Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5332
OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludenter Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs bei fehlender Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache im Mietvertrag; Bestehen eines Ausgleichsanspruchs wegen anfallender Sanierungskosten auf einem Grundstück; Anspruch auf Erstattung von ...

  • Judicialis

    BGB § 548; ; BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BBodSchG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen ehemaligen Grundstücksmieter wegen Sanierung einer Boden- und Grundwasserverunreinigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlastenproblematik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsanspruch des Vermieters nach Bodenschutzrecht bei Verunreinigung durch Tankstelle? (IMR 2008, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 85
  • NZM 2008, 944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Auf einen aus einer vertragsgemäßen Nutzung abzuleitenden vertraglichen Ausschluss könnte sich die Beklagte allenfalls berufen, wenn sie vom Kläger auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Wiederherstellungspflicht des Mieters aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. in Anspruch genommen würde (so im Fall BGH NJW 2002, 3234 ff.).
  • VG Bremen, 29.01.2002 - 8 K 2240/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Die Ausgleichsregelung in § 24 Abs. 2 BBodSchG ist somit Ausdruck eines von vertragsbe-zogenen Gesetzesvorschriften unberührten Systems eines bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs (so auch VG Bremen, Urteil vom 29.01.2002 -8 K 2240/01).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03

    Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Soweit die Beklagte einen konkludenten Ausschluss daraus ableiten will, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag bestand und nach der gesetzlichen Regelung des Mietrechts der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten braucht (§ 548 BGB a.F.), greift dies auch im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 28.07.2004 (NZBau 05, 102 ff) nicht.
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in NZM 2008, 85 ff. abgedruckt ist, hat ausgeführt, ein Anspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG bestehe unabhängig davon, ob die zuständige Behörde eine Anordnung gemäß § 9 BBodSchG getroffen habe.
  • OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04

    Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24

    Andererseits setzt die in diesem Rechtsstreit noch näher zu thematisierende Ausgleichspflicht zwischen mehreren Sanierungspflichtigen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG als solche weder die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, noch die explizite behördliche Heranziehung eines Sanierungspflichtigen voraus (OLG Bremen, Urteil vom 23.3.2007, 5 U 44/06, bei Juris RdNr. 25 mwN; Wagner, BB 2000, 417, 421; Frenz DB 2000, 2461, 2462; derselbe NVwZ 2000, 647, 648; Schönfeld NVwZ 2000, 648, 649 f.; Sondermann/Henke in Versteyl/Sondermann, BBodSchG § 24 Rn. 22; Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BBodSchG § 24 Rn. 21 ff; a.A. allerdings Knoche, NVwZ 1999, 1198, 1199 f.).
  • OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10

    Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß §

    Gegen das der Klage stattgebende Urteil des Landgerichts Bremen vom 15.06.2006 (Az. 7 O 1488/04b) hatte die Berufung der Beklagten keinen Erfolg, sondern wurde mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 23.03.2007 zurückgewiesen (Az. 5 U 44/06).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 5 U 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12503
OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2006,12503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2006,12503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2006,12503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beseitigung einer Mauer aus einem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis; Umfang des Bestandsschutzes eines Bauwerks; Zumutbarkeit eines Toilettenfensters direkt neben einem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Gartentisch

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BbgNRG § 20; ; BbgNRG § 20 Abs. 2; ; BbgNRG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § ... 242; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 analog; ; ZGB/DDR § 316; ; prALR § 142; ; DBO 1958 § 254 Abs. 2; ; DBO 1958 § 354 Abs. 2; ; BevölkerungsbauwerkeVo 1972 § 5 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zum Unterlassungsanspruch wegen Entziehung von Licht durch bauliche Veränderung des Nachbargebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 5 U 44/06
    Das Rechtsinstitut des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses dient danach nur in Extremfällen als Korrektiv nach Treu und Glauben zur einzelfallgerechten Bewältigung atypischer nachbarlicher Interessenkonflikte (BGH NJW-RR 2001, 232, 233).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 5 U 44/06
    Mit Urteil vom 11. Juli 2003 hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2003, 1313, 1314) einem Hauseigentümer unter der Voraussetzungen, dass sich das Bauvorhaben nicht auf eine andere, dem Nachbarn zumutbare Weise verwirklichen lasse, einen Anspruch darauf gegeben, dass sein Fenster durch den Nachbar nicht verbaut wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2012 - 5 U 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13574
OLG Köln, 30.05.2012 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2012,13574)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2012 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2012,13574)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2012,13574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzt muss Patienten bei Behandlung mit nicht allgemein anerkannter Heilmethode über das Für und Wider der Methode aufklären

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2012 - 5 U 44/06
    Im Ansatz zu Recht weisen die Beklagten auch darauf hin, dass die Therapiewahl primär Sache des Arztes ist, dem die Rechtsprechung bei seiner Entscheidung ein weites Ermessen einräumt für den Fall, dass praktisch gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen (vgl. nur BGHZ 172, 254 ff. m.w.N.).

    Der Patient muss wissen, auf was er sich einlässt, um abwägen zu können, ob er die Risiken einer Behandlung und deren Erfolgsaussichten im Hinblick auf seine Befindlichkeit vor dem Eingriff eingehen will (vgl. BGHZ 172, 254 ff. m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2012 - 5 U 44/06
    Das wirkt sich anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 132, 341 ff.).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2012 - 5 U 44/06
    Bei dem Einwand muss nämlich beachtet werden, dass einerseits das Aufklärungsrecht des Patienten nicht unterlaufen werden darf und dass andererseits die Darlegung eines echten Entscheidungskonflikts durch den Patienten gefordert wird, um einem Missbrauch des Aufklärungsrecht allein für Haftungszwecke vorzubeugen (vgl. BGH NJW 2007, 2771 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Will der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten deshalb auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind; ihm muss zuvor unmissverständlich verdeutlicht werden, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt (OLG Köln, VersR 2013, 1177 f., juris Tz. 9; MedR 2013, 298 f., juris Tz. 26).
  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 W 448/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei fehlerhafter Implantation eines

    Der vorliegende Sachverhalt ist aus Sicht des Senates daher vergleichbar mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30.05.2012 (Az. 5 U 44/06, zit. nach juris) zugrunde lag und in der das Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld i.H.v. 40.000,00 EUR als angemessen angesehen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/06   

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https://dejure.org/2008,76926
OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2008,76926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2008 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2008,76926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2008,76926)
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Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrsicherheitstraining und Ausschluss der Haftung

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