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   OLG Köln, 07.08.2013 - I-5 U 92/12   

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https://dejure.org/2013,19672
OLG Köln, 07.08.2013 - I-5 U 92/12 (https://dejure.org/2013,19672)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2013 - I-5 U 92/12 (https://dejure.org/2013,19672)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2013 - I-5 U 92/12 (https://dejure.org/2013,19672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kkh.de PDF

    Apotheke muss ärztliche Überdosierung auffallen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 280; BGB § 433; BGB § 611; BGB § 823
    Umkehr der Beweislast bei grober Pflichtverletzung des Apothekers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Begriff des groben Behandlungsfehlers; Haftung des Apothekers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fragen der Haftung eines Apothekers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schäden bei Falschmedikation - Beweislastumkehr auch bei groben Fehlern von Apothekern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Apothekerhaftung bei fehlerhafter Medikamentenabgabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers bei Abgabe eines verordneten Digitalispräparats an die Eltern eines Säuglings

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.08.2013)

    Bei Verschreibungsfehler haftet Apotheker wie Arzt

  • auw.de (Kurzinformation)

    Grobe ärztliche Medikationsfehler muss Apotheker erkennen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheker mit im Haftungsboot

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Apotheker haftet bei fehlerhafter Medikamentenabgabe nach Arzthaftungsgrundsätzen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers und des Arztes bei überdosierter Medikamentation

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers für Abgabe eines falsch dosierten Medikaments

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Apothekerhaftung bei überdosiertem Medikament

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Apothekerhaftung bei überdosiertem Medikament

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler gilt auch für Apotheker

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apotheker haftet neben Arzt für Abgabe falscher Medikamente

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apothekerhaftung bei grob fehlerhafter Medikamentenausgabe

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Apotheker haftet für grob fehlerhafte Medikamentenabgabe nach Arzthaftungsgrundsätzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln zur Haftung eines Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe - Arzt stellte Rezept in 8-fach überhöhter Dosierung aus / Apotheker hätte Fehler erkennen müssen

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dosierungsfehler des Arztes nicht erkannt: Apotheker haftet auf Schadensersatz

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Apothekerhaftung bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Grund für die seit vielen Jahrzehnten anerkannten Beweiserleichterungen, die letztlich eine Beweislastumkehr bedeuten, im ärztlichen Bereich ist, dass das Spektrum der für die Schädigung in Betracht kommenden Ursachen gerade durch den Fehler besonders verbreitert bzw. verschoben wird (BGH, Urt. v. 21.9.1982, BGHZ 85, 212 und vielfach).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Nach allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch von den Parteien nicht in Zweifel gezogen wird, trifft den Behandler bei einem groben Behandlungsfehler das Risiko der Unaufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Primärschaden, wenn der Fehler aus objektiver medizinischer Sicht geeignet war, den Schaden herbeizuführen, es sei denn, der Kausalzusammenhang ist im konkreten Fall als äußerst unwahrscheinlich anzusehen (statt vieler: BGH Urteil vom 27.4.2004, BGHZ 159, 48 ff., 53).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Für die Darlegung und den Nachweis eines gesundheitlichen Schadens ist, wie zwischen den Parteien nicht umstritten ist und wie es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht, grundsätzlich und ausnahmslos der klagende Patient zuständig (etwa BGH, Urt. v. 1.10.1985, VersR 1986, 183; Urt. v. 7.2.2012, BGHZ 192, 298 ff.).
  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Ein Primärschaden liegt vor bei dem "ersten Verletzungserfolg" (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.5.2008, VersR 2009, 831; vgl. ferner BGH, Urt. v. 12.2.2008, NJW 2008, 1381).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Um dem Behandler bei Vorliegen eines groben Fehlers die Beweislast für die Kausalität zwischen Handlung und Primärschaden aufzuerlegen, genügt die generelle Eignung des Behandlungsfehlers, den eingetretenen Schaden zumindest mitverursacht zu haben, es sei denn, die (Mit-)Ursächlichkeit sei trotz genereller Eignung gänzlich unwahrscheinlich (BGH in std. Rechtsprechung, etwa Urt. v. 16.11.2004 - NJW 2005, 427 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa Urt. v. 16.5.2000, BGHZ 144, 296 ff. für Hebammen) und der Oberlandesgerichte (etwa OLG Oldenburg, VersR 1997, 749 für Pflegepersonal) - die soweit ersichtlich sich zur Frage etwaiger Beweislastumkehr bei Schäden, die durch die Abgabe von Medikamenten verursacht worden sein können, noch nicht Stellung genommen haben - spricht eher für eine Ausdehnung der Grundsätze auf Apotheker als dagegen.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Die Wertung als grob ist dabei originär richterliche Aufgabe, muss allerdings auf der Grundlage sachverständiger Erkenntnisse getroffen sein (BGH, Urt. v. 25.11.2003, NJW 2004, 1452).
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Im übrigen könnte die Rechtsprechung des BGH (hier insbesondere Urteil vom 21.7.1998, NJW 1998, 3417) durchaus dafür sprechen, die Entwicklungsstörungen des Klägers nur als das äußere Erscheinungsbild (und damit als bloßes Symptom) der hypoxischen Hirnschädigung anzusehen und damit auch dies als Primärschaden aufzufassen.
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden;

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Sie übersieht zum anderen, dass bestimmte Folgeschäden sich als typische Folge eines bestimmten Primärschadens darstellen können, was wiederum bedeutet, dass auch der Sekundärschaden an der Beweislastumkehr des Primärschadens teilnimmt (vgl. etwa BGH NJW 1978, 1683).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12
    Für die Darlegung und den Nachweis eines gesundheitlichen Schadens ist, wie zwischen den Parteien nicht umstritten ist und wie es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht, grundsätzlich und ausnahmslos der klagende Patient zuständig (etwa BGH, Urt. v. 1.10.1985, VersR 1986, 183; Urt. v. 7.2.2012, BGHZ 192, 298 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 7 U 158/07

    Zur Beweislastumkehr für die Ursächlichkeit eines groben Behandlungsfehlers für

  • LG Bonn, 09.05.2012 - 9 O 48/11

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Verschreiben von Digitalis-Tabletten

  • OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 158/95

    Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Grober Behandlungsfehler; Arzthaftung;

  • OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

    Zudem hat die Rechtsprechung auch in weiteren Fällen entsprechende Beweiserleichterungen bei Verletzung von Berufspflichten von Angehörigen, die mit Leben, Körper und Gesundheit zu tun haben, angenommen (vgl. Bademeister-Fall BGH, Urt. vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61 - nach juris; Heilpraktiker OLG Hamm, VersR 1987, 1019 - nach juris; Krankenhauspflegepersonal BGH, Urt. vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69 - nach juris; Gasinstallateur OLG Celle, Urt. vom 19.02.1986 - 9 U 234/84 - nach juris; Apotheker, OLG Köln, Urt. vom 07.08.2013 - 5 U 92/12 - nach juris; so auch Schiemann in: Staudinger, 2005, Vorbem. zu §§ 249-254, Rn. 96).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 1 U 27/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Nichtwahrnehmung von

    Da die Anforderungen an die Tätigkeit des Arztes vorliegend gleich bleiben und im Ergebnis eine andere Beurteilung ausscheidet, kann die Frage, ob auch auf den vorliegenden Fall bereits die §§ 630a ff. BGB anwendbar sind, dahinstehen (vgl. hierzu Mäsch, JuS 2013, S. 1130f.).
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 28 U 208/13

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs in einer

    Für einen etwaigen Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht auf die am 26.02.2013 in Kraft getretenen Regelungen in §§ 630a ff BGB abgestellt werden, zumal diese entsprechend Art. 170 EGBGB nicht rückwirkend anwendbar sind (OLG Köln VersR 2014, 106 - juris-Tz. 53).
  • LG Essen, 28.01.2022 - 16 O 81/19

    Schmerzensgeld, sekundäre Darlegungslast

    Insoweit wird die Ansicht vertreten, dass die bei der Arzthaftung aus § 630h Abs. 5 S. 1 BGB folgende Umkehr der Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen einem groben Behandlungsfehler und dem Schaden auch für die Haftung des Apothekers gilt (so OLG Köln, Urteil vom 07. August 2013 - I-5 U 92/12 -, Rn. 52 ff., juris).

    Was dabei als "erster" Verletzungserfolg anzusehen ist, kann nur anhand des konkreten Einzelfalls unter Beachtung einer natürlichen, nicht zu einer künstlichen Aufspaltung neigenden Betrachtungsweise entschieden werden (OLG Köln, Urteil vom 07. August 2013 - I-5 U 92/12 -, Rn. 37, juris).

  • AG Essen, 07.10.2022 - 12 C 2/22

    Feststellung von Schmerzensgeldansprüchen als Insolvenzforderungen in der

    (2) Selbst wenn man nach der Auffassung des Klägers zulasten des Insolvenzschuldners eine Beweislastumkehr entweder nach § 630 h Abs. 5 BGB in entsprechender Anwendung (OLG Köln, VersR 2014, 106) oder gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend Fälle grober Verletzung von Berufs- oder Organisationspflichten, sofern sie dem Schutz von Leben und Gesundheit eines anderen dienen (NJW 2017, 2108; NJW 2018, 301; NJW 2019, 1809; NJW 1962, 959; NJW 1971, 241), anwenden würde, führte dies vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • AG Essen, 08.06.2022 - 12 C 3/22
    (2) Selbst wenn man nach der Auffassung der Klägerin zulasten des Insolvenzschuldners eine Beweislastumkehr entweder nach § 630 h Abs. 5 BGB in entsprechender Anwendung (OLG Köln, VersR 2014, 106) oder gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend Fälle grober Verletzung von Berufs- oder Organisationspflichten, sofern sie dem Schutz von Leben und Gesundheit eines anderen dienen (NJW 2017, 2108; NJW 2018, 301; NJW 2019, 1809; NJW 1962, 959; NJW 1971, 241), anwenden würde, führte dies vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis.
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