Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11   

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OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,13721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2012 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,13721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,13721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubiger muss von Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch machen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 18/07

    Einziehung von zur Sicherung der Ansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
    Aufgrund einer Entscheidung des 4. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2007 (Az. 4 U 18/07) stehe fest, dass die Verpfändung von Lebensversicherungsverträgen rechtswirksam sei; die entsprechenden Rückkaufwerte seien dem Kläger schon zum 1. April 2005 und 31. Dezember 2007 als Sondertilgung gutgebracht worden.

    Darüber hinaus ist er dem Vortrag der Beklagten nicht entgegengetreten, dass es sich bei den von ihm angesprochenen Leistungen um die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen handelte, die Gegenstand des Urteils des 4. Zivilsenats vom 26. September 2007 (4 U 18/07) gewesen sind und bereits mit Wirkung zum 1. April 2005 und 31. Dezember 2007 zu seinen Gunsten als Sondertilgung berücksichtigt wurden.

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
    Erklärt der Eigentümer eines Grundstücks in einer notariellen Urkunde, dass er sich wegen des Anspruchs auf Zahlung aus dem Grundstück der Zwangsvollstreckung unterwerfe, so ist er Vollstreckungsschuldner (vgl. BGH NJW 2006, 3716).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
    Durch die abstrakten Schuldversprechen wird ohne Bezugnahme auf einen Rechtsgrund allein auf den Leistungswillen des Versprechenden abgestellt, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGHZ 114, 9).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
    Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573; MDR 1978, 212).
  • BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
    Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573; MDR 1978, 212).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12

    Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer

    In einem Parallelverfahren hat der Senat mit inzwischen rechtskräftigem Schlussurteil vom 14. Juni 2012 (5 U 59/11) unter Abänderung der stattgebenden Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eine auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus anderen notariellen Urkunden gerichtete Vollstreckungsgegenklage des Klägers abgewiesen.

    Wegen des Einwandes des Klägers, die Beklagte habe von einer Einzugsermächtigung Gebrauch machen können, nimmt das Landgericht auf die entsprechenden Ausführungen des Senats hierzu in dem Verfahren 5 U 59/11 im Beschluss vom 29. Dezember 2011 Bezug.

    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil unter Bezugnahme auf das Schlussurteil des Senats im Verfahren 5 U 59/11.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/13

    Vollstreckungsabwehrklage: Einwand eines Vollstreckungsverzichts; Holschuld bei

    In einem Parallelverfahren hat der Senat mit inzwischen rechtskräftigem Schlussurteil vom 14. Juni 2012 (5 U 59/11) unter Abänderung der stattgebenden Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eine auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus anderen notariellen Urkunden gerichtete Vollstreckungsgegenklage des Klägers abgewiesen.

    Wegen des Einwandes des Klägers, die Beklagte habe von einer Einzugsermächtigung Gebrauch machen können, nimmt das Landgericht auf die entsprechenden Ausführungen des Senats hierzu in dem Verfahren 5 U 59/11 im Beschluss vom 29. Dezember 2011 Bezug.

    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil unter Bezugnahme auf das Schlussurteil des Senats im Verfahren 5 U 59/11.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11 - 11, 5 U 59/11   

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https://dejure.org/2012,60699
OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11 - 11, 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,60699)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.10.2012 - 5 U 59/11 - 11, 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,60699)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11 - 11, 5 U 59/11 (https://dejure.org/2012,60699)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Auch die Verlesung und Genehmigung der Niederschrift hat in Gegenwart aller drei Zeugen zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH, Urt. v. 24. Nov. 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).

    Dabei handelt es sich nicht um bloße Formvorschriften, die die Zuverlässigkeit der Wiedergabe des letzten Willens des Erblassers bei Abfassung der Niederschrift erhöhen sollen, sondern um zwingende materiellrechtliche Vorschriften über den Errichtungsakt, deren Nichtbeachtung die Ungültigkeit des Testaments zur Folge hat (BGH Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH Urt. v. 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    1951 - IV ZR 66/51 - BGHZ 3, 372, 380).

    Darüber hinaus genügt aber auch die bloße subjektive Besorgnis einer solchen Todesgefahr als Voraussetzung für die gültige Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen (BGH Urt. v. 15. Nov. 1951 - IV ZR 66/51 - BGHZ 3, 372).

  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 230/69

    Anforderungen an die Mitwirkung der Zeugen beim Dreizeugentestament - Erfordernis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Auch die Verlesung und Genehmigung der Niederschrift hat in Gegenwart aller drei Zeugen zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH, Urt. v. 24. Nov. 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).

    Dabei handelt es sich nicht um bloße Formvorschriften, die die Zuverlässigkeit der Wiedergabe des letzten Willens des Erblassers bei Abfassung der Niederschrift erhöhen sollen, sondern um zwingende materiellrechtliche Vorschriften über den Errichtungsakt, deren Nichtbeachtung die Ungültigkeit des Testaments zur Folge hat (BGH Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH Urt. v. 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses und eines Rechtsschutzbedürfnisses ist es unerheblich, ob andere Gerichte - einschließlich solcher der Nachlassgerichtsbarkeit - an ein Sachurteil gebunden sind (BGH, Urt. v. 14. April 2012 - IV ZR 135/08 - FamRZ 2010, 1068; MünchKomm - ZPO/Becker/Eberhardt, 3. Auflage, § 256 Rdn. 44).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Dass die Erblasserin wegen einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hatte, genügt hierfür nicht (OLG München, NJW 2010, 684).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Gegenstand der Feststellungsklage kann, wie sich auch aus § 27 ZPO erG.t, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (BGH, B. v. 3. Febr. 1967 - III ZB 15/66 - BGHZ 47, 58).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Da die Testierfähigkeit eines Menschen den Regelfall darstellt, sind deren Wegfall sowie die daraus folgende Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung von demjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft (BGH, Urt. v. 29. Januar 1958 - IV ZR 351/57 - FamRZ 1958, 127).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Lediglich wenn feststeht, dass der Erblasser während des Zeitraums, der für die Errichtung des Testaments in Betracht kommt, zu irgendeinem Zeitpunkt testierunfähig war, trifft die Beweislast für die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung entgegen der allgemeinen Regel denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit des Testaments beruft (Bay ObLG., NJW-RR 1996, 1160).
  • RG, 06.03.1943 - VII (VIII) 125/42

    Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
    Ist dies der Fall, bedarf es darüber hinaus keiner entsprechenden Überzeugung der bei der Testamentserrichtung als Zeugen mitwirkenden Personen (RGZ 171, 27; BGH Urt. v. 15. Nov.
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Eine Todesgefahr liegt dabei objektiv (erst) vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG FamRZ 2016, 1966 f; vgl. auch OLG Saarbrücken Urteil vom 10. Oktober 2012, 5 U 59/11, juris).
  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, zitiert nach juris).
  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 59/11   

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https://dejure.org/2011,6557
OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2011,6557)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2011 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2011,6557)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2011 - 5 U 59/11 (https://dejure.org/2011,6557)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.11.2008 - 12 U 202/08

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Prüfungsumfang im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 59/11
    Grundlage für diese Vorabentscheidung ist demnach die erstinstanzliche Sachentscheidung ohne Berücksichtigung der Erfolgssaussichten der eingelegten Berufung (KG, MDR 2009, 165; Lackmann in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 718 Rn 1; Ulrici in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.06.2011, § 718 Rn 6; Kroppenberg in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 718 Rn 1).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.01.2017 - 12 O 62/15

    Vollstreckung aus einer Zwangssicherungshypothek, Einwand des Erlöschens der

    Anordnungen, die dem Gläubiger überhaupt keine Sicherheiten lassen oder geben, etwa die Aufhebung von Maßnahmen ohne Sicherheitsleistung, sollen nur bei besonderem Schutzbedürfnis des Schuldners erlassen werden; ein bisheriger Vollstreckungstitel darf nicht ohne ein besonderes Schutzbedürfnis des Schuldners entwertet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Teilurteil vom 10. November 2011 - 5 U 59/11 -).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2015 - L 5 U 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26519
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2015 - L 5 U 59/11 (https://dejure.org/2015,26519)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 5 U 59/11 (https://dejure.org/2015,26519)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 5 U 59/11 (https://dejure.org/2015,26519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Unfallmechanismus - Nachweis - Konkurrenzursache - Abgrenzung: traumatische Patellaluxation - habituelle Patellaluxation - Schulsport - Volleyballspiel

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2015 - L 5 U 59/11
    Hingegen genügt die bloße Möglichkeit des Bestehens eines Kausalzusammenhangs nicht (vgl. Becker, Neues Prüfungsschema für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in: Der medizinische Sachverständige 2010, Seite 145 ff. mit weiteren Nachweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG); vgl. auch Urteil des BSG vom 12. April 2005 in SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 14).
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