zum 30.06.2005 abgelaufen sei.

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Gegen den Realkreditcharakter spricht auch nicht, dass der Wert des belasteten Grundstücks den Darlehensbetrag eventuell unterschreitet (BGH NJW 2000, 2352, 2354; Palandt-Putzo, aaO, 59. Auflage, Rn.8 zu § 3 VerbrKrG a.F.).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Gesetzgebers, Realkredite von der mit § 9 VerbrKrG a. F. geschaffenen Vorschrift über verbundene Geschäfte unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG a. F. auszunehmen, als bewusst getroffene, abschließende Regelung anzusehen, die den Rückgriff auf den aus § 242 BGB hergeleiteten richterrechtlichen Einwendungsdurchgriff grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH WM 2004, 620 ff., unter II. 3. b).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Dies steht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles der Annahme eines Realkredites aber nicht entgegen, da auch bei einer mehr als unerheblichen Überschreitung ein Kredit noch zu "üblichen Bedingungen" gewährt sein kann (hierzu eingehend: BGH NJW 2003, 2093 f.).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a.F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.; 2002, 1881 ff.); auch eine "richtlinienkonforme Auslegung" der genannten Bestimmungen gebietet keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a.F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.; 2002, 1881 ff.); auch eine "richtlinienkonforme Auslegung" der genannten Bestimmungen gebietet keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 212/00
    Die Beklagte kann sich nämlich auch insoweit auf die Verjährung berufen, da § 9 Abs. 2 S.4 VerbrKrG a.F. einen Übergang der Rechte und Pflichten der Verkäuferin im Fall eines Rückabwicklungsverhältnisses auf den Kreditgeber anordnet (BGHZ 131, 66 ff. [Rz.21]).
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 566/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00   

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https://dejure.org/2001,21462
OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2001,21462)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2001,21462)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00 (https://dejure.org/2001,21462)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGHZ 98, 368; BGH in NJW 1981, 630, 631; BGH in VersR 1981, 752; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGHZ 98, 368; BGH in NJW 1981, 630, 631; BGH in VersR 1981, 752; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00
    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGHZ 98, 368; BGH in NJW 1981, 630, 631; BGH in VersR 1981, 752; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580).
  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01

    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsrechtsverfahren

    Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00).
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