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   OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17   

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https://dejure.org/2018,1764
OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17 (https://dejure.org/2018,1764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 5 W 131/17 (https://dejure.org/2018,1764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 5 W 131/17 (https://dejure.org/2018,1764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs aufgrund Rücknahme der ursprünglich erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • notar-drkotz.de

    Rückwirkende Rücknahme einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs aufgrund Rücknahme der ursprünglich erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 55
  • Rpfleger 2018, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Zur Prüfungskompetenz des Grundbuchamts zählt danach insbesondere, ob das Ersuchen auf eine Eintragung gerichtet ist, um die nach der gesetzlichen Vorschrift ersucht werden kann (BGH FGPrax 2014, 192 Rn. 14).
  • BGH, 31.10.1968 - V ZR 117/67

    Rang eines zu Unrecht gelöschten Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Dieses Verlangen stützt sich auf § 894 BGB, der in solchen Fällen entsprechend anzuwenden ist (BGH NJW 1969, 93 mwN.).
  • Drs-Bund, 30.03.1961 - BT-Drs III/2635
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Demgegenüber ergibt sich aus § 7 Abs. 3 GrdstVG, dass der Gesetzgeber im Interesse "der Rechtsklarheit" (BT-Drs. 3/2635, 7) von Anfang an ungerechtfertigten Eigentumsumschreibungen nicht durchweg und dauerhaft die Rechtswirksamkeit versagen wollte.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 336/00

    Löschung des Widerspruchs bei Unrichtigkeit des Grundbuchs - Fehlen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Dementsprechend ist die Beschwerde mit dem Ziel der Löschung begründet, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf RPfleger 2001, 230, juris Rn. 12 für § 899 BGB; Demharter GBO § 53 Rn. 41; BeckOK GBO/Holzer § 53 Rn. 52 jew. für den Amtswiderspruch und mwN.).
  • Drs-Bund, 07.01.1958 - BT-Drs III/119
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 3/119, 18) lässt sich entnehmen, dass die in der Genehmigungspflicht liegende Verfügungsbeschränkung bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung befristet sein sollte.
  • RG, 29.06.1927 - V B 7/27

    Örtlich unzuständige Aufwertungsstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17
    Die Beschwerde unterliegt auch nicht den Beschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO, da ein Widerspruch nicht am guten Glauben des Grundbuchs teilhat (RGZ 117, 346, 352).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2020 - 5 W 64/18

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des

    Die Rechtslage weiche insoweit von derjenigen ab, die der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in dem Beschluss vom 18. Januar 2018 (Az. 5 W 131/17) zugrunde lag.

    Die Beschwerde unterliegt nicht den Beschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO, da ein Widerspruch nicht am guten Glauben des Grundbuchs teilhat (RGZ 117, 346; 352; Senat Beschluss vom 11. Januar 2018, Az. 5 W 131/17).

  • OLG Brandenburg, 01.02.2018 - 5 W 124/17
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. Januar 2018 in dem Verfahren 5 W 131/17 ausgeführt hat, war die Beschwerde ursprünglich zulässig, weil die Beteiligte zu 1 durch die Widersprüche in ihrer Rechtsstellung als Bucheigentümerin beeinträchtigt wird.
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