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   BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06   

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https://dejure.org/2006,5381
BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 (https://dejure.org/2006,5381)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 (https://dejure.org/2006,5381)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 (https://dejure.org/2006,5381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohn für einen für geleistete Sonntagsarbeit gewährten Ausgleichstag ; Freizeitgewährung wegen Sonntagsarbeit; Ersatzruhetag wegen Sonntagsarbeit; Ableistung von Überstunden durch den Einsatz an einem Sonntag

  • Judicialis

    MTArb vom 6. Dezember 1995 § 15 Abs. 6; ; MTArb vom 6. Dezember 1995 § 19 Abs. 2; ; MTArb vom 6. Dezember 1995 § 19 Abs. 4; ; GG Art. ... 3; ; ArbZG § 11 Abs. 3; ; ArbZG § 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; EFZG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen ? Als Ersatzruhetag kommt jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag oder ein schichtplanmäßig freier sonstiger Werktag in Betracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 273
  • DB 2006, 2820
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91

    Zusammentreffen von Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich.

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 27. Mai 2004 (- 6 AZR 300/03 -) und vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2).

    Der Ausgleichstag für den Sonntag dient neben dem beabsichtigten Erholungszweck auch und gerade dem rechnerischen Ausgleich zur Einhaltung der vereinbarten regelmäßigen bzw. dienstplanmäßigen Arbeitszeit und erfolgt deshalb ohne Fortzahlung der Vergütung (vgl. zuletzt Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 - unter Fortsetzung der Rspr. des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2; vgl. auch Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen MTArb Ausgabe Bund Stand Januar 2006 § 15 - Regelmäßige Arbeitszeit Erl. 14).

    Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 MTArb hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 zu dem insoweit inhaltsgleichen § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Arbeitnehmer, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit arbeite.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 300/03

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 27. Mai 2004 (- 6 AZR 300/03 -) und vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2).

    Der Ausgleichstag für den Sonntag dient neben dem beabsichtigten Erholungszweck auch und gerade dem rechnerischen Ausgleich zur Einhaltung der vereinbarten regelmäßigen bzw. dienstplanmäßigen Arbeitszeit und erfolgt deshalb ohne Fortzahlung der Vergütung (vgl. zuletzt Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 - unter Fortsetzung der Rspr. des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2; vgl. auch Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen MTArb Ausgabe Bund Stand Januar 2006 § 15 - Regelmäßige Arbeitszeit Erl. 14).

    Die Bestimmung in § 15 Abs. 6 Unterabs. 3 MTArb bezweckt damit eine Freistellung von der Arbeitspflicht, die sich bei im Schichtdienst eingeteilten Arbeitern aus dem Schichtplan ergibt, und führt so zur Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit, wobei der Lohnanspruch für die Zeit der Arbeitsbefreiung bestehen bleibt (vgl. hierzu Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 -, zu 2 a bb der Gründe).

  • BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05

    Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 597/93

    Freizeitausgleich bei Arbeit an Wochenfeiertag, wenn kein Antrag gestellt wurde

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 4 Sa 276/05

    Sonntagsarbeit, Ausgleichstag, Freischicht, Entlohnung

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2005 - 4 Sa 276/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann allerdings nicht verlangt werden (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, AP MTArb § 15 Nr. 1; Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124).
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Die an einem Wochenfeiertag geleisteten Arbeitsstunden müssen daher nicht "rechnerisch" mithilfe eines Ersatzruhetags ausgeglichen werden (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag in Betracht (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 20, mwN, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Das Gesetz will auch für Schichtarbeiter, die an Sonntagen oder Wochenfeiertagen arbeiten, (nur) das gesetzliche Minimum an arbeitsfreien Tagen sicherstellen (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, AP MTArb § 15 Nr. 1) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 124; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - AP ArbZG § 11 Nr. 3 = EzA ArbZG § 12 Nr. 1; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - AP MTArb § 15 Nr. 1; ebenso die ganz herrschende Auffassung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Wank 12. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 3; HWK/Schliemann 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Anzinger/Koberski ArbZG 3. Aufl. § 11 Rn. 30 f.; aA Buschmann/Ulber 7. Aufl. § 11 Rn. 6a) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - 11 Sa 37/12

    Tariflicher Sonntagszuschlag nach ALTV 2 - Stationierungsstreitkräfte

    Die zu diesem Zweck zu gewährende Freizeit ist danach unbezahlte Freizeit, die von einem Sonntag auf einen anderen Wochentag verlegt wird, und führt demgemäß nicht zu einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (so auch BAG 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 - AP Nr. 1 zu § 16 BAT und BAG 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - AP Nr. 1 zu § 15 MTArb zu den im wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 BAT und § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 MTArb).

    Es existieren bereits die oben zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - und vom 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 -, die zu im wesentlichen inhaltsgleichen tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst ergangen sind.

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