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   OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04 - 36   

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https://dejure.org/2006,3317
OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04 - 36 (https://dejure.org/2006,3317)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.05.2006 - 5 U 267/04 - 36 (https://dejure.org/2006,3317)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 5 U 267/04 - 36 (https://dejure.org/2006,3317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen einer Versicherungsfähigkeit wegen selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit und eines anzeigepflichtigen Berufswechsels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Krankentagegeld bei fehlendem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen an das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person; Leistungsfreiheit des Versicherers bei fehlender unverzüglicher Anzeige eines ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 1; ; VVG § ... 178 Abs. 2 Satz 2; ; MB/KT 78 § 1 Abs. 3; ; MB/KT 78 § 4; ; MB/KT 78 § 9; ; MB/KT 78 § 9 Abs. 2; ; MB/KT 78 § 9 Abs. 5; ; MB/KT 78 § 9 Nr. 5; ; MB/KT 78 § 9 Abs. 6; ; MB/KT 78 § 10 Abs. 2; ; MB/KT 78 § 11; ; ZPO § 116 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 9 Abs. 5; MBKT 78 § 15 a
    Leistungsfreiheit wegen Nichtanzeige eines Berufswechsels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anzeige des Berufswechsels in der Krankentagegeldversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufmann verliert Versicherungsschutz - Berufswechsel muss der Krankentagegeld-Versicherung angezeigt werden

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflicht bei Berufswechsel

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflicht bei Berufswechsel

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Berufswechsel nicht mitgeteilt - Kein Anspruch auf Krankentagegeld - Obliegenheit verletzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufswechsel muss der privaten Krankentagegeldversicherung mitgeteilt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Das steht ihrer Zulassung jedoch nicht entgegen, weil sie unstreitig sind (BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - NJW 05, 291-293; Senat, Urt. v. 18.01.2006 - 5 U 197/05-16 - ).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Dem Kläger ist auf seinen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1, 2 ZPO) gestellten Antrag Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist zu gewähren, da er durch seine zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe führenden - gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 ZPO maßgeblichen - wirtschaftlichen Verhältnisse nach Maßgabe des § 233 ZPO schuldlos (BGH, Beschl. v. 04.10.2990 - IV ZB 5/90 - NJW 1991, 109) an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist (§ 517 ZPO) gehindert und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Berufungsfrist bei Gericht eingegangen war (§ 222 Abs. 1, 2 ZPO).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2006 - 5 U 197/05

    Unterversicherung in der Gebäudeversicherung: Verneinung von Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Das steht ihrer Zulassung jedoch nicht entgegen, weil sie unstreitig sind (BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - NJW 05, 291-293; Senat, Urt. v. 18.01.2006 - 5 U 197/05-16 - ).
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78 setzt Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person - unter anderem - voraus, dass sie ihre berufliche Tätigkeit - allein auf den von ihr tatsächlich ausgeübten Beruf kommt es an (BGH, Urt. v. 09.07.1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133; Prölss/Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT 94, Rdnr. 6) - in keiner Weise ausüben kann.
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84

    Ausschluß des Ausgleichsanspruches bei Leistungsfreiheit eines Doppelversicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ; Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380; insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95; insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ; Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380; insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95; insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69

    Weiterer Versicherungsvertrag - Krankentagegeld - Fristlose Kündigung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ; Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380; insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95; insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • OLG Hamm, 29.08.2018 - 20 U 52/18

    Auswirkungen der Ausübung einer nicht versicherbaren Nebentätigkeit durch den VN

    Denn es spricht viel für die Auffassung, wonach von einem "Berufswechsel" dem Wortlaut nach nicht gesprochen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer neben dem fortbestehenden ursprünglichen beruflichen Einsatz lediglich zusätzlich eine weitere Tätigkeit aufnimmt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2006 - 5 U 267/04, VersR 2007, 52, juris Rn. 32; zustimmend Prölss/Martin-Voit, VVG, 32. Aufl. 2018, § 9 MB/KT 2009 Rn. 15 a.E.).
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