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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12577
OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,12577)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.09.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,12577)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. September 2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,12577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Zahlungen aus einem Kontokorrentkredit auf Grund einer Pfändung und Zahlungsanweisung außerhalb des Drei-Monats-Zeitraumes; Anfechtbarkeit eines Kreditabrufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgewähr verschiedener Steuerforderungen im Wege einer Insolvenzanfechtung; Ausschluss einer Insolvenzanfechtung bei Bestehen eines insolvenzfesten Pfandrechtes nach § 50 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen aus einem ...

  • Judicialis

    InsO § 50 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 140

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen eines anfechtungsfesten Absonderungsrechts aus einem Pfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Soweit sich jedoch wie hier die Pfändung auf eine künftige Forderung bezieht, wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet, sodass auch anfechtungsrechtlich auf diesen Zeitpunkt als Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung im Sinne von § 140 InsO abzustellen ist (BGH, Urt. v. 20.03.2003, IX ZR 166/02, NJW 2003, 2171; Urt.v.22.01.2004, IX ZR 39/03, NJW 2004, 1444 f. = BGHZ 157, 350 f. m.w.N.).

    Diese Befugnis kann der Gläubiger nicht durch Pfändung des Abrufrechts auf sich übertragen und den Schuldner so zur Begründung einer neuen Verbindlichkeit zwingen (BGH, Urt. v. 22.01.2004, IX ZR 39/03, NJW 2004, 1444 f. = BGHZ 157, 350 f. m.w.N.).

    In diesem Fall fehlt es an einem in der Insolvenz zu beachtenden Anspruch (BGH, Urt. v. 22.01.2004, IX ZR 39/03 a.a.O.).

    Damit entspricht der hier zu entscheidende Sachverhalt dem, den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.01.2004 (IX ZR 39/03, NJW 2004, 1444 f.) entschieden hat, soweit er dort die Revision der Insolvenzverwalterin gegen die Abweisung ihrer Klage in Höhe von 2.889,97 EUR (5.652,29 DM) mit der Begründung zurückgewiesen hat, dass der Beklagte außerhalb des von § 131 InsO geschützten Zeitraumes ein Pfandrecht erworben habe, soweit der Kredit in dieser Zeit nicht ausgeschöpft war und der Schuldner ihn durch eine ihm zuzurechnende Verfügung in Anspruch genommen hat.

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Die Pfändung selbst als einseitige Zwangsvollstreckungmaßnahme des beklagten Landes ist nicht nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar, weil es hierfür an einer willensgesteuerten Rechtshandlung der Schuldnerin, wie sie § 133 Abs. 1 InsO voraussetzt, fehlt (BGH, Urt.v.10.02.2005, IX ZR 211/02, NJW 2005, 1121 f. = BGHZ 162, 143 f.).

    Hat jedoch - wie hier das beklagte Land - der Gläubiger ein anfechtungsfestes Pfandrecht erworben, so braucht er davon gedeckte Zahlungen nicht zurückzugewähren, weil sie die Gläubiger nicht benachteiligen (BGH, Urt.v.21.03.2000, IX ZR 138/99, ZIP 2000, 898, 899 m.w.N.; Urt.v.10.02.2005, IX ZR 211/02, a.a.O.).

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die Pfändung der Ansprüche der Schuldnerin aus dem von der Sparkasse ... gewährten Kontokorrentkredit ("offene Kreditlinie") wirksam (BGH, Urt. v. 29.03.2001, IX ZR 34/00, ZIP 2001, 825 f. = BGHZ 147, 193 f.).

    Zwar begründet dieser Umstand kein Hindernis für eine wirksame Pfändung, wenn, wie im Falle der Einräumung eines Dispositionskredits, schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGH, Urt. v. 29.03.2001, IX ZR 34/00 a.a.O.).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 157/06

    Gläubigerbenachteiligung nach Zustellung einer Pfändungsverfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Die Rechtshandlung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit gilt erst dann als vorgenommen, wenn und soweit der Schuldner den ihm zur Verfügung stehenden Kredit abruft und hierdurch das Kreditinstitut zu der dem Schuldner zuzurechnenden Barauszahlung oder Überweisung verpflichtet (BGH, Urt.v.17.02.2004, IX ZR 318/01, ZIP 2004, 669 f.; Urt.v.25.10.2007, IX ZR 157/06, ZIP 2008, 131 f.).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2007 (IX ZR 157/06, a,a,O.), auf das der Kläger in diesem Zusammenhang verweist, rechtfertigt keine abweichende rechtliche Wertung.

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Soweit sich jedoch wie hier die Pfändung auf eine künftige Forderung bezieht, wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet, sodass auch anfechtungsrechtlich auf diesen Zeitpunkt als Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung im Sinne von § 140 InsO abzustellen ist (BGH, Urt. v. 20.03.2003, IX ZR 166/02, NJW 2003, 2171; Urt.v.22.01.2004, IX ZR 39/03, NJW 2004, 1444 f. = BGHZ 157, 350 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Hat jedoch - wie hier das beklagte Land - der Gläubiger ein anfechtungsfestes Pfandrecht erworben, so braucht er davon gedeckte Zahlungen nicht zurückzugewähren, weil sie die Gläubiger nicht benachteiligen (BGH, Urt.v.21.03.2000, IX ZR 138/99, ZIP 2000, 898, 899 m.w.N.; Urt.v.10.02.2005, IX ZR 211/02, a.a.O.).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01

    Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten

    Auszug aus OLG Rostock, 19.09.2008 - 5 U 96/08
    Die Rechtshandlung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit gilt erst dann als vorgenommen, wenn und soweit der Schuldner den ihm zur Verfügung stehenden Kredit abruft und hierdurch das Kreditinstitut zu der dem Schuldner zuzurechnenden Barauszahlung oder Überweisung verpflichtet (BGH, Urt.v.17.02.2004, IX ZR 318/01, ZIP 2004, 669 f.; Urt.v.25.10.2007, IX ZR 157/06, ZIP 2008, 131 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5502
OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Ausgleichsansprüche unter Grundstücksnachbarn wegen Mietminderung aufgrund von Baulärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietausfallschaden wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietausfallentschädigung - unzumutbare Beeinträchtigung ist darzulegen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegung eines Mietausfallschadens wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück (IMR 2009, 360)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 274/90

    Bienenanflug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08
    b) Es kann aber bereits nicht festgestellt werden, dass es sich bei den Beeinträchtigungen um wesentliche handelt, die eine ortsübliche Benutzung des Grundstücks der Klägerin oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen; darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit die Klägerin (BGHZ 117, 110, 113; Münchener Kommentar/Medicus, a.a.O., Rn. 144).
  • KG, 03.06.2002 - 8 U 74/01

    Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08
    Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf die Entscheidung des Kammergerichts (NZM 2003, 718 - Mietminderung wegen Baulärm) berufen.
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08
    Wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2009 erörtert, kann nicht festgestellt werden, dass auf der Grundlage des Vortrages der Klägerin diese Zumutbarkeitsgrenze, die unter Berücksichtigung der Dauer, Art, Intensität und Auswirkungen zu bestimmen ist, überschritten wurde (BGH NJW-RR 1988, 1291; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 19 U 24/00, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 19 U 24/00

    Schadensersatz für Lärm- und Staubemissionen von einer Großbaustelle?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 96/08
    Wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2009 erörtert, kann nicht festgestellt werden, dass auf der Grundlage des Vortrages der Klägerin diese Zumutbarkeitsgrenze, die unter Berücksichtigung der Dauer, Art, Intensität und Auswirkungen zu bestimmen ist, überschritten wurde (BGH NJW-RR 1988, 1291; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 19 U 24/00, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6619
OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Pflicht eines Versicherungsagenten zur Nachfrage bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages beim Durchgehen der Fragen zur Gesundheit

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Der Agent ist bei einem vom VN angegebenen leichten Druck im Kopfbereich bei gleichzeitig verneinter Arztkonsultation nicht zu Rückfragen verpflichtet

  • rechtsportal.de

    VVG § 16 Abs. 1
    Ausfüllen der Gesundheitsfragen durch den Agenten des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages beim Durchgehen der Fragen zur Gesundheit

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 13 O 188/08
  • OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1341
  • VersR 2008, 1341 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Führen die Angaben der Antragstellerin dem Agenten vor Augen, dass Ersterer seiner Anzeigeobliegenheit noch nicht vollständig genügt hat, so geht es zu Lasten des Versicherers, wenn der Agent nicht für die nach Sachlage gebotene Rückfrage sorgt (Bundesgerichtshof r+s 2008, S. 249).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Vielmehr muss die Unvollständigkeit der Angaben so evident sein, dass sich dem Versicherer Zweifel und die Notwendigkeit aufdrängen, zur Abrundung seiner noch unzulänglichen Kenntnisse rückfragen zu müssen (Bundesgerichtshof VersR 1993, S. 871, 871. MüllerFrank, Aktuelle Rechtsprechung zur Berunfsunfähigkeits (Zusatz) Versicherung, 7.A., S. 316).
  • OLG Koblenz, 24.10.2002 - 10 U 338/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte der Agent davon ausgehen, dass dem von der Klägerin geäußerten Druckgefühl kein Krankheitswert zukommt und dieses mithin einen gefahrerheblichen Umstand nicht darstellt (vgl. dazu Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 2003, S. 315, 315. Oberlandesgericht Frankfurt/M., r+s 2000, S. 477, 477).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 7 U 33/97

    Wirksamkeit eines versichererseitig erklärten Rücktritts von einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte der Agent davon ausgehen, dass dem von der Klägerin geäußerten Druckgefühl kein Krankheitswert zukommt und dieses mithin einen gefahrerheblichen Umstand nicht darstellt (vgl. dazu Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 2003, S. 315, 315. Oberlandesgericht Frankfurt/M., r+s 2000, S. 477, 477).
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